Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau
20.06.2017 um 15:25@otternase
Ich könnte mir daher vorstellen, dass das Gericht bei dem Anwalt der Zeugin angefragt hat, ob die Zeugin im Falle einer Aussage von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch machen wird.
Nun hat die Zeugin dies bejaht, somit gibt es keinen triftigen Grund für eine Zeugenladung mehr. Die gesundheitlichen Nachteile, welche laut Untersuchung des Amtsarztes wohl der Zeugin dann entstehen könnten, sind so eindeutig höher zu bewerten.
Eine "Sonderbehandlung" ist hier letztendlich offensichtlich berechtigt, eben wegen des Gutachten des Amtsarztes, darüber kann sich eben auch ein Gericht ohne Grund (der ist nun entfallen) nicht hinwegsetzen. Es wäre nur noch der "Form" wegen und darauf - das dürfte wohl jedem klar sein - kann man sinnvollerweise auch verzichten.
otternase schrieb:Ob man eine solche schriftliche Erklärung akzeptabel findet, ist wieder eine andere Sache, das Gericht hätte durchaus auch darauf bestehen können, dass die Zeugin diese Erkläung persönlich vor Gericht tätigt. Meiner Meinung nach wäre das besser gewesen, weil sauberer und frei von jedem Geruch einer Sonderbehandlung.Abhängig von der Relevanz der Zeugenaussage muss ein Gericht abwägen, ob die gesundheitlichen Nachteile, welche einem Zeugen entstehen könnten, eventuell in Kauf zu nehmen sind oder eben nicht.
Ich könnte mir daher vorstellen, dass das Gericht bei dem Anwalt der Zeugin angefragt hat, ob die Zeugin im Falle einer Aussage von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch machen wird.
Nun hat die Zeugin dies bejaht, somit gibt es keinen triftigen Grund für eine Zeugenladung mehr. Die gesundheitlichen Nachteile, welche laut Untersuchung des Amtsarztes wohl der Zeugin dann entstehen könnten, sind so eindeutig höher zu bewerten.
Eine "Sonderbehandlung" ist hier letztendlich offensichtlich berechtigt, eben wegen des Gutachten des Amtsarztes, darüber kann sich eben auch ein Gericht ohne Grund (der ist nun entfallen) nicht hinwegsetzen. Es wäre nur noch der "Form" wegen und darauf - das dürfte wohl jedem klar sein - kann man sinnvollerweise auch verzichten.