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Maria L. in Freiburg ermordet

4.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vergewaltigung, Fahrrad ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 13:29
Vieles spricht dafür, dass der Mörder Besitzer des Fahrrads war. Wäre es gestohlen, hätte sich der Besitzer längst gemeldet. Dass der Täter sein Fahrrad am Tatort zurückließ, weist in Richtung einer eher ungeplanten, spontanen und hektisch ausgeführten Tat.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 13:36
20 km entfernt
ist jetzt eine Joggerin verschwunden (siehe Internetlink mit Landkarte)

nun benötigt man die Leiche der verschwundenen Joggerin um
die DNA zu prüfen

und dann könnte man sagen
ob ein Serientäter beide Straftaten begangen hat

http://www.bild.de/regional/stuttgart/vermisste-personen/joggerin-vermisst-48642704.bild.html

--------------------
serial-killer da könnte ich mehr sagen
zur Psyche eines Serienkillers
und auch wie so ein Serienkiller entsteht

aber im Moment darf ich nicht zu viel sagen
sonst werde ich wieder gesperrt
----------------


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 13:39
Zitat von Evil-EveEvil-Eve schrieb:Zur Routenrekonstruktion: man darf davon ausgehen, dass eine Massnahme der Einsatz eines Mantrailingteams war. Auch Fahrradrouten können mit Spürhunden nachvollzogen werden. Wohlgemerkt: als EINE von mehreren Massnahmen.
Das geht übrigens ohne viel Aufsehen :-)
Auch ich denke, dass die Routenrekonstruktion mit Mantrailern verifiziert wurde.
Nur mit den Daten des GPS Tracking könnte man die Route von Maria nicht zweifelsfrei ermitteln (denn zumindest theoretisch könnte es sein, dass eine andere Person mit ihrem Handy herumgefahren ist)
@Evil-Eve
Schön, dass du auch in diesem Thread mitschreibst und wir von deinem Fachwissen profitieren dürfen! 😀


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 13:45
Zitat von planetzeroplanetzero schrieb:Es gibt zwei Möglichkeiten:

Der Täter hat das Fahrrad vor der Tat gestohlen. Dann müsste es eigentlich jemand vermissen.

Oder der Täter ist legal in den Besitz des Fahrrads gekommen (gekauft, geschenkt).

Jedenfalls handelt es sich um ein recht auffälliges Fahrrad, so dass es wahrscheinlich ist, dass es Menschen gibt, die das Fahrrad (und damit möglicherweise seinen Exbesitzer = vermutlichen Täter) kennen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte der Täter auch im Stadtgebiet Freiburgs gewohnt haben.

Ob er sich freilich jetzt noch dort aufhält, ist eine ganz andere Frage. Ich vermute: nein.
Genau. Und Möglichkeit Nr. 1 ist in Anbetracht des unversehrten Schlosses am Rad eher unwahrscheinlich, es sei denn der Täter hat das Rad schon vor längerem gestohlen und durch Kauf eines Schlosses (das Schloss sah recht neu aus) zu "seinem" Rad gemacht und dies schon über einen längeren Zeitraum selbst genutzt. Auf jeden Fall müsste ihm etwas daran gelegen haben, das Rad zumindest vorübergehend zu behalten und zu nutzen, denn sonst bräuchte es kein Schloss.
Das Stehenlassen am Tatort dürfte auf das plötzliche Auftauchen potentieller Zeugen zurückzuführen sein. Vielleicht hatte der Täter wirklich eine nasse Hose und auch Risse in der Kleidung durch das Dornengebüsch. Da würde man eher ungern dort gesehen werden.
Es muss schon etwas sehr Gravierendes gewesen sein, denn sonst lässt man ein so auffälliges Rad in der Tat nicht stehen. Mit dem Lenker ist das ja wie ein bunter Hund. Oder es war dem Täter deshalb egal, da er in der Tat plante, Freiburg am nächsten Tag ohnehin zu verlassen. Auch die Tatausführung spricht ja für einen Täter mit einem hohen Gleichgültigkeitsfaktor.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 13:50
der Täter dürfte schon eine gewisse Intelligenz besitzen
sonst würde die Polizei nicht 3 Wochen suchen ohne
den Täter zu finden
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sollte es ein serial-killer sein
wird er seine Taten immer mehr planen und perfektionieren

der serial-killer will besser sein wie die Polizeiarbeit
und deshalb entsteht ein Spiel
wer ist intelligenter

aber wir müssen noch abwarten ob in beiden Fällen
die gleiche Täter-DNA vorliegt
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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:20
@keepitshort
Zitat von keepitshortkeepitshort schrieb:der Täter dürfte schon eine gewisse Intelligenz besitzen
sonst würde die Polizei nicht 3 Wochen suchen ohne
den Täter zu finden
Der Täter könnte auch einen IQ von 75 und einfach nur Glück gehabt haben.

Zufallsopfer, keine Zeugen, keine DNA in der Datenbank. Da steht auch die beste Polizei erstmal hilflos da.

Wenn, dann wird vermutlich eine Lösung des Falls nur über das Fahrrad gelingen.

Vermutlich wird die Polizei auch in dieser Richtung intensiv ermitteln. Wobei sich noch die Frage stellt, ob Menschen, die das Fahrrad erkennen, das der Polizei auch mitteilen würden. Im Übrigen gibt es in unserem Land eine ganz erhebliche Zahl von Menschen, deren Identität gar nicht bekannt ist.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:23
Kann man aus der DNA nicht die Abstammung oder zumindest die Hautfarbe einer Person feststellen ?


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:25
Kann man, ist aber nicht zulässig.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:28
Nicht zulässig im Sinne von vor Gericht akzeptierter Beweis ?

Als macht die Polizei das trotzdem im geheimen oder ist es komplett verboten ?


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:28
Zitat von keepitshortkeepitshort schrieb:der Täter dürfte schon eine gewisse Intelligenz besitzen
Ich tippe eher auf einen IQ nahe Zimmertemperatur, aber dafür auf erhöhten Testosteronspiegel. Aber vielleicht waren es ja "die" Täter. Da könnte man dann in Summe auf einen IQ von hundert kommen.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:36
Zitat von CSISTuttgartCSISTuttgart schrieb:Nicht zulässig im Sinne von vor Gericht akzeptierter Beweis ?
§81e StPO
(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach § 81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
(2) Nach Absatz 1 zulässige Untersuchungen dürfen auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmtem Spurenmaterial durchgeführt werden. Absatz 1 Satz 3 und § 81a Abs. 3 erster Halbsatz gelten entsprechend.



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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:40
@torslanda


Die Frage ist, ob diese molekulargenetischen Untersuchungen an vermutlichem Tätermaterial nur zulässig sind, wenn man einen konkreten Verdächtigen hat. Oder aber, ob sie auch zulässig sind, um eine Tätergruppe einzuengen (was ich sehr begrüßen würde). Meines Wissens ist aber letzteres nicht zulässig, wobei ich juristischer Laie bin.

Absatz 1) liest sich für mich auch so: entweder zum Verwandtschaftsnachweis ("Vaterschaftstest" - darauf bezieht sich das Wörtchen "Abstammung"!) oder aber zum Abgleich mit einem konkreten Beschuldigten.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 14:46
Ich bin kein Jurist, aber die Analyse von beschreibenden (Haarfarbe, Hautfarbe etc) DNA-Abschnitten ist nicht zulässig. Wenn rauskommen würde, dass mehr gemacht wird...


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 15:03
Wenn ein opfer noch ein ausgerissenes haarbüschel des täters in der hand hält, wird man aber schon genauer mit dem mikroskop hinschauen ob es rote, blonde, dunkle gekrauste oder tiefschwarze asiatische haare sind, und sie nicht einfach in den asservatenschrank legen


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 15:45
@torslanda
Zitat von torslandatorslanda schrieb:ch bin kein Jurist, aber die Analyse von beschreibenden (Haarfarbe, Hautfarbe etc) DNA-Abschnitten ist nicht zulässig. Wenn rauskommen würde, dass mehr gemacht wird...
Weshalb nicht? Wer muss hierfür sein "Okay" geben? Die Staatsanwaltschaft. Das dürfte ja wirklich kein Problem sein.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 15:47
Eigentlich völliger Irrsinn und meiner Meinung nach dringend reformbedürftig.

Man sollte zumindest differenzieren zwischen:

1) Unbekannte weibliche/männliche DNA, deren Tatrelevanz unbekannt ist: Keine weiteren Tests erlaubt. Zum Beispiel: Ein Haar unbekannter Herkunft an der Kleidung des Opfers.

2) Unbekannte weibliche/männliche DNA mit einem eindeutigen Tatzusammenhang: Auswertung aller DNA-Merkmale bis ins letztmögliche Detail sollte erlaubt sein. Ein eindeutiger Tatzusammenhang wäre z.B. dann gegeben, wenn bei einer Vergewaltigung die DNA aus Spermaspuren gewonnen werden könnte oder durch Hautpartikel unter den Fingernägeln des Opfers.

Von mir ganz persönlich aus könnte auch so eine Differenzierung entfallen. Bei einem Kapitalverbrechen sollte *alles* erlaubt sein, um so viele Informationen wie möglich über den/die potentielle(n) Täter zu ermitteln. Das kann doch nicht wahr sein, dass man am 5000+ Jahre alten Ötzi rumschnippelt und heute nach umfangreichen DNA-Analysen weiß, dass der Kamerad Nachfahren in Tirol hat, während man in Deutschland im Mordfall anno 2016 nur feststellen darf, ob es sich um Männlein oder Weiblein handelt.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 15:48
Die so erlangten Erkenntnisse wären vor Gericht nicht verwertbar.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 15:51
@torslanda
@MysteryGuy
Super, dann würde man also lieber einen Mörder entkommen lassen. Wenn jetzt eventuell auch noch diese Joggerin ermordet aufgefunden wird, dann ist es okay. Hauptsache die Haare beim Opfer wurden ordnungsgemäß nicht analysiert.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 16:03
Das Problem ist, dass die Methoden nicht sicher genug sind.
Das ist jedenfalls mein Verständnis, bin aber kein Experte.


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Maria L. in Freiburg ermordet

08.11.2016 um 16:06
@Robin76 Du bist Dir ganz sicher mein Post komplett gelesen zu haben? :)


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