es gibt offenbar noch einen weiteren Aspekt, der sich für die Angeklagte als positiv erwiesen hat, ebenfalls beruhend auf der Entscheidung des Gerichts, welcher Aussage dieses Vertrauen schenkt und welcher nicht:
Freispruch in weiteren Vergewaltigungsfällen
Dem angeklagten Haupttäter wurde noch eine weitere zweifache Vergewaltigung vorgeworfen. Davon wurde Sebastian F. am Freitag freigesprochen. Da die Tat so lange zurückliege, gebe es keine Beweismittel, so das Gericht. Zudem habe das Opfer damals keine Anzeige erstattet, was die Glaubwürdigkeit der Aussage mindere.
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/gericht-faellt-urteil-im-mordprozess-100.html (Archiv-Version vom 05.08.2017)Auf die Strafhöhe für den männlichen Angeklagten insgesamt hat dieser Freispruch wohl keine Auswirkungen. Aber es gab bei dieser Tat zwei Aspekte, die -wie ich auch in meiner Einschätzung von gestern berücksichtigt hatte- die weibliche Angeklagte belasteten:
1) es gab eine wesentliche Parallele zwischen dem Fall Vergewaltigung von Cindy H und dem Fall Vergewaltigung Yangjie Li: in beiden Fällen war (oder soll gewesen sein) die weibliche Angeklagte das Lockmittel, mit dem das Opfer in die Falle gelockt wurde.
2) bei der Vergewaltigung der Cindy H, von Sebastian H alleine begangen, kam es zu keinem Mord, bei der gemeinsam mit Xenia I begangenen Tat kam es zu einem Mord
Beides dieses lässt eine weitaus aktivere und wichtigere Rolle der Xenia I auch bei dem Mord vermuten.
Wenn nun aber das Gericht sagt, dass die Vergewaltigung der Cindy H gar nicht stattgefunden habe (oder zumindest nicht nachgewiesen wurde), dann kann man natürlich diese Aspekte auch nicht berücksichtigen.
Ich habe die Zeugin Cindy H im Zeugenstand nicht erlebt, ich kann daher zu deren Glaubwürdigkeit wenig sagen, vielleicht hat das Gericht gute Gründe, deren Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen...?