Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.
27.04.2018 um 12:44@darkstar69
Es ist nicht ganz sicher, ob es die DNA von Kurt Werner Wichmann erst seit 2016 gibt oder ob sie nicht doch schon im Jahr 1993 vorlag. Wichtig ist aber, dass das Ermittlungsverfahren gegen Kurt Werner Wichmann im Fall Birgit Meier nach seinem Freitod eingestellt wurde. Für die damaligen Ermittlungen im Fall der Göhrde-Morde kam er für die Ermittlungsbehörden nicht in Betracht.
Durch die offizielle Einstellung eines Strafverfahrens ist es Ermittlungsbehörden grundsätzlich nicht mehr möglich Ermittlungen fortzuführen. Das gilt aber nicht für private Ermittler (Privatpersonen). Wolfgang Sielaff war es somit möglich als Angehöriger Akteneinsicht zu erhalten und brachte die Mittäter-Theorie ins Spiel. Auf dieser Basis stimmte die STA LG zu, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Aber! Gegen den möglichen Mittäter, nicht gegen Kurt Werner Wichmann, denn dieser Grundsatz bleibt bestehen, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf. Das schließt aber nicht aus, dass man bei der Untersuchung unterschiedlichster Asservate auch DNA-Spuren findet, die zu anderen Personen gehören, wie z.B. von Kurt Werner Wichmann.
darkstar69 schrieb am 22.04.2018:Wenn es die DNA erst seit 2016 gibt, stellen sich mir Fragen. Wieso durfte man aus der Blutprobe dann 2016 noch eine DNA gewinnen und wieso durfte diese mit den anderen verglichen werden? Mit welchem Argument? Und dürfte dieses Argument auch in anderen Fällen angewandt werden?Deine Fragen sind zweifelsfrei berechtigt und werfen ggf. sogar weitere auf.
Demnach war KWW´s DNA nie im System/Datenbank. Was wäre denn aber, wenn sie drin gewesen wäre? Müsste sie dann entfernt werden?
Es ist nicht ganz sicher, ob es die DNA von Kurt Werner Wichmann erst seit 2016 gibt oder ob sie nicht doch schon im Jahr 1993 vorlag. Wichtig ist aber, dass das Ermittlungsverfahren gegen Kurt Werner Wichmann im Fall Birgit Meier nach seinem Freitod eingestellt wurde. Für die damaligen Ermittlungen im Fall der Göhrde-Morde kam er für die Ermittlungsbehörden nicht in Betracht.
Durch die offizielle Einstellung eines Strafverfahrens ist es Ermittlungsbehörden grundsätzlich nicht mehr möglich Ermittlungen fortzuführen. Das gilt aber nicht für private Ermittler (Privatpersonen). Wolfgang Sielaff war es somit möglich als Angehöriger Akteneinsicht zu erhalten und brachte die Mittäter-Theorie ins Spiel. Auf dieser Basis stimmte die STA LG zu, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Aber! Gegen den möglichen Mittäter, nicht gegen Kurt Werner Wichmann, denn dieser Grundsatz bleibt bestehen, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf. Das schließt aber nicht aus, dass man bei der Untersuchung unterschiedlichster Asservate auch DNA-Spuren findet, die zu anderen Personen gehören, wie z.B. von Kurt Werner Wichmann.