Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau
29.05.2017 um 19:35@Jauchejochen
PS: im übrigen hatte ich da auch nur zweitrangig an Einflussnahme durch die "Dienststellung der Eltern" gedacht, sondern mehr an die in Dessau leider sehr verfilzten CDU-Seilschaften. Das Verhalten des OStA Bittmann damals nach der Festnahme des Angeklagten war auf jeden Fall "besonders", im Sinne von "ungewöhnlich" und damit "verdächtig". Es nährte den Verdacht, dass Bittmann da mehr am Schutz der Eltern des Tatverdächtigen als der Aufklärung des Verbrechens Interesse hatte.
Diesem Verdacht sollte nachgegangen werden durch Prüfung der Arbeit der Staatsanwaltschaft in den vorangehenden Fällen. Es mag durchaus nichts dran sein an diesem Verdacht, auch das wäre ja ein -zudem erfreuliches- Ergebnis einer Untersuchung, aber es sollte auf jeden Fall ergebnisoffen geprüft werden.
@SCMP77
Übrigens wurde deutlich häufiger gegen den Angeklagten zuvor ermittelt. Es wäre auch zu prüfen, warum von Ermittlungen in 40 Fällen nur sechs Fälle soweit gediehen, dass sie im Bundeszentralregister vermerkt sind. Es wäre zu prüfen, an welches Stelle diese Ermittlungen jeweils abgebrochen wurden und was jeweils dazu führte.
Ich sage da keineswegs, dass in diesen Fällen gemauschelt wurde, aber es sollte geprüft werden. Auch die Feststellung, dass dort immer alles seine Richtigkeit hatte, wäre ja ein Gewinn.
PS: im übrigen hatte ich da auch nur zweitrangig an Einflussnahme durch die "Dienststellung der Eltern" gedacht, sondern mehr an die in Dessau leider sehr verfilzten CDU-Seilschaften. Das Verhalten des OStA Bittmann damals nach der Festnahme des Angeklagten war auf jeden Fall "besonders", im Sinne von "ungewöhnlich" und damit "verdächtig". Es nährte den Verdacht, dass Bittmann da mehr am Schutz der Eltern des Tatverdächtigen als der Aufklärung des Verbrechens Interesse hatte.
Diesem Verdacht sollte nachgegangen werden durch Prüfung der Arbeit der Staatsanwaltschaft in den vorangehenden Fällen. Es mag durchaus nichts dran sein an diesem Verdacht, auch das wäre ja ein -zudem erfreuliches- Ergebnis einer Untersuchung, aber es sollte auf jeden Fall ergebnisoffen geprüft werden.
@SCMP77
Die Körperverletzung wurde nicht angeklagt, vielleicht war die StA der Ansicht, dass der Nachweis nicht mit ausreichender Sicherheit zu führen war.und genau an der Stelle wäre zu prüfen, ob diese Entscheidung in Ordnung war.
Übrigens wurde deutlich häufiger gegen den Angeklagten zuvor ermittelt. Es wäre auch zu prüfen, warum von Ermittlungen in 40 Fällen nur sechs Fälle soweit gediehen, dass sie im Bundeszentralregister vermerkt sind. Es wäre zu prüfen, an welches Stelle diese Ermittlungen jeweils abgebrochen wurden und was jeweils dazu führte.
Ich sage da keineswegs, dass in diesen Fällen gemauschelt wurde, aber es sollte geprüft werden. Auch die Feststellung, dass dort immer alles seine Richtigkeit hatte, wäre ja ein Gewinn.