@All4one1234 Ich persönlich gehe von einem Ertränken aus, denn ohne sonstige äußere Gewaltspuren halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass sie "einfach so" bewusstlos geworden ist und dann auch noch für eine so lange Zeit (mindestens zwei bis drei Minuten), dass sie im seichten Wasser ertrank. Dass die Polizei sich hier so unklar ausdrückt, dürfte wohl ermittlungstaktische Gründe haben, um den genauen Ablauf (= Täterwissen) nicht preiszugeben und um in einem Verhör noch den einen oder anderen "Trumpf" im Ärmel zu haben.
Ein Ertränken ist rein praktisch in der Tat nur so denkbar, dass der Täter rittlings auf ihrem Rücken saß und vorne den Kopf mit beiden Händen unter Wässer drückte. Selbst dazu braucht es ziemlich viel Kraft. Kann jeder ja mal selbst mit einer Bekannten versuchen einfach nur den Kopf gegen deren Willen unten zu halten. Die Nackenmuskulatur ist nicht ohne. Es braucht schon einige Anstrengung, um ein Anheben des Kopfes komplett zu unterbinden. Das Opfer hat die Tat bis dahin vielleicht noch halbwegs kampflos über sich ergehen lassen, aber spätestens beim Ertränken muss dem Opfer die "Kampf auf Leben oder Tod" Situation bewusst geworden sein.
Dass es (möglicherweise) keine Druckspuren hinten am Nacken gibt, halte ich nicht für ungewöhnlich, da die Finger und damit der Hauptdruck des Täters ja eher links und rechts an der unteren Schädelbasis zur Wirkung kämen. Die Daumen liegen vermutlich parallel auf dem Genick auf, also auch auf dem knöchernen Teil. Dadurch kommt es zu keiner sichtbaren Weichteilkontusion, zumal es sich ja um ein Runterdrücken und nicht ein Zudrücken handelte.