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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.09.2018 um 17:23
Mordfall Yangjie Li Urteil rechtskräftig – BGH bestätigt Jugendstrafe für Xenia I.

https://mobil.mz-web.de/dessau-rosslau/mordfall-yangjie-li-urteil-rechtskraeftig---bgh-bestaetigt-jugendstrafe-fuer-xenia-i--31227082
Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigten am Donnerstag auch die gegen Xenia I. verhängte Jugendstrafe. Das Landgericht Dessau-Roßlau habe ohne Rechtsfehler entschieden, hieß es. (Az. 4 StR 87/18)
Bei dem Gedanken, dass sie nach spätestens 5,5 Jahren schon wieder auf die Bevölkerung, insbesondere aber auf ihre Kinder losgelassen wird, ist mir nicht wohl. Gerade angesichts des unaufgeklärten Todesfalls des jüngsten Kindes...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

06.09.2018 um 19:07
ja, geht mir auch so:(

ich hatte mich hier schon ausgelassen, wurde gelöscht...warum eigentlich?

sind hier die Persönlichkeitsrechte der Täter....wobei ich auch "sie" für schuldig halte, nicht nur als Mitläuferin agiert zu haben, mehr wert als eine persönliche Stellungnahme, die Unverständnis ob unserer Justiz aussagt?

das gesunde volksempfinden...ja, ja ....wieder so eine Vokabel, die nicht gut kommt, aber hier durchaus angebracht finde ich.

was die beiden sich geleistet haben ist furchtbar, schrecklich, kaum zu fassen...und dies nicht! aus dem nichts heraus...

es gab Anzeichen, ungeklärte Sachverhalte (z.b. der Tod
des Kindes), es gab "Versumpfungen" mit der Polizei, alles in allem ...zum kotzen.

ich wünschte beide! würden nie mehr in Freiheit kommen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 09:55
Zitat von otternaseotternase schrieb:Mordfall Yangjie Li Urteil rechtskräftig – BGH bestätigt Jugendstrafe für Xenia I.
Gut, der BGH hatte an der Einschätzung des LG nichts auszusetzen, auch wenn man hier mit guten Gründen auch eine andere Bewertung hätte vertreten können. Dich es gilt "freie richterliche Beweiswürdigung".

Ob das LG richtig lag, das wird sich wohl erst zeigen, wenn die Täterin einige Jahre straffrei über die Runden gebracht hat. In solchen Fällen darf man die Auswirkungen von Ermittlungsmaßnahmen, U-Haft, Verhandlung, Haft usw. nicht unterschätzen. Sie ändern nicht die Persönlichkeit des Täters, aber können zu einer Reifung führen.

Die Täterin hat eine zweite Chance bekommen. Ich wünsche ihr, dass sie sie nutzt. Auch ihrer Kinder wegen, die vermutlich auch nach der Haft sehr lange nicht alleine in Obhut ihrer Mutter gelassen werden. Hier steht das Kindeswohl an oberster Stelle.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 14:04
@monstra

Ja, als Richter hat man gewisse Freiheiten, die sich auch umso leichter ausleben, als man doch weiss, dass diese Klientel wohl nicht gerade ins Nachbarhaus des Richters ziehen wird.

Insofern baden die Entscheidung ohnehin andere aus, entweder wie beim letzten Mord Personen aus dem Ausland, die vielleicht etwas schutzloser sind als Einheimische, oder Nachbarskinder aus auch eher benachteiligten Familien.

Und ob Kinder von solchen Eltern wirklich profitieren, halte ich auch für zumindest fraglich. 'Mami, was hast Du denn für Hobbies?' 'Schreib einfach Foltermord, nein nein nicht mit Vogel F'. Ähem.

Ich bin da zumindest sehr skeptisch.

Der Vergleich passt nur zum Teil, aber wie war das mit einem Herrn Unterweger? Da stellten auch Richter ihre progressive sozialromantische Einstellung heraus, bestimmte Teile der Bildungsschickeria taten es ihm nach. Und wer wurde reihenweise ermordet?

Frauen am unteren Ende der sozialen Skala, nicht der Richter, nicht die Schickeria.


Was ich bei allen Fällen erwachsener Täter nicht verstehen kann, dass ihnen auf der einen Seite mangelnde Reife unterstellt wird und sie daher wieder recht bald auf den Rest der Welt losgelassen werden. Aber wenn sie doch so unreif sind, warum dürfen sie dann dennoch wählen und Auto fahren, Verträge abschließen etc? Also entweder zu unreif für alles oder eben nicht.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 14:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Täterin hat eine zweite Chance bekommen. Ich wünsche ihr, dass sie sie nutzt. Auch ihrer Kinder wegen, die vermutlich auch nach der Haft sehr lange nicht alleine in Obhut ihrer Mutter gelassen werden. Hier steht das Kindeswohl an oberster Stelle
Falls sie diese Chance nutzt und sich nicht wieder einem labilen. derartig veranlagten Freund sucht, dem sie folgen wird.

Doch es geht natürlich, in erster Linie, um den Schutz ihrer Kinder und das Jugendamt wird entsprechende Maßnahmen einleiten.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 14:42
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Was ich bei allen Fällen erwachsener Täter nicht verstehen kann, dass ihnen auf der einen Seite mangelnde Reife unterstellt wird und sie daher wieder recht bald auf den Rest der Welt losgelassen werden. Aber wenn sie doch so unreif sind, warum dürfen sie dann dennoch wählen und Auto fahren, Verträge abschließen etc? Also entweder zu unreif für alles oder eben nicht.
Wer frei kommt, genießt, laut Gesetz, alle Rechte wie jeder Bürger.
Jeder, der eine Strafe verbüßt hat, darf seine Freiheit ausleben wie er will.

Wird er wieder straffällig, landet er, falls er überführt wird, wieder in Haft etc.pp.

Ich weiß, worauf du hinaus willst und es ist zum Teil nachvollziehbar, doch ganz ehrlich, die Verurteilungen in den USA, nur als Beispiel, gehen zum Teil wesentlich härter vonstatten, wünsche ich mir nicht in Deutschland.

Lasche Gesetzgebung, oder eine strenge Gesetzgebung mit langen Haftstrafen, über das normale Maß hinaus (100 Jahre pro Mord und derartiger Unsinn), beides ist oftmals nicht nachvollziehbar.

Das goldene Mittelmaß fehlt…
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und ob Kinder von solchen Eltern wirklich profitieren, halte ich auch für zumindest fraglich.
Frau Xenia I. wird sicher, nach ihrer Haftentlassung, unter der Beobachtung des Jugendamtes stehen, sollte eine gute Kindererziehung nicht gewährleistet sein, erfolgen dementsprechende Maßnahmen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 14:49
@Sunrise76

Das mit der engmaschigen Beobachtung hat ja auch im Staufener Missbrauchsfall nicht funktioniert und in vielen anderen Fällen, oft aus Personalmangel, auch nicht.

Ich würde es in jedem Fall für besser halten, wenn Kinder aus solchen Lebensverhältnissen herauskämen, zumindest in solchen Extremfällen wie diesem. Diese Kinder haben auch nur ein Leben, das nicht Spielball sozialer Experimente werden sollte. Das könnte ein Junge in Staufen sicher so bestätigen.

Neben der massiven Gefahr, die von solchen extremen Täterinnen und Tätern ausgeht, darf man auch die Stigmatisierung der Kinder nicht vergessen. Also, meine Kinder würde ich da nicht zum Spielen hingehen lassen.

Und ich finde es nicht nachvollziehbar, dass Erwachsene nach Jugendstrafrecht verurteilt werden und dies keine anderen Konsequenzen hat. Fürs Morden gibt es eine Rabattaktion, aber für den Straßenverkehr sind sie dann gleichzeitig nicht zu unreif, oder wie?

Und etwas off Topic:

Für einen Täter, der anreist um einen Jungen zu vergewaltigen und der dann noch angefragt hat, ob er ihn auch töten darf, halte ich ein US Strafmaß von 100 oder gerne auch 1000 Jahren immer für die einzig geeignete Strafe.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 15:21
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und etwas off Topic:

Für einen Täter, der anreist um einen Jungen zu vergewaltigen und der dann noch angefragt hat, ob er ihn auch töten darf, halte ich ein US Strafmaß von 100 oder gerne auch 1000 Jahren immer für die einzig geeignete Strafe.
Antwort auf off T:

100 und 1000 Jahre….was soll das? Der Inhaftierte wird sich daran, rein biologisch gesehen, nicht halten können.

Ein Lebenslänglich, bis zum Tod, wäre „wünschenswert“, in derartig gelagerten Fällen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 18:55
Und bevor das OT ausartet, wieder auf das Thema konzentrieren!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 23:22
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Frau Xenia I. wird sicher, nach ihrer Haftentlassung, unter der Beobachtung des Jugendamtes stehen, sollte eine gute Kindererziehung nicht gewährleistet sein, erfolgen dementsprechende Maßnahmen.
Xenia I stand bereits lange vor der Tat unter Beobachtung des Jugendamts. Sie war als minderjährige Mutter in einer entsprechenden Mutter-Kind-Einrichtung, auch nach ihrer Volljährigkeit wurde sie vom Jugendamt beobachtet, die Familie erhielt sogenannte "Hilfen zur Erziehung", auch weil es Hinweise gab, dass in der Familie nicht alles in Ordnung war (Nachbarn hatten vom Umgang Sebastian F. mit seinem Stiefsohn "Kopfüber in die Regentonne" dem Jugendamt berichtet), dann kam der unaufgeklärte Tod des jüngsten Kindes...

Die Beobachtung durch das Jugendamt hat nichts verhindert!
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Falls sie diese Chance nutzt und sich nicht wieder einem labilen. derartig veranlagten Freund sucht, dem sie folgen wird.
Man kann es nur hoffen. Aber ich zweifel daran, dass sie sich nicht genausolche Freunde wieder sucht. Man erinnere sich an die Mitinsassin der Xenia I, mit der diese sich noch in der U Haft angefreundet hatte... Das Gericht hat es freundlicher formuliert, ich sage es einfacher, eine manipulierende Lügnerin.
Das scheint bei ihr ein internalisiertes Muster zu sein.

Unter Berücksichtigung der Dauer, die Xenia I in U Haft, während der Gerichtsverhandlung in Haft und seither bis jetzt in Haft war, stehen ihr jetzt nur noch rund 3 Jahr Haft bevor, eventuell sogar noch weniger eingedenk möglicher Hafterleichterungen bei guter Führung... Ich halte diesen Zeitraum für eindeutig zu kurz, um solche Muster aufzubrechen...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.09.2018 um 23:30
Zitat von otternaseotternase schrieb:Xenia I stand bereits lange vor der Tat unter Beobachtung des Jugendamts. Sie war als minderjährige Mutter in einer entsprechenden Mutter-Kind-Einrichtung, auch nach ihrer Volljährigkeit wurde sie vom Jugendamt beobachtet, die Familie erhielt sogenannte "Hilfen zur Erziehung", auch weil es Hinweise gab, dass in der Familie nicht alles in Ordnung war (Nachbarn hatten vom Umgang Sebastian F. mit seinem Stiefsohn "Kopfüber in die Regentonne" dem Jugendamt berichtet), dann kam der unaufgeklärte Tod des jüngsten Kindes...

Die Beobachtung durch das Jugendamt hat nichts verhindert!
Das war mir bisher nicht bekannt und diese „Zustände“ sind mit einzubeziehen.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Unter Berücksichtigung der Dauer, die Xenia I in U Haft, während der Gerichtsverhandlung in Haft und seither bis jetzt in Haft war, stehen ihr jetzt nur noch rund 3 Jahr Haft bevor, eventuell sogar noch weniger eingedenk möglicher Hafterleichterungen bei guter Führung... Ich halte diesen Zeitraum für eindeutig zu kurz, um solche Muster aufzubrechen...
Bedenke jedoch, was nach Tat folgerichtig wäre.

Ich denke/hoffe, die Behörden werden dementsprechend reagieren und Maßstäbe setzen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

08.09.2018 um 15:45
Auf ZDF Info beginnt gleich eine Dokumentation über den Fall.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

03.01.2019 um 21:25
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/mordfall-yangjie-li-mittaeterin-xenia-i-kann-nach-jugendstrafe-freikommen-100.html
Mordfall Yangjie Li: Mittäterin kann schon Ende Januar freikommen

Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an der chinesischen Studentin Yangjie Li könnte die Mittäterin Xenia I. freigelassen werden. Nach MDR-Recherchen könnte sie schon Ende Januar das Gefängnis verlassen.
...
[Reporter André Damm.] Xenia I. ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Nun ist es durchaus üblich, diese Strafe zu reduzieren – bei einer guten Führung oder einer guten Sozialprognose.

Wenn beide Faktoren zutreffen sollten, dann kommt Xenia I. wieder frei. Das könnte Ende Januar oder Anfang Februar so weit sein. Denn wir dürfen nicht vergessen: Sie ist im Mai 2016 verhaftet worden und saß seitdem ununterbrochen im Gefängnis.
...
Kann sie nach einer Freilassung ein normales bürgerliches Leben führen?

[Reporter André Damm.]Es ist eher die Frage, wo sie das führen wird. In Dessau kann ich mir das schwer vorstellen. Sie ist hier bekannt. Ihr Foto hat in der Stadt die Runde gemacht, ihr Name ist auch relativ selten. Möglicherweise zieht sie weg – mit ihren beiden kleinen Kindern. Sie ist noch nicht einmal Mitte 20, sie kann eine Ausbildung absolvieren. Sie kann ein neues Leben beginnen – im Gegensatz zum Opfer Yangjie Li.
Angesichts ihres bislang gezeigten Verhaltens bei Freundes- bzw. Partnerwahl (das böse Schema, welches sie mit Sebastian F. zusammenbrachte, setzte sich ja offenbar in der U-Haft fort, indem sie Freundschaft mit einer mitinhafttierten Gewohnheitsverbrecherin und Gewohnheitslügnerin schloss), angesichts dessen, dass sie die durch Zeugenaussagen bekannten Quälereien durch Sebastian F an mindestens einem Kind (kopfüber in die Regentonne) zuliess, insbesondere aber angesichts des unaufgeklärten Todes des jüngsten Kindes, kann man im Interesse der Kinder nur hoffen, das Xenia I. nicht erneut die Chance bekommt, alleine oder mit einem selbstgewählten Partner die Personenfürsorge für die Kinder auszuüben. Mehr Kontakt als Besuche unter Aufsicht durch das Jugendamt würde ich für eine Gefährdung des Kindeswohls halten. Besser wäre es natürlich, wenn Xenia I bis zur Volljährigkeit der Kinder im Knast bleiben würde, aber da hat das Gericht ja leider nicht so entschieden...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

03.01.2019 um 22:34
@otternase Ja, ich sehe auch die Gefahr, dass die Frau sich wieder einen gewalttätigen Partner suchen wird, der sie und ihre Kinder gefährdet. Aber es ist juristisch nicht möglich, sie deswegen einzusperren - ich hoffe, man begegnet dem Problem mit Therapieangeboten und einer engmaschigen Kontrolle durch das Jugendamt. Skeptisch bin ich leider schon, wenn ich bedenke, wie viele Kinder trotz Aufsicht durch Jugendämter schon zu Schaden kamen :(


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

07.01.2019 um 02:24
Ich denke weniger an frei, sondern sie wird den Knast mit Bewährungsauflage verlassen. Das ist recht engmaschig gestrickt und beinhaltet aller Wahrscheinlichkeit nach auch enge Kontakte mit dem JugA und der BewHilfe zu halten.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

25.01.2019 um 20:59
Über eine Haftentlassung der weiblichen Täterin wird derzeit entschieden. Gemäß folgendem Artikel hätte sie sogar noch früher vorzeitig entlassen werden können, aber offenbar hat ein Gericht hier bereits einmal dagegen entschieden:

https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/mordfall-yangjie-li-kommt-mittaeterin-xenia-i--vorzeitig-frei--31936298

Mordfall Yangjie Li Kommt Mittäterin Xenia I. vorzeitig frei?
Eineinhalb Jahre nach dem Urteil prüft das Amtsgericht Lübben im brandenburgischen Kreis Dahme-Spreewald, ob die Mittäterin vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann. Das hat ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigt. Doch zum genauen Prozedere herrscht Schweigen.

„Ob in Betracht kommt, die Verurteilte Xenia I. vorzeitig aus der Haft zu entlassen, wird durch das Amtsgericht Lübben entsprechend der gesetzlichen Vorschriften geprüft“, erklärt Sprecher Holger Staudler. „Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, lässt sich momentan nicht sagen.“
...
Xenia I. hat bisher zwei Jahre und etwa acht Monate der Strafe verbüßt. Während der Untersuchungshaft saß sie in der JVA Halle. Nach dem Urteil wurde sie nach Brandenburg verlegt. Dort sitzt der überwiegende Teil weiblicher Häftlinge aus Sachsen-Anhalt ein. Inzwischen verbüßt Xenia I. die Strafe in Luckau-Duben. Damit ist das Amtsgericht Lübben für sie als Strafvollzugsbehörde zuständig.
...
Eine frühere Haftentlassung ist laut Jugendgerichtsgesetz möglich, „wenn der Verurteilte mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat“. Xenia I. sitzt insgesamt seit Mai 2016 in Haft. „Die Zeit der Untersuchungshaft wird auf die Gesamtstrafe angerechnet. Das geht aus dem Urteil hervor“, sagt Frank Straube, Sprecher des Landgerichts in Dessau. Eine frühere Entlassung wäre also frühestens nach 22 Monaten möglich gewesen, im März 2018.
...
„Die Prüfung erfolgt von Amts wegen automatisch“, so Straube. Demnach müsste bei Xenia I. eine erste automatische Prüfung längst stattgefunden haben - eine vorzeitige Entlassung ist offenbar abgelehnt worden.



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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

28.03.2019 um 16:10
TV Ankündigung:

https://www.prisma.de/tv-programm/Die-Spur-der-Taeter,22268467

Die Spur der Täter
Gezeigt werden u.a. auch [...] erstmals das Überwachungsvideo, dass die Mörder der chinesischen Studentin Yangjie Li überführte.
Leider steht dort nicht explizit der Ausstrahulungstermin der entsprechenden Folge, nur allgemein
Ab dem 27. März, immer mittwochs, um 21.15 Uhr, geht es in sechs Folgen um Kapitalverbrechen und Alltagskriminalität.
In der Folge gestern Abend ging es allerdings um einen anderen Fall, daher steht die Folge zum Fall Yangjie Li noch bevor, wenn ich rausfinde, an welchem Tag die gesendet wird, sende ich nochmal ein Update


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