Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau
25.04.2017 um 22:56@EDGARallanPOE
Was aber nun, wenn die weibliche Angeklagte sein Verhalten durch belastendes Wissen steuern kann und ihn dazu erpresst, solange stillzuhalten, bis sie "in Sicherheit" ist?
Über die Möglichkeit, dass das lange Schweigen zuvor Resultat einer gegenseitigen Erpressung mit Wissen über weitere Straftaten ist, haben wir hier ja schon fast von Anfang an spekuliert, es gibt dazu mehr als einen Ansatz.
Beispielsweise ist es ja extrem naheliegend, aber eben bislang nicht beweisbar, dass der Tod des gemeinsamen Kindes nicht-natürlicher Ursache war! Wenn nun er damals das Kind getötet hat und sie dies beweisen könnte, wäre das für ihn nicht ein Grund, stillzuhalten? Oder auch wenn sie in der Lage wäre, eine ihm wichtige dritte Person hineinzuziehen und zu belasten, die bislang ungeschoren davongekommen ist?
Sowas könnte jeweils Grund genug für ihn sein, belastendes Material gegen die weibliche Angeklagte zurückzuhalten. Erst wenn sie milde davongekommen ist und das Urteil rechtskräftig ist, sie also "in Sicherheit" ist, könnte sie es zulassen, dass er sich verteidigt.
Was aber nun, wenn die weibliche Angeklagte sein Verhalten durch belastendes Wissen steuern kann und ihn dazu erpresst, solange stillzuhalten, bis sie "in Sicherheit" ist?
Über die Möglichkeit, dass das lange Schweigen zuvor Resultat einer gegenseitigen Erpressung mit Wissen über weitere Straftaten ist, haben wir hier ja schon fast von Anfang an spekuliert, es gibt dazu mehr als einen Ansatz.
Beispielsweise ist es ja extrem naheliegend, aber eben bislang nicht beweisbar, dass der Tod des gemeinsamen Kindes nicht-natürlicher Ursache war! Wenn nun er damals das Kind getötet hat und sie dies beweisen könnte, wäre das für ihn nicht ein Grund, stillzuhalten? Oder auch wenn sie in der Lage wäre, eine ihm wichtige dritte Person hineinzuziehen und zu belasten, die bislang ungeschoren davongekommen ist?
Sowas könnte jeweils Grund genug für ihn sein, belastendes Material gegen die weibliche Angeklagte zurückzuhalten. Erst wenn sie milde davongekommen ist und das Urteil rechtskräftig ist, sie also "in Sicherheit" ist, könnte sie es zulassen, dass er sich verteidigt.