Maria L. in Freiburg ermordet
03.01.2017 um 15:00Hammurapi schrieb:Eigentlich dreht sich alles nur um die Frage, ob ein Ertrinken ohne gewaltsamen Einfluß eines Dritten in diesem Gewässer überhaupt möglich ist. Also ob es nach gesicherter Spurenlage eine Variante gibt, wie Maria dort ertrunken sein kann, ohne ertränkt worden zu sein. Wenn diese Tatumstände, wie auch eine eventuelle vorherige Bewusstlosigkeit des Opfers, sachlich nicht sicher feststellbar sein sollten, dann dürfte eine Mordanklage ziemlich unwahrscheinlich werden.Wenn Maria L. bewusstlos gewesen ist, als sie ertrank, stellt sich die Frage wie sie überhaupt an diese Stelle in dem fast leeren Flussbett kam, die offenbar tief genug war zum Ertrinken. Da muss sie jemand hingebracht haben. Was bedeutet, dass sie von der Person zum Sterben an genau diese Stelle gelegt wurde. Wenn sie nicht bewusstlos war, liegt ein aktives Ertränken auf der Hand.
Eine Anklage oder Verurteilung wegen Totschlag ist für mich deswegen unwahrscheinlich, weil Totschlag Vorsatz bedeutet und wenn er nach der Vergewaltigung stattfindet das Mordkriterium des Verdeckens einer Straftat erfüllt sein dürfte. Also entweder läuft es auf Mord hinaus oder auf Körperverletzung mit Todesfolge, falls es nicht gelingt nachzuweisen, dass der Verdächtige Maria in den Fluss verbrachte. Allerdings ist das eigentlich unwahrscheinlich. Ein Detail, das in der Pressekonferenz genannt wurde, spricht dagegen. Vermutlich suchen sie deshalb auch die Zeugin aus der Straßenbahn.