Maria L. in Freiburg ermordet
18.12.2016 um 03:33thomas74 schrieb:Müsste dann nicht im Eurodac stehen das dieser Asylantrag abgelehnt wurde? Dann hätte er nicht nach GR zurückgeführt sondern sofort abgeschoben werden müssen.In EURODAC sind nur Fingerabdrücke eingespeichert. Das steht für "European Dactyloscopy".
Allerdings hätte es wohl im SIS stehen müssen, Schengen Information System.
Eigentlich hätten die Griechen ihn abschieben müssen, nachdem sein Asylantrag während seiner Haft abgelehnt wurde. Aber vll hatte er sowas wie eine Duldung oder seine vorgebliche Minderjährigkeit hat ihn geschützt. Oder der Umstand dass er unter Auflagen enthaftet wurde, hat eine aufschiebende Wirkung bzgl der Abschiebung dargestellt. Oder es wurden bewusst beide Augen zugedrückt, in der richtigen Annahme, dass er nicht lange im eigenen Land bleiben würde, das konnte man sich im Nov 2015 eigentlich ausrechnen, dass die Reise nach Germany geht.
Bei seiner Ankunft in Deutschland hätte er übrigens noch gar nicht zur Fahndung ausgeschrieben sein können, weil er sich ja einige Tage zuvor noch in Athen bei der Polizei gemeldet hatte, also noch gar nicht gegen Auflagen verstoßen hatte, er kam ja bereits ~1 Woche nach dem einmaligen Melden auf der Wache ein Athen in Deutschland an.
Das Problem ist schon im Prinzip, dass ein sehr gefährlicher Mann in die Freiheit entlassen wurde, der hinter Gittern hätte bleiben müssen.
Warum die Deutsche Polizei nicht die Möglichkeit hatte, nach dem Mord an Maria, die mutmasslich am Tatort vorgefundenen Fingerabdrücke, mit denen aus EURODAC abzugleichen, und so den Mord in 2 Wochen zu lösen, bleibt allerdings ein Rätsel.
Eine rationale Erklärung wäre, dass es keine solche Fingerabrücke gibt - trotz der DNA am Rad, die durch Berühren mit Fingern und Händen dahin kam. Oder das es eine dieser undurchdachten Datenschutzregelungen ist, die sich einmal mehr als täterschützend erweist.
Aber das erwartet man ja auch gar nicht mehr anders.