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@MaryPoppins MaryPoppins schrieb:Ausserdem ist sie seit 1 Jahr krankgeschrieben, obwohl sie zumindest fähig war, ein Gartenlokal feierlich zu eröffnen und zwar zum Zeitunkt der Beerdigung des Opfers. Der "Zustand", der Anlass zur Verhandlungsunfähigkeit ist, darf also sehr wohl langsam hinterfragt werden!
MaryPoppins schrieb:Ok, ich lasse mich gerne in juristischen Punkten überzeugen. In moralischen Punkten sind wir uns dennoch einig, dass eine Überprüfung überfällig ist?!
Nein, es scheint hier wohl nicht um die Überprüfung der Diagnose selber zu gehen, dazu sind die von der StA vorgeschlagenen Punkte nicht geeignet.
Hier geht es um psychische Probleme und deren Abschätzung. Und der Auslöser war offenbar die Tat ihres Sohnes. Nun hat man es aber tagtäglich als Polizist mit Verbrechen zu tun. Das könnte bewirken, dass ein Mensch mit solchen psychischen Problemen dieser Arbeit nicht mehr nachkommen kann. Wenn das dauerhaft ist, kann ein solches Problem im normalen Arbeitsleben zu einer krankheitsbedingten Kündigung führen, wie das aber bei Beamten ist, weiß ich nicht.
Dahingehend kann die Eröffnung eines Lokals eine Ablenkung bewirken, was dann u.U. förderlich für eine Genesung ist.
Eine Zeugenbefragung wäre genauso schädlich, jedenfalls muss man darauf schließen, wenn man dem Arzt glauben schenkt, von dem aus auch ein Gericht erst mal ausgehen muss. Andernfalls müssten erst mal klare Zweifel an der Diagnose auftauchen, aber was man da von dem Prozess selber liest, scheint die StA nicht wirklich selber daran zu zweifeln. Für begründete Zweifel wäre ein Gegengutachten notwendig (da StA und Gericht nicht vom Fach sind), von dem aber bisher nicht die Rede ist.
Die Aussage des Arztes vor Gericht soll vermutlich nur dazu dienen, dass das Gericht sich ein besseres Bild darüber verschaffen soll, ob das Interesse der Strafverfolgung die vom Arzt diagnostizierten negativen gesundheitlichen Folgen für die Mutter überwiegt oder nicht. Für eine solche Abwägung ist nur das Gericht zuständig.
Ich habe hier aber wirklich Problem damit, was hier die Aussage der Mutter noch bringen soll, zumal einen Aussageverweigerung bei Ladung sicherlich erfolgen wird. Ich denke, davon ist auch bisher das Gericht ausgegangen, nun setzt aber die StA und Nebenklage dem Gericht die Pistole auf die Brust. Eine Ablehnung des Antrags muss nun gut begründet sein, allenfalls wäre das ein Revisionsgrund. Aber letztendlich bewirkt das höchstwahrscheinlich nur eine Verlängerung des Verfahrens ohne Wahrheitsgewinn.