Ungeklärter Mordfall in Fulda 1983 an Gabriele Schmidt (5 Jahre alt)
03.11.2016 um 18:37Ich hadere immer wieder mit der Annahme, dass der Täter blutverschmiert gewesen sein müsste.
Hat er das Kind mit den Händen zu tode geprügelt, gäbe es Verletzungen, vor allem an den Knöcheln, ja.
Blutanhaftungen an seiner Kleidung, weil er das blutende Kind transportiert hat, sehr wahrscheinlich auch, ja.
Grosse Bluflecken, nicht zwangsläufig.
Es wird davon ausgegangen, dass der Täter durch den Bachlauf verdreckt und nass war. Kleine Blutanhaftungen wären da wohl kaum aufgefallen, vor allem weil Blut, wenn es trocknet, für einen Laien kaum von Dreck zu unterscheiden ist.
Der Täter muss nicht zwangsläufig geistig beeinträchtigt gewesen sein, sondern vielleicht einfach nur sehr jung.
Was mich irritiert, hat er das Kind mit den Händen zu tode geprügelt, wovon ich ausgehe, denn sonst wäre doch eher von Erschlagen die Rede, MUSS es Verletzungen an seinen Händen gegeben haben.
Diese Verletzungen müssen irgendjemand aufgefallen sein.
Folge ich weiter meinem Gedankenkonstrukt, dass der Täter ein Junge aus der Nachbarschaft war, dann mögen die verdreckte, nasse Kleidung nichts ungewöhnliches sein, aber die Eltern hätten die Verletzungen an den Händen bemerken müssen.
Ausser natürlich, was sich mit meiner Annahme, dass der Täter selbst Opfer von Gewalt war, decken würde, die Eltern haben sich einfach nicht für ihr Kind interessiert.
Bleibt die Schule, Lehrer ... käme nur in Betracht, wenn der Junge regelmässig zur Schule gegangen wär.
Natürlich bleibt auch die Möglichkeit, dass die Eltern die Verletzungen durchaus bemerkt haben. Dass sie den Verdacht hatten, dass ihr Sohn in die Tat verwickelt war, aber, es wäre nicht das erste mal, was ich nicht laut ausspreche, das ist einfach nicht passiert.
Verdrängung ist ein sehr imposanter Mechanismus.
Ich denke da an den Fall Frank Gust, der seiner Mutter die Taten, oder eine Tat, ich weiss es grad nicht genau, gestanden hat und sie wollte es einfach nicht wahr haben, dachte, der spinnt sich wieder einen zurecht.
bey0nd
Hat er das Kind mit den Händen zu tode geprügelt, gäbe es Verletzungen, vor allem an den Knöcheln, ja.
Blutanhaftungen an seiner Kleidung, weil er das blutende Kind transportiert hat, sehr wahrscheinlich auch, ja.
Grosse Bluflecken, nicht zwangsläufig.
Es wird davon ausgegangen, dass der Täter durch den Bachlauf verdreckt und nass war. Kleine Blutanhaftungen wären da wohl kaum aufgefallen, vor allem weil Blut, wenn es trocknet, für einen Laien kaum von Dreck zu unterscheiden ist.
Der Täter muss nicht zwangsläufig geistig beeinträchtigt gewesen sein, sondern vielleicht einfach nur sehr jung.
Was mich irritiert, hat er das Kind mit den Händen zu tode geprügelt, wovon ich ausgehe, denn sonst wäre doch eher von Erschlagen die Rede, MUSS es Verletzungen an seinen Händen gegeben haben.
Diese Verletzungen müssen irgendjemand aufgefallen sein.
Folge ich weiter meinem Gedankenkonstrukt, dass der Täter ein Junge aus der Nachbarschaft war, dann mögen die verdreckte, nasse Kleidung nichts ungewöhnliches sein, aber die Eltern hätten die Verletzungen an den Händen bemerken müssen.
Ausser natürlich, was sich mit meiner Annahme, dass der Täter selbst Opfer von Gewalt war, decken würde, die Eltern haben sich einfach nicht für ihr Kind interessiert.
Bleibt die Schule, Lehrer ... käme nur in Betracht, wenn der Junge regelmässig zur Schule gegangen wär.
Natürlich bleibt auch die Möglichkeit, dass die Eltern die Verletzungen durchaus bemerkt haben. Dass sie den Verdacht hatten, dass ihr Sohn in die Tat verwickelt war, aber, es wäre nicht das erste mal, was ich nicht laut ausspreche, das ist einfach nicht passiert.
Verdrängung ist ein sehr imposanter Mechanismus.
Ich denke da an den Fall Frank Gust, der seiner Mutter die Taten, oder eine Tat, ich weiss es grad nicht genau, gestanden hat und sie wollte es einfach nicht wahr haben, dachte, der spinnt sich wieder einen zurecht.
bey0nd