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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

09.05.2017 um 12:41
@ayslynn
die genaue Speicherzeit weiss ich nicht, vielleicht macht Google das auch nach eigenem Gutdünken und gerade vorhandenem Speicherplatz, ich kann aber jedenfalls noch meine ersten Google Translator Abfragen per App abrufen, die ich macht, als ich mein iphone im Januar 2015 (also jetzt etwas mehr als 2 Jahren) kaufte, wenn man die Abfragen also nicht aktiv löscht (was möglich ist), denke ich daher, dass Google diese allermindestens zwei Jahre speichert.
Es sollte doch zumindest geprüft werden.

Eigentlich wäre dieser Beweisantrag aber Sache der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gewesen, seltsam, dass die Verteidigung der Angeklagten nun damit kommt.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

10.05.2017 um 04:00
Zitat von otternaseotternase schrieb:Warum nun gerade das Gericht diesem nutzlosen Antrag folgt, dem viel sinnvolleren ersten Antrag hingegen nicht, ist mir völlig unverständlich.
Abgelehnte Beweisanträge sind potenzielle Revisionsgründe. Man könnte mutmaßen, dass aus dieser Einschätzung heraus das Gericht dem Antrag zugestimmt hat.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

10.05.2017 um 08:58
@EDGARallanPOE
Vielen Dank für diese Information. Als Laie mutmaßt man eine Menge, aber das es solche Gründe gibt einem Antrag stattzugeben, wusste ich nicht.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

10.05.2017 um 21:57
@EDGARallanPOE
Da schliesse ich mich @ayslynn an, vielen Dank fuer diese einleuchtende Erklärung!

Gleichzeitig irritiert es dann allerdings, warum nicht auch dem Antrag der Verteidigung der Angeklagten stattgegeben wurde?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

11.05.2017 um 03:12
Zitat von otternaseotternase schrieb:Gleichzeitig irritiert es dann allerdings, warum nicht auch dem Antrag der Verteidigung der Angeklagten stattgegeben wurde?
Laut dem letzten Zeitungsartikel, steht die Beweisaufnahme vor dem Ende. Die Plädoyers sollen vorbereitet werden.

Die Mitarbeiter der JVA, sind schnell verfügbar.

Die Anfrage an Google auf Herausgabe der Daten, ist ein erhebliches Risiko bezüglich des restlichen "Fahrplans" des Gerichtes bis zur Urteilsverkündung. Wenn sich die Googelaner denn überhaupt dazu durchringen können, die Daten freizugeben.

2016 wurden nur 64% der Anfragen deutscher Gerichte als begründet aufgefasst und beantwortet. Eine gerichtliche Verfügung auf Herausgabe der Daten, müsste von einem anderen Richter auf den Weg gebracht werden, was aber der Super-Gau für den Prozess wäre.

Das dürfte sich dann über etliche Wochen hinziehen, bis die Daten auf dem Tisch des Richters liegen.

Auch wenn Google die Daten auf einfache Anfrage herausgibt, wird die Justiz über Erfahrungswerte verfügen, wie "schwerfällig" Google auf solche Anfragen reagiert.

Man könnte also mutmaßen das die Richter sich, wie man sprichwörtlich so schön sagt, hier zwischen Pest und Cholera entscheiden mussten.

Auf der einen Seite ein möglicher Revisionsgrund, auf der anderen Seite ein großes Risiko das der Zeitplan komplett aus dem Lot gerät.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

11.05.2017 um 10:41
die MZ hat nun nochmal eine Zusammenfassung der damaligen Ereignisse veröffentlicht. Nützlich, wenn jemand erst frisch davon gehört hat oder es nicht so intensiv verfolgt hat und sich einen Überblick verschaffen will:

Fall Yangjie Li Chronik eines Mordes - ein Jahr nach der Tat – Quelle: http://www.mz-web.de/26879054 ©2017

@EDGARallanPOE
das klingt alles einleuchtend, wirft aber ein ausgesprochen schlechtes Licht auf Ermittler, Nebenklage und insbesondere Staatsanwaltschaft, die sich alle doch deutlich früher darum hätten kümmern können. Spätestens als die Angeklagte in ihrem Teil"geständnis" berichtete, dass sie mittels Google Translator mit dem Opfer kommuniziert habe, hätte eine solche Abfrage an Google rausgeschickt werden müssen. (das sage ich übrigens jetzt nicht einfach so "with the power of hindsight" dahin, das habe ich schon damals am 15. Februar geschrieben: Beitrag von otternase (Seite 38) )


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11.05.2017 um 11:05
@otternase

Moment mal......

Der Google Translator muss dann aber quasi als" Einbahnstraße" eingesetzt worden sein .

Die Angeklagte tippt den Text ein, erhält chinesische Schriftzeichen, die sie nicht aussprechen kann. Sie müssen also vom Opfer vom Bildschirm abgelesen werden.

Das Opfer kann aber keinen chinesischen Text eingeben, der dann ins Deutsche übersetzt wird, weil dafür die Voraussetzungen auf der Tastatur fehlen.

Das würde dann aber auch bedeuten, das von einer Kommunikation nur der Anteil der Angeklagten gespeichert wäre.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

11.05.2017 um 11:21
@EDGARallanPOE
das ist nicht richtig!

Die Google Translator App erlaubt auch die Sprachwiedergabe des übersetzten Textes und sogar die Spracheingabe eines zu übersetzenden Textes (wobei letzteres eher beta-Status hat), man kann also theoretisch auch ohne Tastatureingaben mittels Google Translator miteinander sprechen. Aber selbst wenn nur die Hälfte der Kommunikation gespeichert wäre, allein die Uhrzeit&Dauer und der halbe Inhalt würde doch ganz wesentliche Aufschlüsse liefern und könnte zur Überprüfung der Angaben aus dem Teil"geständnis" verwendet werden.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

12.05.2017 um 00:38
@otternase

Das hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm, dass der Google Translator über eine Handy-App gelaufen ist. Ich bin von einem Notebook ausgegangen. Ein Programm das die erhaltene Übersetzung, mit einer Computerstimme ausspricht habe ich auch nicht erwogen.

Diesen Punkt hätten wir also geklärt. Ich ziehe meine Ausführungen zurück und schließe mich deiner Darstellung an.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

12.05.2017 um 11:26
@EDGARallanPOE 

Selbst ohne Sprachfunktion funktioniert auch "die andere Richtung". In der Regel nutzt man die standardisierte Lautumschrift, das Pinyin, um mithilfe der lateinischen Schrift chinesisch zu schreiben. Ich weiß nicht, wie es beim Google-Translator ist, aber bei vielen Übersetzern gibt man das Pinyin ein, erhält dann die Übersicht aller Schriftzeichen, die diese Lautumschrift haben und kann das gewünschte auswählen. Chinesische Smartphones haben nicht die 1000 meistverwendeten Zeichen auf der Tastatur ;).
Allerdings kann das doch recht zeitaufwändig werden und irgendwie bezweifle ich, dass der Angeklagte in der Situation die Muße dazu hatte.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

12.05.2017 um 16:07
zum Jahrestag des Mordes fand heute eine Gedenkveranstaltung statt, bei der unter anderem der Ministerpräsident des Landes Sachsen Anhalt sprach:

Gedenken an Yangjie Li Hunderte trauern an einem Strauch weißer Rosen – Quelle: http://www.mz-web.de/26888542 ©2017

Leider habe ich selbst nicht teilnehmen können, mich hat es derzeit beruflich eine hundert Kilometer weiter nach Norden verschlagen...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

12.05.2017 um 20:45
die Eltern des Opfers haben einen offenen Brief geschrieben, der im Wortlaut von der MZ abgedruckt wurde:

Gedenkfeier für Yangjie Li Eltern schreiben bewegenden Brief an ihre tote Tochter – Quelle: http://www.mz-web.de/26892270 ©2017

Darin erheben sie schwere Vorwürfe gegen den OStA Bittmann, am Rande auch gegen die Eltern des Angeklagten, aber insbesondere kritisieren sie den allgemeinen Umgang mit Opfern und Angehörigen von Opfern von Straftaten in Deutschland:
Aber dieser Schmerz reichte nicht. Obwohl damals schon genug Beweise gegen die Behauptungen der mutmaßlichen Mörder vorlagen, wiederholte der Oberstaatsanwalt Bittmann mehrfach stumpf und ausschließlich die Lügen der Mörder in einer Pressekonferenz.

Für Yangjies Unschuld hatte er keinen Satz übrig. Wir waren fassungslos. Ein weiterer tiefer Schlag für uns. Die Medien und die Öffentlichkeit wurden dadurch in die Irre geführt und verblendet.

Wir akzeptieren nicht, dass dein Ruf sogar nach deinem Tod zu Unrecht geschändet wird. Wir setzten uns für dich zur Wehr und schrieben etliche Beschwerdebriefe an die deutsche Kanzlerin Angela Merkel, an die Justizminister Anne-Marie Keding mit Durchschlag an die chinesische Botschaft.

Aber als Abweisung unserer Beschwerde zitierte der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad uns einige Passagen aus dem deutschen Gesetzbuch. Er wollte uns beweisen, dass der Oberstaatsanwalt gegen kein geltendes Gesetz verstoßen hätte. In seiner Antwort bezieht er sich auf die Pflicht, der Öffentlichkeit eine ausgewogene Darstellung geben zu müssen. Aber genau die gab es nicht. Sein Schreiben stellt keine Gerechtigkeit wieder her.

Es gibt ethische Normen, aber wo sind hier diese? Der Generalstaatsanwalt verweist auf die Presse als Verursacher und bezieht sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Sie sei schuld und es sei nicht verboten.

Aber nicht die Medien, sondern der Oberstaatsanwalt hat die verunglimpfende Darstellung des Mordfalls in die Öffentlichkeit gebracht. Er wollte erklären, es sei normal, dass in Deutschland die Opfer beschädigt würden. Aber der Generalstaatsanwalt wendet das Recht der Meinungsäußerung einseitig auf die Oberstaatsanwaltschaft an, also nur das Recht der mutmaßlichen Mörder. Er hätte diese Lügen nicht verbreiten dürfen.

In China haben wir eine Kultur, die sich des Trauernden annimmt. Wenn ein schreckliches Verbrechen von einem Familienmitglied begangen wird, schämen wir uns dafür. In Deutschland feiern stattdessen die Eltern der mutmaßlichen Mörder, der Dessauer Polizeichef und seine Frau, eine ausgelassene Party. Sie ignorieren selbst ihr eigenes Kind, das gerade ins Gefängnis gegangen ist.

Wir haben deine Asche auf dem Schoß und sehen sie auf Youtube schunkeln. Ein deutsches Verwaltungsgericht findet das gut und spricht sie von jeglichen Vorwürfen frei. Wir verstehen das bis heute nicht.
Das sind gute und richtige und wichtige Gedanken, die sicher auch das erfassen, was viele Menschen in Deutschland, nicht nur in Bezug auf diesen konkreten Fall, sondern ganz allgemein zum Umgang der Justiz mit Opfern und Angehörigen von Opfern von schweren Straftaten denken. Dort ist in den letzten Jahrzehnten etwas aus dem Lot geraten und schreit inzwischen in unerträglicher Weise nach Reformen.

Es ist beschämend, dass in Deutschland nur die Parteien am und jenseits des extremen rechten Randes die Notwendigkeit für solche Reformen erkannt haben (und es sind große Zweifel angebracht, ob diese Parteien, hätten sie denn wirklich die Möglichkeit diese Forderungen umzusetzen, auch willens und fähig dazu wären...)

Der Brief der Eltern schliesst gleichzeitig dann doch mit hoffnungsvollen Worten und dem Ausdruck eines Vertrauens in den Rechtsstaat.
Deutschland ist für uns ein Land der Rechtsstaatlichkeit und deshalb glauben wir, dass es nicht so leicht sein wird, dass manche Menschen so einfach das Gesetz manipulieren können. Nach den Angaben der Medien und die des Rechtsanwalts ist die Beweisaufnahme im Wesentlichen abgeschlossen.

Nun muss das Gericht den Fokus auf die Mörder verschärfen und schnellstmöglich die härteste Strafe nach dem Gesetz fällen.

Und bitte, bitte, lassen Sie unsere Tochter ein Stück weit Gerechtigkeit widerfahren und stellen Sie ihre Unschuld wieder her.
Man kann nur hoffen, dass dieses Vertrauen und diese Hoffnung nicht enttäuscht werden. Wetten möchte ich darauf allerdings nicht... Mein Vertrauen ist da deutlich schwächer!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

12.05.2017 um 23:19
@otternase

Naja, dass  das nur angeblich von den Rechten "erkannt" worden sein soll, bezweifele ich. Die Rechten instrumentalisieren die Gefühle, darin waren sie schon immer stark(im Gegensatz zu den meisten anderen Parteien).

Vielleicht solltest Du nicht nur Gefühle sprechen lassen sondern mal Deine Sichtweise anhand anderer Fälle begründen. Um es wirklich beurteilen zu können, benötigt man eine  Statistik.

Es liegt grundsätzlich in der Natur der Sache, dass nach der Tat der Täter in den Fokus der Öffentlichkeit gerät, das Opfer geht in der Berichterstattung selber geht unter. Aber warum findet überhaupt eine Gerichtsverhandlung und einen Bestrafung statt? Natürlich wegen des OPFERS, das sollte man nicht vergessen. Natürlich sind dabei auch die Rechte des mutmaßlichen Täters zu berücksichtigen, es muss bewiesen werden, dass er der Täter ist. Das nennt man nun mal Rechtsstaat.

Es ist unzweifelhaft, dass dieser Fall nicht so gelaufen ist, wie es sein sollte. Für die Eröffnung des Gartenlokals kann unser Staat nichts. Der Staat hat danach auch gemacht, was er machen konnte, den Eltern die Erlaubnis das Gartenlokal zu betreiben entzogen (aus arbeitsrechtlichen Gründen). Mehr kann aber ein Rechtsstaat nicht bewirken

Sicherlich hätte die StA einfach die Aussagen der mutmaßlichen Täter nicht weiter an die Öffentlichkeit geben sollen, das war  auch in meinen Augen verfehlt, er  hätte sich - wie bei den meisten anderen Fällen - einfach keinen Auskunft geben sollen. Aber wo Menschen sind, passieren eben Fehler. Soweit ich mich erinnere hatte er ja damals gesagt, dass das die Behauptung der mutmaßlichen Täter war. Diese Aussage kratzt natürlich gefährlich an unseren Grundrechten, wo der Staat die Persönlichkeitsrechte schützen soll. Manch einer wird annehmen, dass dieser Schutz vorliegend nicht gewährt wurde, ich sehe das auch so.

Aber man kann hier nicht auf andere Fälle schließen, StA und Ermittler befinden sich auch in schwierigen Situationen, wo die Presse unbedingt etwas erfahren will und die StA auch eine gewisse Informationspflicht besitzt. Vielleicht wäre es besser, wenn letztere für einen gewisse Zeit nach einer entdeckten Tat erst mal nicht bestehen würde, dass würde auch den Druck auf die Ermittler nehmen, der z.B. in Emden zum Nachteil eines Unschuldigen,  sich als sehr negativ rausgestellt hatte.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.05.2017 um 05:35
Zitat von poursoipoursoi schrieb:Selbst ohne Sprachfunktion funktioniert auch "die andere Richtung". In der Regel nutzt man die standardisierte Lautumschrift, das Pinyin, um mithilfe der lateinischen Schrift chinesisch zu schreiben. Ich weiß nicht, wie es beim Google-Translator ist, aber bei vielen Übersetzern gibt man das Pinyin ein, erhält dann die Übersicht aller Schriftzeichen, die diese Lautumschrift haben und kann das gewünschte auswählen. Chinesische Smartphones haben nicht die 1000 meistverwendeten Zeichen auf der Tastatur ;).Allerdings kann das doch recht zeitaufwändig werden und irgendwie bezweifle ich, dass der Angeklagte in der Situation die Muße dazu hatte.
Danke für die zusätzlichen Erläuterungen.

Da muss man erst mal drauf kommen, wenn einem die chinesische Sprache völlig fremd ist.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.05.2017 um 12:03
@EDGARallanPOE
@poursoi
Wenn man das Teil"geständnis" genau betrachtet, so hat die Angeklagte auch nicht behauptet, sich mit dem Opfer wirklich unterhalten zu haben, dies habe ich oben auch falsch wiedergegeben.
Vielmehr hat sie ausgesagt, sie habe auf Veranlassung des Angeklagten das Opfer mittels Google Translator mehrere Fragen gestellt. Diese können ja als einfache Ja/Nein-Fragen formuliert gewesen sein, die das Opfer mit Nicken oder Kopfschütteln (oder Schweigen) beantworten konnte.
Daher muss es keineswegs Eingaben, sprachliche oder schriftliche, durch das Opfer gegeben haben und der gesamte Gesprächsverlauf liesse sich bereits allein aus den Eingaben der Angeklagten rekonstruieren. Umso mehr wäre es geboten, diese Daten bei Google anzufordern!


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13.05.2017 um 12:17
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Sicherlich hätte die StA einfach die Aussagen der mutmaßlichen Täter nicht weiter an die Öffentlichkeit geben sollen, das war  auch in meinen Augen verfehlt, er  hätte sich - wie bei den meisten anderen Fällen - einfach keinen Auskunft geben sollen. Aber wo Menschen sind, passieren eben Fehler.
Was du schreibst ist grundsätzlich richtig. Hier werden aber keine Fehler zugegeben und sich ggf. entschuldigt, sondern der Vorgesetzte des Oberstaatsanwalts stellte es gegenüber den Angehörigen doch noch so dar, dass der OStA quasi verpflichtet war, genau diese Behauptung der mutmaßlichen Täter an die Presse weiterzugeben. Und das ist meines Erachtens keineswegs der Fall.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.05.2017 um 13:32
[at_user schrieb:eldec[/at_user] @otternase otternase id=19266641]Vielmehr hat sie ausgesagt, sie habe auf Veranlassung des Angeklagten das Opfer mittels Google Translator mehrere Fragen gestellt. Diese können ja als einfache Ja/Nein-Fragen formuliert gewesen sein, die das Opfer mit Nicken oder Kopfschütteln (oder Schweigen) beantworten konnte.
Daher muss es keineswegs Eingaben, sprachliche oder schriftliche, durch das Opfer gegeben haben und der gesamte Gesprächsverlauf liesse sich bereits allein aus den Eingaben der Angeklagten rekonstruieren. Umso mehr wäre es geboten, diese Daten bei Google anzufordern!
Das sehe ich auch so. Die Daten des Google Translators wären sehr wichtig, um zu sehen, welche Fragen die Angeklagten nach volltaner Tat  gestellt haben, und in welchem Zustand das Opfer war. 

Den Notarzt haben sie jedenfalls nicht angerufen.

eldec
SCMP77 schrieb:
Sicherlich hätte die StA einfach die Aussagen der mutmaßlichen Täter nicht weiter an die Öffentlichkeit geben sollen, das war  auch in meinen Augen verfehlt, er  hätte sich - wie bei den meisten anderen Fällen - einfach keinen Auskunft geben sollen. Aber wo Menschen sind, passieren eben Fehler.


Was du schreibst ist grundsätzlich richtig. Hier werden aber keine Fehler zugegeben und sich ggf. entschuldigt, sondern der Vorgesetzte des Oberstaatsanwalts stellte es gegenüber den Angehörigen doch noch so dar, dass der OStA quasi verpflichtet war, genau diese Behauptung der mutmaßlichen Täter an die Presse weiterzugeben. Und das ist meines Erachtens keineswegs der Fall.
Absolute Zustimmung. Fehler sind angeblich nicht passiert. 

Der erschütternde Brief der Eltern hält unserer Gesellschaft meiner Meinung nach den Spiegel vor(, frei nach Carl von Ossietzky).

Eine junge Frau wurde auf bestialische Weise ums Leben gebracht. Sie hatte ihr Leben vor sich. Ihre Ziele waren sicherlich andere, als die der Angeklagten, für die Karriere ein Fremdwort ist.

Die chinesische Botschaft empfiehlt: "Vermeiden Sie nach Möglichkeit, nachts allein auf die Straße zu gehen oder sich an abgelegene Plätze zu begeben", heißt es in dem Text. "Bei der Rückkehr nach Hause versichern Sie sich, ob Ihnen jemand gefolgt ist. Nach dem Eintreten achten Sie darauf, Türen und Fenster geschlossen zu halten, öffnen Sie Fremden nicht leichtfertig die Tür."

http://www.focus.de/politik/deutschland/chinesen-in-deutschland-botschaft-empfiehlt-buerger-sollen-nachts-nicht-allein-auf-die-strasse_id_6620654.html

Dieser entsetzliche Mord und der Umgang damit in einem Rechtsstaat wirft ein sehr schlechtes Licht auf Deutschland. 
Zitat von otternaseotternase schrieb:In China haben wir eine Kultur, die sich des Trauernden annimmt. Wenn ein schreckliches Verbrechen von einem Familienmitglied begangen wird, schämen wir uns dafür. In Deutschland feiern stattdessen die Eltern der mutmaßlichen Mörder, der Dessauer Polizeichef und seine Frau, eine ausgelassene Party. Sie ignorieren selbst ihr eigenes Kind, das gerade ins Gefängnis gegangen ist.
Das Befremden der Eltern kann ich durchaus verstehen. Es geht mir genauso. Immer wieder fassungslos.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

13.05.2017 um 13:48
@SCMP77

1a) nur am Rande: Populismus ist nicht nur schlecht, Populismus besteht aus zwei Teilen, einem guten und einem schlechten Teil. Der erste Teil ist das Erkennen eines in der Bevölkerung als drängend wahrgenommenen Problems, welchem die politische Mitte sich nicht hinreichend annimmt, der zweite Teil ist das Anbieten einer einfachen, vermeintlichen Lösung entsprechend eines sehr einfachen Weltbildes.
Nur der zweite Teil ist schlecht, der erste Teil hingegen ist gut und notwendig!
Was nun "Wahrung der Inneren Sicherheit", "Umgang mit Tätern", "Umgang mit Opfern" angeht, haben die Rechtspopulisten eben ein drängendes Problem in den Augen der Bevölkerung erkannt, welches von der Parteienmitte bislang nicht als Problem wahrgenommen oder anerkannt wird.
Dass die Rechtspopulisten mit ihren einfach gestrickten Lösungen da natürlich das Problem keineswegs lösen können (und auch aller Wahrscheinlichkeit nach gewillt wären, das Problem vernünftig zu lösen), das habe ich ja auch zuvor geschrieben, das ist eben der zweite, schlechte Teil am Populismus. Ändert aber nichts an der Existenz und der Dringlichkeit des Problems.
Dies aber nur am Rande, falls Diskussionsbedarf dazu besteht, sollten wir das im Politik-Forum fortsetzen.

1b) was nun andere Beispiele für dieses Problem angeht, so fallen mir spontan Folgende ein, die allerdings sich eher mit dem Umgang mit Opfern und Angehörigen von Opfern durch die Politik und nicht durch die Justiz beschäftigen. Beispiele aus der Justiz gibt es natürlich auch, die haben aber zumeist nicht die entsprechende öffentliche Resonanz und daher gibt es weniger öffentlich weit bekannte Beispiele:

- das Loveparade Unglück: damals wurde von offizieller Stelle anfangs behauptet, die Opfer hätten unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden. Diese Behauptung stellte sich sehr bald als völlig an den Haaren herbeigezogen heraus. Konsequenzen für diese Lüge musste trotzdem niemand tragen.

- die "Armlänge Abstand", mit der Frau Reker implizit den Opfern der Übergriffe in der Kölner Silvesternacht vorwarf, "selbst schuld" gewesen zu sein, weil sie sich (wörtliches Zitat von Frau Reker) "nicht klug verhalten" hätten!

- der Umgang mit den Angehörigen der Opfer des Terroranschlages in Berlin. Keine Staatstrauer, keine Kondolenzschreiben an die Angehörigen durch die Regierung, angeblich, weil aus Datenschutzgründen dafür die Adressen fehlten, dafür Gebührenbescheide der Gerichtsmedizin für den Totenschein innerhalb weniger Tage den Angehörigen zugeschickt, mit maximalem Privatzahler-Multiplikator 3,5!

2) zum restlichen Text zunächst ein paar Grundbemerkungen:

  • Wir haben das Gewaltmonopol des Staates. Ein gutes, richtiges und wichtiges Konstrukt!
    Es ist eine Einschränkung der Rechte der Bürger, sich nicht zwecks Selbstverteidigung beliebig bewaffnen zu dürfen und keine Selbstjustiz ausüben zu dürfen. ABER: dem steht eine Verpflichtung des Staates gegenüber, dieses Gewaltmonopol auch zum Schutze der Bürger auszuüben.
    Simpel ausgedrückt: das Gewaltmonopol des Staates beinhaltet ein Recht des Bürgers auf Schutz vor Straftaten und Straftätern und einen Anspruch des Opfers einer Straftat auf Unterstützung durch den Staat.
  • Bestrafung sollten in erster Linie der Prävention dienen, der Generalprävention durch Abschreckung und der Spezialprävention durch Unschädlichmachung (zB. Wegsperren) des Täters. Dem Opfer hilft die Bestrafung des Täters nur wenig. Das Opfer mag etwas Genugtuung empfinden, bei einem Tötungsdelikt aber ist nicht einmal dies möglich. Daher sollte es an der Stelle auch nicht um das Opfer gehen, sondern darum, wie man die vom Täter ausgehende Gefahr minimieren oder ausschalten kann!
  • Bei einem Tötungsdelikt hat das Opfer keine Möglichkeit mehr, seine Sicht der Dinge darzustellen, sich gegen Verdächtigungen und Vorwürfe zu verteidigen! Hier ist der Staat in der ganz besonderen Pflicht, das Opfer zu schützen! Der Täter hat naturgemäß ein Interesse daran, seine Sicht der Dinge als Wahrheit darzustellen und sich selbst ins bestmögliche, das Opfer ins schlechtestmögliche Licht zu rücken. Dies sollte grundsätzlich bei der Betrachtung von unbewiesenen Aussagen eines Tatverdächtigen über sein Opfer berücksichtigt werden und daher sollte solchen Behauptungen keine Bühne geboten werden oder zumindest mit einer betonten Distanz und deutlichem Hinweis auf die Interessenslage des Tatverdächtigen widergegeben werden.


3) Was die Informationen durch den Staatsanwalt angeht: er hätte natürlich schweigen können. Er hätte aber auch die Informationspflicht vollständig erfüllen können: der Angeklagte behauptete ja, das Opfer am Vorabend des Mordes getroffen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei jedoch bereits das Bewegungsprofil des Opfers bis kurz vor ihrem Verschwinden vollständig erfasst und es war den Ermittlern sofort klar, dass das eine Lüge des Angeklagten war.
Also hätte der OStA auch sagen können: "In der Zeugenvernehmung behauptete der Angeklagte, sich mit dem Opfer am Vorabend ihres Verschwindens zu einvernehmlichem Sex getroffen zu haben. Dies kann gemäß den Erkenntnissen der Ermittler nicht der Wahrheit entsprechen. Wir haben daher Grund zur Annahme, dass es sich um die Notlüge eines Täters handelt!" So formuliert wären die Rechte des Opfers gewahrt worden, die notwendige Distanz zum Tatverdächtigen gewahrt worden und trotzdem der Informationspflicht Genüge getan worden.
Übrigens hätte der OStA mit einer solchen Formulierung auch die Eltern des Angeklagten besser geschützt: wäre von Anfang an klar gewesen, dass der Angeklagte sich durch eine Behauptung im Widerspruch zum Wissen der Ermittler verraten hätte, hätte der Verdacht gegen die Eltern, dass diese ihn mit internem Wissen der Ermittler ausgestattet hätten, weit weniger an Fahrt gewonnen!


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13.05.2017 um 15:41
@otternase
Also gut, der Justiz - entgegen dem ersten Post - wirfst Du also nun doch keine Fehler vor.
Das übrige, naja, sind ja nicht wirklich Gründe. Ob man nun nach dem Berlin-Anschlag einen Volkstrauertag einführen sollte, ist eine rein subjektive Entscheidung. Ich halte das für überflüssig.

Zu Deinen 3 aufgestellten Thesen unter 2 angeht, gebe ich Dir vollkommen Recht und meiner vorhergehenden Beitrag hättest Du erkennen müssen, dass ich auch die von der StA gemachten Angaben bzgl. der Aussagen der vermeintlichen Tätern, ich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar halte.

Das man das ganze hätte besser machen könnte, sind wir wohl einer Meinung, ich persönlich sehe einen Informationsstop bis Angaben besser gesichert sind, für die bessere Lösung. Ich bezweifele, ob man so ein Bewegungsprofil bis ins letzte erfassen kann, ob man im ersten Moment weiß, dass die Angaben der vermeintlichen Täter Lügen waren, kann genaugenommen erst die Beweisaufnahme eines Gerichts klären.

Und letzten Endes sind Deine anderen Beispiele (Loveparade/Silversternacht) ein deutlicher Beleg, dass ein zeitlich begrenzter Informationsstop nach solchen Vorfällen sehr sinnvoll wäre. Denn es müssen bei solchen Massenveranstaltungen erst hunderte von Zeugen vernommen werden, eh man sich wirklich ein Bild machen kann, vorher werden dann u.U. die vermutlich im vorliegenden Fall falsche meldungen rausgegeben. Es gibt eben in allen Fällen widersprüchliche Zeugenaussagen und erst wenn man sich ein Überblick über alle Aussagen machen konnte und u.U. auch das Ergebnis von Obduktionen kennt, ist man erst in der Lage ein halbwegs zutreffendes Bild wiederzugeben.

Und Du versuchst hier von ganz wenigen Fällen, die sich innerhalb eines langen Zeitraums abgespielt haben, Deine  Ansicht zu begründen. Wie gesagt, Fehler passieren immer, die wenigen zeigen aber nicht, dass mit dem System insgesamt etwas nicht stimmt.

Eher im Gegenteil, es ist ja auch nicht so, dass hier wird etwas  totgeschwiegen wird, man hat nach dem Berlin-Anschlag Versäumnisse der Behörden erkannt. Das ist viel wichtiger, als irgendein Volkstrauertag auszurufen, denn daraus können die Behörden lernen und u.U. manch weiteren Anschlag im Vorfeld verhindern, auch wenn das nicht immer verhindert werden kann.


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13.05.2017 um 16:23
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wie gesagt, Fehler passieren immer, die wenigen zeigen aber nicht, dass mit dem System insgesamt etwas nicht stimmt.
1) der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad hat ja mit der Antwort an die Eltern, er sehe kein Fehlverhalten bei dem OStA Bittmann, gezeigt, dass das eben kein einfacher Fehler war, sondern mit dem System etwas nicht stimmt. Denn wäre das Verhalten des Bittmann ein Fehler auch im Sinne des Systems gewesen, so hätte dies auch als solcher benannt werden können und müssen und geeignete Massnahmen zur Ahndung dessen, der den Fehler beging, hätten ergriffen werden können.

2) ein genereller Informationsstopp würde nur helfen, Gerüchten die Deutungshoheit zu überlassen. Das sehe ich nicht als zielführend an. Der Fehler im System liegt meiner Ansicht nach im Kern in der Frage der Geisteshaltung bei der Information der Öffentlichkeit: dort sollte als oberstes Gebot stehen "Im Zweifel für den Schutz des Opfers".
Ganz besonders, wenn das Opfer sich nicht mehr selbst äussern kann, sollten unbewiesene Beschuldigungen, Verdächtigungen, ehrverletzende Aussage über das Opfer, alles, was irgendwie als "selbst schuld" gedeutet werden kann, ganz besonders, wenn diese Behauptungen von einem Tatverdächtigen kommen, nicht veröffentlicht werden. Das bedeutet noch lange nicht, dass man deshalb gänzlich auf die Information der Öffentlichkeit verzichten muss. Es geht nur um ein Filtern der Informationen.
Sollte sich irgendwann dann erweisen, dass eine negative Behauptung des Täters über das Opfer doch wahr gewesen ist und dies für die Beurteilung des Falles Relevanz hat, so kann man diese Info an geeigneter Stelle später noch immer nachliefern. Aber für solche Behauptungen sollte dem Tatverdächtigen nicht gleich von Beginn an eine Bühne geboten werden!


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