@Jauchejochen nur damit keine Missverständnisse sich verfestigen:
Das hier:
dass die Eltern des Angeklagten, in Anbetracht einer möglichen moralischen Mitschuld, mit ihrem Vermögen für die finanziellen Folgen des Mordes aufkommen sollten
habe ich nie gefordert!
Es hätte natürlich gewisse moralische Größe, wenn die Eltern dies freiwillig täten, aber das kann man wirklich nicht fordern. Es hätte definitiv auch moralische Größe gehabt, die Versetzung durch den Innenminister zu akzeptieren, es hätte moralische Größe gehabt, auf die Bezüge in der Zeit der Krankschreibung zu verzichten (bzw. diese freiwillig den Angehörigen des Opfers zukommen zu lassen). Es hätte auch moralische Größe gehabt, offen auszusagen und zur Wahrheitsfindung beizutragen.
Aber alles das haben die Eltern des Angeklagten nicht getan (bei letzterem gab es zumindest vom Stiefvater sehr spät einen zaghaften Versuch, immerhin)
Aber nichts davon ist rechtlich verpflichtend, nichts davon mussten sie machen, nichts davon darf man einfordern. Es wäre gut gewesen, im Interesse der Angehörigen des Opfers, der Gesellschaft und schlussendlich der Eltern selbst, aber es war allein die Entscheidung der Eltern, dies zu tun oder zu lassen. Sippenhaft gibt es nicht.
Mir ging es nur darum, dass Geld, welches dem Täter zufliesst (eben beispielsweise durch ein Erbe, aber auch aus anderen Quellen) vorrangig zur Unterstützung der Angehörigen der Opfer eingesetzt werden sollte und nicht der Täter sich damit noch einen lustigen Tag machen darf.