Misterioso schrieb:Habe ich schon verstanden, aber ich bin da recht optimistisch. Ich denke, man wird die Spurenlage und das belastende Material auch ohne seine Aussage entsprechend darlegen können, das die Höchststrafe bei rauskommt.
Ich bin da weniger optimistisch. Wenn die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft nicht eindeutig nachweisen kann, dass es sich um einen Mord in Verdeckungsabsicht oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs handelt (und das können sie nicht), dann muss im Zweifel -in dubio pro reo- vom Nichtvorliegen der Mordmerkmale ausgegangen werden. Diese sind wegen des extremen Charakters der Höchststrafe ja ohnehin sehr eng auszulegen, also beim kleinsten Zweifel ist eher von einem Totschlag als von einem Mord auszugehen (siehe auch die Mordparagraphdiskussion von Herrn Bundesjustizminister H. Maas).
Vorliegend könnte es sogar maximal auf Sexualdelikt + Körperverletzung mit Todesfolge hinauslaufen, was weit unterhalb der Höchststrafe geahndet und gerade bei Anwendung von Jugendstrafrecht dem Täter die Aussicht auf Freiheit in wenigen Jahren bieten würde.
Der Appell an den Täter hat schon seine (bedauerlichen) Gründe. Das sehe ich auch so. Die Staatsanwaltschaft muss in ihr Plädoyer Fakten reinschreiben und nicht wie wir hier im Forum irgendeinen erdachten Tatablauf fabulieren so wie es ungefähr Pi mal Daumen gewesen sein könnte. Wenn sie ihm nur das Sexualdelikt nachweisen können, aber keine Tötungsabsicht in jedweder Form, dann sind wir sehr weit von Höchststrafe entfernt.
Ich will bei dem öffentlichen Druck jedenfalls nicht das "arme Schwein" bei der Freiburger Staatsanwaltschaft sein, das ohne Täteraussage im Moment eine gerichtsfeste Anklageschrift verfassen muss. Die Verteidigung wird jede kleine Unsicherheit im vermuteten (Tat-)Ablauf angreifen. Das ist strafprozessrechtlich alles eine ganz heiße Kiste. Das weiß die Staatsanwaltschaft. Der Appell ist pure Verzweiflung.