@Dill Dill schrieb:Ich kann es nicht so ganz nachvollziehen: Das Jugendamt bzw. das FamGer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Personensorge der Mutter der Kindesmutter zugesprochen.
Wären die Kinder evtl. besser aufgehoben bei den Eltern des TV?
Die Tatverdächtigen haben mit 20/21 insgesamt 3 Kinder gehabt, jeweils eines aus einer alten Beziehung und ein gemeinsames. Das gemeinsame ist im Alter von 4 Monaten kollabiert ins Krankenhaus gekommen und dort verstorben. Todesursache: Nicht natürlich.
Alles andere stelle ich einfach mal unkommentiert in den Raum: Zwei sehr junge Menschen mit insgesamt 3 Kindern, Brandstiftung, Beleidigung, Körperverletzung, Pöpeln vor Gericht, Tatverdächtige kann sich einen Dreier mit der Schwester/Cousine vorstellen.
Ich könnte mir gut vorstellen, und ich würde es mir wünschen, dass diese bedauernswerten Kinder bei verantwortungsbewussten Pflegeeltern aufwachsen könnten, weit weg, auch von dem Stigma, dass beide (Halb-)Elternteile wegen einer grauenhaften Tat vor Gericht stehen.
@otternase Auch mich wundert es sehr, dass die jeweiligen Elternteile der Kinder keine Erwähnung finden Offenbar machen sie ja auch keine Anstalten, die Sorgerechte der Kinder zu beantragen. Das gibt zu denken. Die Tatverdächtige hat möglicherweise 'Vater unbekannt' bei der Geburt angegeben. Der Tatverdächtige hat kaum angeben können 'Mutter unbekannt'.
Dass in einem Fall das Sorgerecht einer Nichtverwandten zugesprochen wurde, verwundert mich sehr. Gab es in dieser Familie möglicherweise niemanden, der die Verantwortung übernehmen wollte?
Ich bin kein Freund von Kind in Pflegefamilie stecken, aber in diesem Falle hätte ich sofort so entschieden. Und zwar bei beiden Kindern.