Maria L. in Freiburg ermordet
26.01.2018 um 12:08Ja, da haben wir es mal wieder.frauZimt schrieb:„Das ist doch nur eine Frau.“
Mit dieser Einstellung kommt es leider immer wieder zu Übergriffen.
Was kann man nur dagegen tun?
Ja, da haben wir es mal wieder.frauZimt schrieb:„Das ist doch nur eine Frau.“
ganz doll liebhabenhANSaLBERS schrieb:Was kann man nur dagegen tun?
HansAlbers schrieb:hANSaLBERS schrieb:Ja, da haben wir es mal wieder.
Mit dieser Einstellung kommt es leider immer wieder zu Übergriffen.
Was kann man nur dagegen tun?
die diskussion gehört in einen anderen threadlawine schrieb:ganz doll liebhaben
weghören, wegschauen, Mundhalten (die 3 Affen machen)
re-sozialisieren
eine sexualstraftat wurde damals nicht begangen, stellen die gutachter fest.frauZimt schrieb:Später habe er nachschauen wollen, ob sie noch in der Bucht lag.
Aber da hatte sich die schwer verletzte 20-Jährige schon halb bewusstlos nach Hause geschleppt.
Solche Leute gar nicht erst ins Land lassen! Wenn sie erst einmal hier sind, ist es bereits zu spät! Dieser Mann war bereits in Griechenland wegen einer ähnlichen Tat verurteilt, dass man solche Leite ins Land lässt, ist mir absolut unbegreiflich!hANSaLBERS schrieb:Was kann man nur dagegen tun?
Zudem sagte der Zeuge aus, er wisse von seiner Schwester, dass K. im Dezember 2016 – damals hatte der Zeuge sich selbst bei der Polizei gemeldet – 22 oder 23 gewesen sei und im Iran einen 15- oder 16-jährigen Jungen vergewaltigt habe. Dafür sei K. – was Richterin Kathrin Schenk als ungewöhnlich milde Strafe einschätzte – zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese Information kam im bisherigen Prozess noch nicht zur Sprache. Ein anderer Zeuge hatte im September 2017 ausgesagt, K. habe im Iran ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt, wofür ihn sein Vater in Absprache mit dem Vater des Opfers windelweich geschlagen habe.http://www.badische-zeitung.de/hussein-k-s-spuren-fuehren-in-einen-stadtteil-von-teheran
mal sagt ein Zeuge aus, Hussein K. habe einen Jungen, mal lt Zeugenaussage ein Mädchen sexuell missbraucht. Es gibt mittlerweile ein Rechtshilfeersuchen in den Iran, um da evt Aufklärung zu erlangen. Ob es gelingt? Fragezeichen. Wäre aber gut, wenn iranische Behörden zur Aufklärung des Anschuldigungen beitragen würden (von Anschwärzen (reale Tat) , über Falschaussagen und Prahlerei traue ich den Zeugen alles zu.Frau.N.Zimmer schrieb:Von dem vergewaltigten Jungen lese ich heute das erste Ma
zumindest scheint der Fluchtgrund "Vater von den Taliban erschossen" zu Gunsten eines lebenden Vaters erledigt zu sein.Frau.N.Zimmer schrieb:Langsam kann man sich denken warum der überhaupt geflüchtet ist.
sie kam nicht zu dem thema zu wort!hANSaLBERS schrieb:Hat es jemand gesehen?
War etwas interessantes dabei?
Für den 8. Februar werden die Aussagen zweier Textil- und Pflanzengutachter angekündigt, eine Zeugin, die von Hussein K. angesprochen wurde, sowie die Verlesung von Dokumenten. Am 20. Februar könne der Rechtsmediziner Pollack aussagen, Hussein K.s Opfer aus Griechenland möglicherweise am 27. Februar. "http://www.badische-zeitung.de/freiburg/cybercrime-firma-hackte-fuer-die-polizei-hussein-k-s-handy--147897230.html
Es wird erwartet, dass der Ermittler der Polizei zu Hussein K.s Handy aussagen wird. Nachdem am 17. Prozesstag Bewegungs- und Ortsdaten Thema einer Aussage waren, könnte es nun um Inhalte gehen; etwa um SMS und Whatsapp-Nachrichten, die der Angeklagte in der Tatnacht verschickt oder empfangen hat.http://www.badische-zeitung.de/wieder-soll-es-im-prozess-gegen-hussein-k-um-sein-handy-gehen
Weitere Termine im Prozess gegen Hussein K.Aber wieso sind die Plädoyers nichtöffentlich?
Am Dienstag, 20. Februar, 9 Uhr soll der Freiburger Gerichtsmediziner und Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, Professor Stephan Pollak, aussagen.
Am 27. Februar, werden zwei Kriminalpolizisten über die Ermittlungen in Griechenland und die Auswertung des Smartphones des Angeklagten sprechen.
Für den 2. März ist die Aussage des forensischen Psychiaters Hartmut Pleines terminiert.
Am 9. März sollen nichtöffentlich die Plädoyers stattfinden.
Hoffen wir sie haben sich nur verschrieben wie im Fall Heße, dort hieß es doch auch erst die Urteilsverkündung wäre nicht öffentlich.emz schrieb:Aber wieso sind die Plädoyers nichtöffentlich?
Aber wenn es Gründe gibt, die z.B. einen der Prozessbeteiligten schützen sollen, dann wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Was das in dem konkreten Fall war, weiß ich aber nicht.
Nebenklagevertreter Bernhard Kramer liest einen Antrag der Nebenklage vor: Beantragt wird der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der anstehende Aussage des Gerichtsmediziners Stephan Pollak zur Obduktion von Maria L.http://www.badische-zeitung.de/wieder-soll-es-im-prozess-gegen-hussein-k-um-sein-handy-gehen
Es sei zu erwarten, dass die Intimsphäre des Opfers im Rahmen dieser Aussage beeinträchtigt würde. Die Schutzwürdigkeit der Intimsphäre ende aber nicht mit dem Tode von Maria L. "Die mediale Auswirkungen des Verfahrens ist sehr hoch", liest er vor. Die Aussage über die Obduktion könne zu einer Konfrontation der Eltern und Geschwister mit den Ergebnissen oder Kommentaren über diese führen und zu schweren psychologischen Folgen