Bundesferkel schrieb:Das würde auch diese Verletzungen im Genitalbereich erklären können.
Vielleicht lag kein sexueller Missbrauch vor.
Leider ist der Aktenzeichen XY-Film nicht mehr abrufbar.
Da spricht der Gerichtsmediziner von "Einrissen und Einblutungen im Genitalbereich". Einrisse entstehen durch gewaltsame Penetration. Einblutungen entstehen dabei nur, wenn das Opfer zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Wenn das Herz nicht mehr schlägt, entstehen bei stumpfen und auch bei spitzen oder schneidenden /reißenden Verletzungen keine Einblutungen mehr.
Das ist manchmal makroskopisch, auf jeden Fall aber mikroskopisch nachweisbar und dient der Unterscheidung, ob eine Verletzung vor oder nach dem Eintritt des Todes entstanden ist.
Ich gehe davon aus, dass dies auch der Grund ist, warum der Fall überhaupt noch aktiv von der Polizei verfolgt wird. Es handelt sich damit um einen Mord, da die Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat (der Vergewaltigung bzw. des Missbrauchs) stattgefunden hat. Die anderen Mordmerkmale treffen nicht zu bzw. wären nach so langer Zeit und ohne Aussage des Täters, kaum mehr nachweisbar, so dass dann nur eine Anklage wegen Totschlags in Frage käme. Und er wäre ja bereits verjährt.
Bundesferkel schrieb:Mir kam der Gedanke, dass das Kind möglicherweise nicht gezogen, sondern mithilfe eines stielartigen Gegenstandes in die Röhre geschoben worden sein könnte.
Die Leiche lag 20 bis 30 Meter tief in der Röhre (je nach Artikel weichen die Angaben voneinander ab), was soll der Täter davon gehabt haben, die Leiche mit einem 1,5 oder 2 Meter Langen Stiel oder Stock zu schieben? Er hätte trotzdem 18 bis 28 Meter weit selbst in die Röhre kriechen müssen.