SCMP77 schrieb:So etwas ist - ohne die schriftliche Urteilsbegründung zu kennen - reinste Spekulation.
es entspricht exakt dem, was die Presse über die verlesene Urteilsbegründung übereinstimmend berichtet hat.
Natürlich ist das, was man in der Presse liest, immer irgendwie gefiltert, aber für den Moment haben wir nichts besseres. Und reine Spekulation ist es sicher nicht, höchstens eine verkürzte bzw. simplifizierte Wiedergabe!
SCMP77 schrieb:Bzgl. des Mordvorwurfs dürfte die Aussagen von Cindy H. kaum eine Rolle spielen.
direkt nicht, indirekt aber doch ganz massiv:
1) die Cindy H hat berichtet, dass sie durch eine Einladung der Xenia I in die Falle gelockt wurde! Mit anderen Worten, der Tatablauf im Fall Cindy H und im Fall Yangjie Li weist dort hinsichtlich des tateinleitenden Beitrags der Xenia I eine ganz auffällige Parallele auf!
Das hätte doch vermutlich einen Einfluss auf das Strafmaß haben müssen, oder etwa nicht? Ersttat oder Wiederholungstat ist doch ein Unterschied!
2) es gibt eine für mich ganz wesentliche Auffälligkeit, der leider das Gericht, aber auch keine andere Prozesspartei nachgegangen ist:
- einvernehmlicher Sex des Sebastian F mit anderen Frauen, zB. der als Zeugin aufgetretenen Studentin aus Köthen: keinerlei Gewaltausübung
versus
- Sex zwischen Sebastian F und Xenia I: laut ihrer Aussage und gemäß eines Handyvideos, welches sichergestellt wurde, Gewaltausübung
- von Sebastian F an Cindy H alleine begangene Vergewaltigung: weder bei noch nach der Tat laut Zeugenaussage Gewaltausübung durch Sebastian F über den Zwang der Vergewaltigung hinaus
versus
- von Sebastian F und Xenia I gemeinsam begangene Vergewaltigung an Yangjie Li: massive Gewaltausübung bis zum Tod des Opfers!
Das deutet gemeinsam doch ganz stark auf einen Zusammenhang zwischen "Xenia I" und "Gewalt" hin. Welcher Natur dieser Zusammenhang ist, wurde meiner Ansicht nach nicht hinreichend untersucht. In diesem Kontext bedenkenswert jedenfalls ist, dass Xenia I in ihrem Vorstrafenregister eine Verurteilung wegen massiver, konkreter Gewaltandrohung hat.
SCMP77 schrieb:Vielleicht weil es versucht hat, alle Seiten zu berücksichtigen?
das ist sicher bedenekenswert und richig: dass keine Seite zufrieden ist, ist nicht zwingend ein Zeichen für ein schlechtes Urteil, im Gegenteil, ein Urteil, mit dem keine Seite zufrieden ist, kann auch Anzeichen für ein faires, richtiges Urteil sein, welches alle Seiten berücksichtigt hat.
Hammurapi schrieb:Bei gemeinschaftlichen Taten ist es immer schwer, den genauen Tathergang zu belegen und den beteiligten Angeklagten konkret zuzuordnen.
ja, das ist leider so. Sehe ich persönlich auch als Schwäche unseres Rechtssystem (jetzt bitte keine Belehrungen über unser System, ich weiss, dass mein Wunsch nicht systemkonform ist, bitte auch keine Diskussion darüber, das bitte einfach mal als eine Einzelstimme stehenlassen):
bei gemeinschaftlich begangenen Straftaten sollte meiner Meinung nach die Beweislast für die Zuordnung einzelner Tatanteile zu einzelnen Tatbeteiligten nicht bei der Anklage liegen, sondern es sollte vielmehr jeder Tatanteil allen einwandfrei als an der Tat beteiligten identifizierten Mittätern zugerechnet werden, solange nicht der Beweis gelingt, dass ein Mittäter keinen Anteil an einem bestimmten Tataspekt hatte. Frei nach dem Volksmund "mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen"
Ich denke dabei nicht mal so konkret an diese Tat hier, sondern eher an die Tatsache, dass es gerade in den letzten Jahren eine Zunahme von Straftaten gab, die aus dem Schutz der Gruppe begangen wurden, mit der kalkulierten Absicht, eine Strafverfolgung zu behindern! Die gesellschaftlichen Veränderungen, die Deutschlanbd momentan durchmacht, machen eine solche Änderung meiner Meinung nach erforderlich, um die Gesellschaft zu schützen und widerstandsfähig zu machen vor solchen Herausforderungen!