Eine AU reicht nur mit Goodwill des Gerichts aus. Entweder ist der Zeuge nicht reisefähig oder nicht verhandlungsfähig, ansonsten muss er vor Gericht erscheinen. Der Arzt muss eine dieser beiden Varianten ausdrücklich feststellen. Grund ist, dass jemand, der wegen eines gebrochenen Arms au ist, natürlich vor Gericht erscheinen und aussagen kann.
Hat der Arzt lediglich eine AU ausgestellt, die dem Gericht vorliegt, kann das bei Fernbleiben von der Verhandlung zu Ordnungsgeldern oder sogar zur Kostentragung für den ausfallenden Verhandlungstag führen.
Eine amtsärztliche Untersuchung macht nur Sinn, wenn Zweifel beim Gericht an einer bescheinigten Verhandlungsunfähigkeit oder Reiseunfähigkeit bestehen.
@eldec hat Recht: Vom Zeugnisverweigerungsrecht muss man vor Gericht Gebrauch machen, das geht nicht mit schriftlicher Mitteilung.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Mutter des Angeklagten psychisch nicht in der Lage ist, auszusagen. Ich könnte es zumindest nicht, wenn mein Kind einer solchen Straftat dringend verdächtig ist. Denn man wird sich immer fragen, was hab ich falsch gemacht, was war mein Anteil daran, dass das geschehen konnte. Mich müsste man bei so etwas vermutlich stationär einliefern...oder zumindest mit Sedativa behandeln, damit ich im Alltag noch funktionieren kann.