Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau
10.04.2017 um 22:44JamesRockford schrieb:Die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie sind gesetzlich geregelt. Wenn eine Eigen- oder Fremdgefähdung vorliegt, wird sie angeordnet. Warum die Fremdgefährdung von niemandem wahrgenommen wurde, erschließt sich mir nicht wirklich. Vielleicht ist der Angeklagte ein guter Schauspieler?Hier dürften andere Fälle gemeint sein, z.B. Wahnvorstellungen, wo z.B. jemand wegen Wahnvorstellungen meint, dass er durch andere in großer Gefahr ist und daher diese gefährdet. Solche Fälle sind meist eindeutig.
Gewaltphantasien ist etwas anderes, bei denen steht nicht fest, ob die wirklich ausgelebt werden. Daher dürften die kaum ein ausreichender Grund zur psychatrischen Unterbringung liefern.
Nach der Tat sieht die Sache natürlich anders aus, ich denke, dass daher Sicherungsverwahrung angeordnet wird.