@otternase Ich möchte mit Dir ungern weiter über den Umgang mit unseren Rechtsorganen diskutieren.
@Rick_Blaine hat diesbezüglich völlig zu Recht um etwas mehr Disziplin gebeten.
Allerdings möchte ich kurz etwas ansprechen, das Dir als Neuling vielleicht noch nicht so richtig bewusst ist: Als Krimi-Forum sind wir hier zwar beileibe kein Jura-Forum, allerdings diskutieren wir hier über Themen, die ganz eng mit dem in Deutschland (bzw. Österreich, der Schweiz) geltenden Recht verknüpft sind. Wir versuchen uns hier hinsichtlich der Rechtslage immer gegenseitig auf den Stand zu bringen, daher möchte ich Dich (wie zuvor schon
@Egi) auf 1-2 Dinge hinweisen.
Du kritisierst an dem ermittelnden StA u.a. dass er..
otternase schrieb:- in der PK die Mutter des Tatverdächtigen über jeden Verdacht erhaben lobte (obwohl daran inzwischen wesentliche Zweifel aufgetaucht sind)
Das ist eine Falschdarstellung Deinerseits. Die Dessauer StA gab lediglich an, dass es gegen die Mutter "nicht den geringsten Anfangsverdacht" gebe. Vielleicht hast Du das Gesagte in Unkenntnis der verwendeten Fachterminologie falsch interpretiert, daher versuche ich für Dich einmal eine Übersetzung der Aussage: "Es liegen nicht einmal ansatzweise die erforderlichen strafrechtlichen Voraussetzungen vor, um gegen die Polizistin zu ermitteln".
Die StA ist durchaus gehalten, Gerüchten und Spekulationen (wie von der MZ verbreitet) nachzugehen, aber wenn diese jeder Grundlage entbehren, ist der Anfangsverdacht eben zu verneinen. Staatsanwälte haben sich an die StPO, das StGB und diverse weitere Verfahrensvorschriften zu halten - nicht an das subjektiv empfundene Unbehagen von Journalisten oder Bürgern.
Weiter kritisierst Du, ...
otternase schrieb:dass der Staatsanwalt in der PK ausdrücklich betonte, dass vorangehende Straftaten nicht in Zusammenhang mit Sexualdelikten standen, was sich nun als falsch herauszustellen scheint
Die Aussage des StA ist objektiv richtig. Wenn der TV nicht rechmäßig für die Begehung einer Sexualstraftat verurteilt wurde, dann ist er in der Hinsicht NICHT vorbestraft!
Die Bezichtigung einer Straftat, welche nicht durch ein Gerichtsurteil festgestellt wurde ist in Deutschland übrigens nicht erlaubt. Wir sind ein Rechtsstaat. Also verlange bitte nicht von einem Organ der Deutschen Justiz, dass es in einer öffentlichen Erklärung eine Person einer Straftat bezichtigt, die nie in einem ordentlichen Gerichtsverfahren durch einen Richterspruch festgestellt wurde.
Im übrigen zieht eine Falschbezichtigung nicht nur für Staatsanwälte Konsequenzen nach sich; auch die Verbreitung von entsprechenden Falschbehauptungen in Zeitungen oder in Foren kann Strafanzeigen und/oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die MZ (die Du mit Vorliebe zitierst) bewegt sich wissentlich auf dünnem Eis und verfügt über eine Rechtsabteilung und das erforderliche Budget für zu erwartenden Gegenwind. Du auch?
Ich schlage daher vor, dass wir uns mit diesen Gerüchten über den TV nur mit großer Vorsicht und unter Verwendung des Konjunktivs auseinandersetzen.
Meine Meinung hierzu lautet folgendermaßen: Sollte an den Gerüchten über etwaige Missbrauchs-Vorkommnisse im Kindesalter etwas dran sein, dann wäre vorstellbar, dass der mutmaßliche Mord an Yangjie Li, der traurige Höhepunkt einer krankhaften Triebstörung sein könnte. Solche Störungen zeigen sich in der Tat teilweise schon im Kindesalter. Allerdings können sexuelle Übergriffe durch Kinder auch lediglich eine Form von Gewalt (zur Abwertung anderer Kinder) darstellen. So oder so, scheinen derartige Fehlentwicklungen laut einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen (
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/sexualdelikte-wenn-kinder-zu-vergewaltigern-werden-1537027.html) korrigierbar. Auf jeden Fall aber sind sie zu therapieren, wie dies in dem Artikel ausführlich beschrieben wird, um zu "verhindern, dass sie [die auffällig gewordenen Kinder] zu erwachsenen Vergewaltigern oder Pädophilen werden". Aus dem Artikel schließe ich, dass ein entsprechend auffällig gewordenes Kind nicht zwangsweise auch als Erwachsener übergriffig werden muss, dass aber durchaus eine erhöhte Gefahr besteht. Insbesondere, wenn auf entsprechende Gegenmaßnahmen verzichtet wird.