Silberkaute schrieb:Wenn die Frau noch eine hinreichend genaue Täterbeschreibung machen kann und sich diese mit einem der TV deckt, müssten die EB bei dem Ermittlungsrichter erfolgreich sein. Zu weiteren traditionellen Spuren gibt es keine Informationen.
Nein, das denke ich nicht. Wir wissen nicht, welche Informationen die Frau genau abgegeben hat, aber laut Herrn Hettmer hat sie gesagt, sie sei ungefähr zur Tatzeit Opfer von Kindesmissbrauch geworden und wisse, dass der Täter mindestens ein weiteres Opfer missbraucht hat. Der Täter habe außerdem einen Bezug zur Region Fulda.
Natürlich wissen wird nicht, welche genauen Details sie genannt hat oder überhaupt weiß, aber auch den uns bekannten Infos kann man ableiten:
1. Der Missbrauch an der Frau ist mittlerweile verjährt, das wird also nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, weil es keine Aussicht gibt, dem Täter den Prozess zu machen und ihn zu verurteilen. Leider!
2. Die Frau weiß von mindestens einem weiteren Missbrauchsfall durch den gleichen Täter. Sie hat aber offensichtlich nicht gesagt, dass es sich bei diesem Fall um Gabriele Schmidt handelt. Es ist auch nicht klar, woher sie diese Info hat, ob sie das andere Opfer überhaupt namentlich benennen kann und ob sich diese Infos verifizieren lassen. Im Prinzip kann das auch ein Gerücht sein, dass ihr zu Ohren gekommen ist oder sie hat es aus eigenen Beobachtungen selbst geschlussfolgert.
Hinzu kommt, dass auch dieses Delikt evtl. längst verjährt ist.
3. Die Formulierung, das der Täter "einen Bezug zur Region Fulda" hat ist mehr als vage. Das kann heißen, dass er dort wohnt oder damals gewohnt hat, das er dorthin Kontakte hatte, die er ab und an besucht hat, dass er dort beruflich zu tun hatte etc. Alles kann sich auf die Stadt Fulda oder die mehr oder weniger weite Umgebung beziehen.
Wenn sie also nicht benennen konnte, dass das andere Opfer Gabi Schmidt war und dass sich der Täter zum Tatzeitpunkt in der Stadt Fulda aufgehalten hat, dass sind die uns bekannten Infos keine Indizien, um von dem durch die Frau benannten Täter richterlich eine DNA-Probe zu erzwingen. Bei weitem nicht.