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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

28.03.2017 um 18:41
Vielleicht werden WhatsApp-Telefonate im Handy gespeichert?

Oder google Sprachsuche wurde versehentlich aktiviert und hat dann über das Handymicro aufgezeichnet, was auch die Hintergrundgeräusche erklären würde, wie Z. B. hier erklärt: http://www.chip.de/news/Google-unheimlich-wie-nie-Handys-speichern-alle-Spracheingaben_84352188.html (Archiv-Version vom 04.02.2016)

Die Presse schreibt ja, dass es sich um Auswertungen  aus den Handys handelt, also keine Aufzeichnungen der Telefongespräche selbst.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

28.03.2017 um 19:42
@Trine
guter Hinweis.
In ihrem Teil"geständnis" hat die weibliche Angeklagte behauptet, mittels Google Translator mit dem Opfer gesprochen zu haben. Google Translator speichert definitiv alle Übersetzungsanfragen. Wenn die Angeklagte sich hier also wahrheitsgemäß geäussert haben sollte, so müssten diese Anfragen sich auch auf jeden Fall in den Handydaten wiederfinden lassen. Aber sowas wurde nicht erwähnt, solche Daten sind also offenbar nicht gefunden worden.

Das sagt etwas zur Glaubwürdigkeit des "Geständnisses" aus...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

03.04.2017 um 20:44
Am heutigen Verhandlungstag wurde das psychatrische Gutachten zum männlichen Angeklagten behandelt:

Mordfall Yangjie Li Gutachter hält weitere Taten von Sebastian F. für möglich – Quelle: http://www.mz-web.de/26302010 ©2017
Mordprozess Yangjie Li Gutachter: Sebastian F. ist äußerst gefühlskalt – Quelle: http://www.mz-web.de/26300620 ©2017
Ein psychiatrischer Gutachter hat den Hauptangeklagten im Yangjie-Li-Prozess als „außergewöhnlich empathielosen Menschen“ und äußerst gefühlskalt charakterisiert. Sebastian F. zeige keine Schuldgefühle, Scham oder Reue, erklärte Spezialist Bernd Langer am Montag vor dem Landgericht in Dessau.
[...]
Der Gutachter erklärte, bei Sebastian F. habe es schon seit dem frühesten Kindesalter eine Aufmerksamkeitshyperaktiviätsstörung in Verbindung mit gestörtem Sozialverhalten gegeben. „Er biss, kratzte und schlug Kinder.“ Sebastian F. musste auf eine Förderschule und dann auf eine Schule mit Ausgleichsklassen in Pretzsch. Es gab mehrere Klinikaufenthalte, zuletzt 2012. Sebastian F. hatte die Schule nach der achten Klasse verlassen.
Zum Hintergrund erläuterte der Gutachter:
Sebastian F. habe in seiner Kindheit Gewalt durch den leiblichen Vater erlebt. Der war ebenfalls Polizist, ist inzwischen aber im Ruhestand. Im Prozess hatte der Mann die Aussage verweigert. Außerdem soll er auch von einem späteren Freund der Mutter geschlagen worden sein.

F. wurde nach Angaben von Langer zudem als Siebenjähriger von einem 16-Jährigen sexuell missbraucht.
dazu zwei Anmerkungen:
1) ehe falsche Gerüchte aufkommen, bei dem hier angesprochenen Vater handelt es sich nicht um den im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Stiefvater, sondern den leiblichen Vater!
2) alle angesprochenen Vorfälle sind nur vom Angeklagten genannt worden, nicht von dritter Seite bestätigt! Zur Glaubwürdigkeit des Angeklagten kann man ja so manche Gedanken haben...

Sehr interessant die Ausführung, die sich in Bezug auf die Möglichkeit der Anwendung von Jugendstrafrecht beziehen:
Der Gutachter im Mordprozess Yangjie Li hält „weitere rechtswidrige Taten“ des Hauptangeklagten Sebastian F. für möglich, insbesondere Sexual- und Gewaltdelikte. Das wurde am Montag vor dem Landgericht in Dessau deutlich.

Zudem sagte der Gutachter: „Es spricht mehr gegen die Anwendung des Jugenstrafrechts als dafür.“
[...]
Langer schätzte vor Gericht die Persönlichkeitsentwicklung des Hauptangeklagten als abgeschlossen ein. „Es handelt sich um eine schwere Persönlichkeitsstörung, die auch mit 30 noch manifest bleiben wird. Wesentliche Änderungen sind nicht möglich.“ In einem der Gespräche habe Sebastian F. über sich selbst gesagt: „Ich bin so, wie ich bin. Ich ändere mich nicht mehr.“
[...]
Wesentliche Nachreifungspotenziale sieht er nicht, erzieherische Maßnahmen würden nicht mehr greifen. „Er ist nicht unreif, sondern manifest gestört. Da kommt man mit Erziehung im Sinne des Jugendstrafrechts nicht mehr ran“, sagte Gutachter Bernd Langer.
Auch der MDR berichtet:

Verkorkstes Leben im Gerichtssaal analysiert - http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/reportage-prozess-dessau-vierundzwanzigster-verhandlungstag-100.html (Archiv-Version vom 12.04.2017)
Der Gutachter Langer bescheinigte Sebastian F. eine kombinierte manifeste Persönlichkeitsstörung. Er sei ein außergewöhnlich gefühlloser Mensch, der keinerlei Scham und Reue kenne. Seine Wahrnehmung, sein Denken und Fühlen weiche von dem anderer Menschen ab. Gleichzeitig habe er einen ausgeprägten Sexualtrieb mit sadistischen Praktiken.

Der Gutachter vermutet Ursachen dafür in der Kindheit. Trotz der "seelischen Abartigkeit" liege jedoch keine Verminderung der Steuerungsfähigkeit vor. Eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus sei nicht geboten, sagte der Gutachter. Auch sei die Persönlichkeit soweit ausgereift, dass er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden könne.
[...]
Die Verteidiger des Angeklagten drängen auf die Anwendung von Jugendstrafrecht bei einer möglichen Verurteilung. Könne es nicht sein, dass die Persönlichlkeit von Sebastian S. noch ausgeformt werden müsse, auch durch neue Therapien? fragte ein Anwalt. Nein, entgegnete Gutachter Langer resolut. Die Sexualität sei das Spiegelbild seiner Persönlichkeit. Es bestehe die Erwartung, sagte der Gutachter wörtlich, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird – vor allem mit Gewalt-und Sexualdelikten sei zu rechnen.
Bei alledem ist natürlich die Frage zu stellen, wieso jemand mit diesem Profil nicht schon lange zum Schutz der Gesellschaft weggesperrt worden ist aufgrund vorangehender Straftaten? Wer hat da gepennt oder die Augen vor der Wahrheit verschlossen? Hätten die Therapeuten in der Kinder- und Jugendpsychatrie zuvor nicht tätig werden müssen?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

03.04.2017 um 23:43
Zitat von otternaseotternase schrieb:Hätten die Therapeuten in der Kinder- und Jugendpsychatrie zuvor nicht tätig werden müssen?
Ja! ist zumindest meine Meinung.

Ich bin entsetzt, mal wieder. Aber das Gutachten lässt mich hoffen - auf die höchtsmögliche Strafe, auf Nimmerwiedersehen in Freiheit...

"Könne es nicht sein, dass die Persönlichlkeit von Sebastian S. noch ausgeformt werden müsse, auch durch neue Therapien? fragte ein Anwalt. Nein, entgegnete Gutachter Langer resolut. Die Sexualität sei das Spiegelbild seiner Persönlichkeit. Es bestehe die Erwartung, sagte der Gutachter wörtlich, dass der Angeklagte weitere Straftaten begehen wird – vor allem mit Gewalt-und Sexualdelikten sei zu rechnen."
Quelle: http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/reportage-prozess-dessau-vierundzwanzigster-verhandlungstag-100.html (Archiv-Version vom 12.04.2017)


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04.04.2017 um 00:05
Zitat von FyraFyra schrieb:otternase schrieb:
Hätten die Therapeuten in der Kinder- und Jugendpsychatrie zuvor nicht tätig werden müssen?

Ja! ist zumindest meine Meinung.
Und was hätten die tun sollen? Laut Gutachter ist er ja gestört aber steuerungsfähig. Also ist die von ihm ausgehende Gefahr nicht vorrangig krankheitsbedingt (sondern personlichkeits-/charakterbedingt). Eine Grundlage für jahrelanges Wegsperren in der Psychiatrie gibt es da m.E. nicht.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 00:11
Ein psychiatrischer Gutachter hat den Hauptangeklagten im Yangjie-Li-Prozess als „außergewöhnlich empathielosen Menschen“ und äußerst gefühlskalt charakterisiert. Sebastian F. zeige keine Schuldgefühle, Scham oder Reue, erklärte Spezialist Bernd Langer am Montag vor dem Landgericht in Dessau. 

Langer sagte auch aus: Sebastian F. habe in seiner Kindheit Gewalt durch den leiblichen Vater erlebt. Der war ebenfalls Polizist, ist inzwischen aber im Ruhestand. Im Prozess hatte der Mann die Aussage verweigert. 

Auf wessen Aussage beruht das?

Außerdem soll er auch von einem späteren Freund der Mutter geschlagen worden sein. F. wurde nach Angaben von Langer zudem als Siebenjähriger von einem 16-Jährigen sexuell missbraucht. 

Hat es hier ein Verfahren gegeben? 

Langer diagnostizierte bei dem Hauptangeklagten eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, narzisstischen Merkmalen“. Gutachter in Dessau: Sebastian F. war schon im Kindesalter auffällig Der Gutachter erklärte, bei Sebastian F. habe es schon seit dem frühesten Kindesalter eine Aufmerksamkeitshyperaktiviätsstörung in Verbindung mit gestörtem Sozialverhalten gegeben. „Er biss, kratzte und schlug Kinder.“ Sebastian F. musste auf eine Förderschule und dann auf eine Schule mit Ausgleichsklassen in Pretzsch. Es gab mehrere Klinikaufenthalte, zuletzt 2012. Sebastian F. hatte die Schule nach der achten Klasse verlassen. 

http://www.mz-web.de/26300620 ©2017

Ich musste nachlesen, was eine Schule mit Ausgleichsklassen ist. Der Begriff ist nicht selbsterklärend. Vom leiblichen Vater und einem späteren Freund der Mutter geschlagen? Wurde das nicht geahndet? Oder ist das eine Schutzbehauptung?

Mit 18 ist man in diesem Land befähigt zu wählen, ein Auto oder ein Haus zu kaufen, zu heiraten, etc. Man ist voll geschäftsfähig. Ich vertrete die Auffassung, dass man dann auch die Verantwortung für sein eigenes Handeln übernehmen muss. Wenn man 21-jährige wie kleine, dumme Buben vor Gericht verantwortet, dann sollte den kleinen und dummen Buben auch die Geschäftsfähigkeit, der Führerschein und das Wahlrecht entzogen werden.

Wahrscheinlich springt mir jetzt jeder Jurist ins Kreuz. Aber für mich ist das ein Paradoxon.  


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04.04.2017 um 00:23
@JamesRockford
Auf wessen Aussage beruht das?
wie ich schon schrieb, wohl auf seiner eigenen Aussage. Zum Kern des Verfahrens hat er erst Märchen erzählt ("einvernehmliches Treffen") und nun will er sich nicht äussern, an dieser Stelle nun beschuldigt er Dritte... Daher schrieb ich ja, zu seiner Glaubwürdigkeit und damit auch zum Wahrheitsgehalt dieser Behauptung kann man durchaus kritische Auffassungen vertreten...
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Hat es hier ein Verfahren gegeben?
und
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Wurde das nicht geahndet?
nein, beides entspringt wohl der Aussage des Angeklagten, Belege durch dritte Seite nicht vorhanden oder zumindest nicht öffentlich bekannt...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 00:46
Zitat von otternaseotternase schrieb:nein, beides entspringt wohl der Aussage des Angeklagten, Belege durch dritte Seite nicht vorhanden oder zumindest nicht öffentlich bekannt...
Dann wird der leibliche Vater sicherlich sehr bedauern, die Aussage verweigert zu haben. 

Es ist genauso, wie ich es mir vorgestellt habe. Die Vergewaltigung mit tödlichem Ausgang wird negiert. Anstelle dessen wird einvernehmlicher Sex vorher zu Protokoll gegeben. Die Tür wird nicht geöffnet, wenn die Polzei klingelt. 

Und jetzt kommt er mit der schweren Kindheit. Wahrscheinlich hatte jeder eine schwere Kindheit, der mit ihm in Berührung kam. 

ADHS ist außerdem therapierbar. Ich kenne einige ADHS'ler, die nach schwierigsten Schulzeiten und zig Schulwechseln ihren Weg gefunden haben. Chaoten bleiben sie, aber sie bringen keine Menschen um. 

Ich empfinde es als infam, anderen Menschen die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Dass er Suchläufe im Internet gelöscht hat, zeigt doch, dass er sich seiner Schuld sehr wohl bewusst war, aber schnell schauen wollte, ob man ihm diese nachweisen kann. 

Ich hoffe sehr, dass dieser Mann nie mehr wieder auf die Menschheit losgelassen wird. Jemand, der keine Reue hat, der keine Empathie hat, der kein Schuldbewusstsein hat,der übelste Gewaltphantasien hat, gehört in die Geschlossene.

Ich jedenfalls möchte so jemanden nicht in der Nachbarschaft oder im Umkreis von 300 Kilometern haben.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 02:41
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:ADHS ist außerdem therapierbar. Ich kenne einige ADHS'ler, die nach schwierigsten Schulzeiten und zig Schulwechseln ihren Weg gefunden haben. Chaoten bleiben sie, aber sie bringen keine Menschen um.
Das, was ihn so gefährlich macht, ist nicht das zusätzlich vorhandene ADHS, sondern die voraussichtlich nicht therapierbare dissoziale narzistische Persönlichkeitsstörung, zumindest habe ich die mz-web.de so verstanden. Danach beschreibt ihn der Gutachter als Hangtäter, was die Sicherheitsverwahrung möglich machen könnte.

Die Kindheit spielt hier wohl eher keine Rolle, da Therapien laut Pressebericht nach Aussage des Gutachters nicht geeignet sind, hier etwas aufzuarbeiten, was z. B. als Therapieauflage strafmildernd berücksichtigt werden könnte.


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04.04.2017 um 09:27
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Ich empfinde es als infam, anderen Menschen die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Ein Angeklagter darf vor Gericht alles vortragen, was ein geringeres Strafmaß zur Folge haben könnte. Das Gericht muss sich vom Angeklagten ein Gesamtbild machen können und da spielen natürlich auch solche Sachen eine Rolle. Ihn nur nach diesem Vorbringen zu werten, halte ich daher für verfehlt, da gibt es genügend andere Möglichkeiten. Ob seine Anschuldigungen zugetroffen haben, können wir nicht wissen, wir können es nur GLAUBEN oder auch nicht, das ist jedem selber überlassen. Entscheidend ist hier, wie das Gericht die Glaubwürdigkeit hier einschätzt und das kann es weitaus besser als wir, weil es eben deutlich mehr kennt, als wir aus den Pressemitteilungen erfahren.

In der Praxis werden diese Dinge - sollte er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kaum einen Einfluss haben, denn bei Mord - und davon gehe ich hier aus - gibt es kaum ein Ermessensspielraum des Gerichts, das Strafmaß lautet hier lebenslang. Sollte das Gericht Jugendstrafrecht anwenden, sähe das natürlich anders aus, was aber durch die Aussage des Gutachters eher unwahrscheinlich geworden st, da er vorgetragen hat, dass hier keine Unreife sondern eine manifestierte Störung vorläge.


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04.04.2017 um 10:54
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Mit 18 ist man in diesem Land befähigt zu wählen, ein Auto oder ein Haus zu kaufen, zu heiraten, etc. Man ist voll geschäftsfähig. Ich vertrete die Auffassung, dass man dann auch die Verantwortung für sein eigenes Handeln übernehmen muss. Wenn man 21-jährige wie kleine, dumme Buben vor Gericht verantwortet, dann sollte den kleinen und dummen Buben auch die Geschäftsfähigkeit, der Führerschein und das Wahlrecht entzogen werden.

Wahrscheinlich springt mir jetzt jeder Jurist ins Kreuz. Aber für mich ist das ein Paradoxon.
Keine Angst, obwohl Jurist sehe ich das ganz genauso.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 20:03
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Keine Angst, obwohl Jurist sehe ich das ganz genauso.
Auch wenn ich mich hier unbeliebt machen werde, ich sehe das gerade nicht so.

Die Dinge, welche @JamesRockford aufgezählt hat, sind einfach Festlegungen, weil man annimmt, dass man von dem jeweiligen Alter an eben "Reif" dafür ist, es sind pauschale Festlegungen. Wo kämmen wir denn dahin, wenn jeder vor der ersten Wahl von einem Psychologen/Psychiater auf seine Reife geprüft werden müsste? Allein aus Aufwandsgründen geht man davon aus, dass die meisten mit 18 Jahren genügend Lebenserfahrung besitzen, wählen zu können und sich nicht von Sprücheklopfern zu sehr beeinflussen lassen (wobei das bei deutlich älteren Wählern leider der Fall ist). Außerdem wäre bei einer nicht pauschalen Zulassung zur Wahl leicht Manipulationen möglich.

Immerhin muss man zum Fahren eines Autos vorher eine Prüfung ablegen, hier gibt es diesen Automatismus, dass man mit 18 ein Fahrzeug fahren darf, schon gar nicht.

Im Strafrecht zählt eben zwischen 18 und 21 etwas mehr das Individuum, was ist daran schlecht? Wenn man hier sich daran stößt, müsste man sich eigentlich fragen, ob das Jugendstrafrecht selber gerechtfertigt ist, nicht aber an einer etwas unscharfen Grenze, die es den Gerichten ermöglicht, Einzelfall-spezifisch zu entscheiden.

Vorliegend hat auch der Gutachter behauptet, dass die Tat nicht einen Frage der Reife war sondern eine nicht heilbare manifestierte Störung vorliegen soll. Sprich der Fall dürfte sich kaum dazu eigenen, über die fallspezifische Grenze zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht zu diskutieren.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 21:24
1) in der heutigen Ausgabe ergänzte die MZ noch etwas zu gestrigem Verhandlungstag:

Mordfall Yangjie Li Sebastian F. schwer gestört? Das Psychogramm des Angeklagten – Quelle: http://www.mz-web.de/26303812 ©2017
Drei lange Gespräche hatte Gutachter Langer mit dem Hauptangeklagten geführt, hatte Zugriff auf die Ermittlungsakten und die Unterlagen zu mehreren Aufenthalten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Umfassende Angaben habe Sebastian F. gemacht, laut und schnell geredet, mit großem Darstellungsbedürfnis und mitunter großer Emotionalität. Doch die gab es nicht, als es um die Vergewaltigung und Misshandlung der getöteten chinesischen Studentin Yangjie Li ging.

Dem 21-Jährigen diagnostizierte Langer eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, narzisstischen Merkmalen“. Gefühlskälte, ein übersteigertes Selbstwertgefühl, Dominanzstreben und der Hang zu pathologischem Lügen seien Teil seiner Persönlichkeit.
[...]
Der Angeklagte ist laut dem forensischen Psychiater bereits als Kleinkind auffällig geworden. Früh gab es Konflikte in der Kita und Schule. Sebastian F. habe eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) in Verbindung mit gestörtem Sozialverhalten gezeigt. „Er biss, kratzte und schlug andere Kinder“, sagte Gutachter Langer. Aber Sebastian war auch aggressiv gegenüber Erziehern. Die erste Klasse musste er wiederholen, wechselte auf eine Förderschule und später auf eine Schule mit Ausgleichsklassen. Mehrere Male wurde er in Kliniken psychiatrisch behandelt, zuletzt 2012. Nach der achten Klasse verließ Sebastian F. die Schule. Eine Ausbildung brach er nach Konflikten mit Vorgesetzten ab.
[...]
Langer beschrieb auch Schwierigkeiten in der Erziehung von Sebastian F. Die Mutter habe ihn mit 19 Jahren geboren, sei teilweise überfordert gewesen. Durch den leiblichen Vater, wie die Mutter Polizist, soll Sebastian F. als Kind Gewalt erlebt haben. Der Mann ist inzwischen im Ruhestand, im Prozess hatte er die Aussage verweigert. Auch ein späterer Freund der Mutter soll Sebastian F. geschlagen haben, es sei auch zu nächtlichen Misshandlungen gekommen. F. wurde laut Langer zudem als Siebenjähriger von einem 16-Jährigen sexuell missbraucht.
[...]
Langer ging in seiner Einschätzung von einer schwerwiegenden Störung bei Sebastian F. aus. „Er handelt impulsiv und spontan“, so der Gutachter. „Er kann Recht von Unrecht unterscheiden, hat Normen- und Regelwissen. Aber wenig Bereitschaft, dies zu befolgen.“ Für Fehler wolle Sebastian F. keine Verantwortung übernehmen und suche Gründe bei anderen. [Hervorhebung von mir, siehe unten]
[...]
Langer ging auch auf die exzessive sexuelle Aktivität Sebastian F.s ein. Schon in der Schulzeit habe es ein ausgeprägtes „sexuell grenzüberschreitendes Verhalten“ gegeben, später mit einer „sadistischen Komponente“. Omnipotenz-Fantasien hätten sich auch in der Vorstellung zu Sex mit mehreren Frauen gezeigt. Mit seiner damaligen Partnerin Xenia I. habe sich ein Abhängigkeitsverhältnis aus Gewalt und Sexualität entwickelt. Gefühle zu anderen schätzte Langer bei Sebastian F. als oft oberflächlich ein, auch zu Xenia I. und zur Mutter. „Emotionen anderer nimmt er zwar wahr, aber er setzt sich darüber hinweg.“

Der Gutachter betonte allerdings, dass der Angeklagte sein Verhalten voll steuern könne. Das sei auch im Tatzeitraum so gewesen. Er verwies auf Vorplanungen zur Tat und Verdeckungstendenzen, auch die Konsequenzen seien bekannt gewesen. Sebastian F. habe keine Bewusstseinsstörung. Und: Das Erwachsenenstrafrecht sei anwendbar, Reifedefizite konnte Langer bei dem jungen Angeklagten nicht feststellen. „Es spricht mehr gegen die Anwendung des Jugendstrafrechts als dafür“, sagte Langer. Sebastian F. war zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt. Wird er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, wäre die Höchststrafe lebenslänglich.

Weitere „rechtswidrige Taten“ Sebastian F.s wollte der Gutachter nicht ausschließen, insbesondere Sexual- und Gewaltdelikte. Wesentliche „Nachreifungspotenziale“ gebe es nicht und erzieherische Maßnahmen würden nicht greifen. „Er ist nicht unreif, sondern manifest gestört. Da kommt man mit Erziehung im Sinne des Jugendstrafrechts nicht mehr ran“, sagte Bernd Langer.
Hinsichtlich dieses Satzes: Für Fehler wolle Sebastian F. keine Verantwortung übernehmen und suche Gründe bei anderen.

Könnte das ein Hinweis darauf sein, dass auch der Gutachter die vom Angeklagten vorgetragenen Behauptungen zu Misshandlungen im Kindesalter durch leiblichen Vater oder Dritte ihm nicht so ganz abzunehmen bereit ist?
Vormerken sollte man sich diesen Termin, das könnte nochmal ausgesprochen spannend werden:
Zum psychiatrischen Gutachten über die Persönlichkeit der Mitangeklagten Xenia I. will Bernd Langer dann am 24. und 25. April aussagen.
2) die Mutter des Angeklagten muss nun zum Amtsarzt:

Mordprozess Yangjie Li Mutter von Sebastian F. wird vom Amtsarzt untersucht – Quelle: http://www.mz-web.de/26662458 ©2017
Im Mordprozess Yangjie Li hat die Kammer am Landgericht Dessau angeordnet, die Mutter des Hauptangeklagten amtsärztlich zu begutachten. Die Dessau-Roßlauer Amtsärztin soll prüfen, ob sie vernehmungsfähig ist und in der Verhandlung aussagen kann. Das hat das Landgericht auf MZ-Nachfrage bestätigt.

„Die Begutachtung erfolgt derzeit“, sagte Sprecher Frank Straube. „Das Ergebnis steht noch aus. Die Kammer wird es nach Ermessen zu gegebener Zeit in der Hauptverhandlung bekannt geben.“
...
In einem Schreiben an die Kammer teilte die Frau mit, sich für eine Teilnahme am Prozess nicht in der Lage zu sehen. Daran hatte die Nebenklage erhebliche Zweifel angemeldet und verwies auch auf Aktivitäten auf der Facebookseite der Frau.

Das Gericht hatte eine Entscheidung zunächst offen gelassen. „Die Kammer hat die amtsärztliche Untersuchung zur Prüfung angeordnet, ob mit der Wiederherstellung der Vernehmungsfähigkeit der Zeugin während der voraussichtlichen Dauer der Hauptverhandlung gerechnet werden kann“, erklärte Gerichtssprecher Straube.
Bewusst meinerseits ohne weitere Kommentierung...


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 21:50
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Im Strafrecht zählt eben zwischen 18 und 21 etwas mehr das Individuum, was ist daran schlecht? Wenn man hier sich daran stößt, müsste man sich eigentlich fragen, ob das Jugendstrafrecht selber gerechtfertigt ist, nicht aber an einer etwas unscharfen Grenze, die es den Gerichten ermöglicht, Einzelfall-spezifisch zu entscheiden.
@SCMP77

Warum sollte ich das Jugendstrafrecht in Frage stellen? Ich glaube, wir reden total aneinander vorbei. Für mich ist ein Volljähriger ein Volljähriger.

Könnte ein 20-jähriger Mörder, der nach Jugendstrafrecht wegen fehlender Reife verurteilt wurde, auch Forderungen wegen Zahlungsrückständen z.B. aus einem Handyvertrag wegen fehlender Reife ablehnen? 

In den USA ist es so, dass Du mit 16 Auto fahren und in den Krieg ziehen, aber keinen Alkohol trinken darfst. Total verrückt.  

Aber stimmt natürlich. Das Thema gehört hier nicht hin, solange ein Erwachsener wie ein Erwachsener behandelt wird.

Die gutachterliche Einschätzung finde ich jedenfalls sehr aufschlussreich.

@otternase
 Danke fürs Einstellen. Das ist hochinteressant.

@Rick_Blaine
Danke! 


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 22:20
@JamesRockford
Das Thema gehört hier nicht hin, solange ein Erwachsener wie ein Erwachsener behandelt wird.
in Bezug auf den männlichen Angeklagten deutet einiges darauf hin, dass das wirklich keine Rolle spielen wird, in Bezug auf die weibliche Angeklagte könnte das anders aussehen, ich denke, spätestens aus Anlass des Gutachten zu ihrer Person wird das nochmal ein Thema auch hier werden...

@SCMP77
Im Strafrecht zählt eben zwischen 18 und 21 etwas mehr das Individuum, was ist daran schlecht? Wenn man hier sich daran stößt, müsste man sich eigentlich fragen, ob das Jugendstrafrecht selber gerechtfertigt ist, nicht aber an einer etwas unscharfen Grenze, die es den Gerichten ermöglicht, Einzelfall-spezifisch zu entscheiden.
ich denke nicht, dass es das Jugendstrafrecht selbst in Frage stellt, wenn man die fallweise Anwendung auf 18 bis 21jährige in Frage stellt. Ich denke, dass auch @JamesRockford und @Rick_Blaine keineswegs die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Minderjährige in Frage stellen würden.
Und ich stimme sogar zu, dass an dieser Stelle ein Einzelfall-spezifischer Entscheidungsraum sinnvoll ist. Allerdings sollte dieser meiner Ansicht nach nur in wirklichen Ausnahmefällen ausgesprochen unreifer junger Menschen zwischen 18 und 21 zur Anwendung kommen. Dass heute 66% aller Straftaten durch Heranwachsende (also 18 bis 21jährige), im Bereich schwerer Gewaltdelikte sogar 90% nach Jungendstrafrecht behandelt werden, karikiert den Begriff "einzelfall-spezifische Entscheidung". Es sollte vielmehr nur bei wirklich auffällig verlangsamt entwickelten Heranwachsenden Anwendung finden.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

04.04.2017 um 23:22
@otternase
Dass @JamesRockford und @Rick_Blaine das Jugendstrafrecht in Frage stellen, habe ich nicht geschrieben, ich meinte, dass man eher darüber diskutieren sollte, als über die aus meiner Sicht notwendigen unscharfen Grenze. So sehe ich es persönlich als nicht unbedingt sinvoll an, in allen Fällen die Strafe auf 10 Jahre zu begrenzen, dass das eben nicht allen Fällen gerecht werden kann, zeigt ja die gesetzliche Änderung vor einer nicht allzu langen Zeit, wo in schweres Verbrechen durch eine Person dazu geführt hatte, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach der Ableistung der Jugendstrafe möglich geworden ist.

Bzgl. Deinen absoluten Ausnahmen: Das kann man auch anders betrachten, vielleicht ist die Grenze von 18 Jahren viel zu weit vorgezogen und einen Grenze von 21 Jahren wäre vielleicht richtiger? Das könnte man jedenfalls aus der Statistik auch interpretieren, schließlich werden bzgl. dieser Frage in der Regel Gutachter zu Rate gezogen. Wenn ich auf mein Leben zurück denke (bin fast 60), muss ich sagen, dass ich nicht unbedingt mit 21 wirklich „reif“ war. Das sieht man auch in der Unfallstatistik, die Unfallrate ist bei 18- bis 24-Jährigen am höchsten. Sicherlich teilweise auch bedingt durch die geringere Erfahrung, vermutlich aber hauptsächlich bedingt durch die fehlende „Reife“. Insofern sind für mich die von Dir angegebenen Zahlen sogar erklärbar.

Die Frage ist eben, ob die richtige Grenze nicht die von 21 Jahren wäre. Aber dem vorliegenden Fall würde die feste Grenze von 21 Jahren auch nicht gerecht werden, so ist es eben dann auch möglich, dass man in Einzelfällen, wenn sich einen Störung schon manifestiert hat, nach Erwachsenenstrafrecht urteilen kann.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

05.04.2017 um 00:18
@SCMP77

Jetzt habe ich Dich verstanden.

Das mit den Altersgrenzen ist schwierig. Ein Kind wird mit 6 eingeschult. Das eine Kind ist im Oktober des Vorjahres 6 geworden, das andere im Juni des Einschulungsjahres. Das ist fast ein Jahr Unterschied. Das jüngere Kind ist ein Spätzünder, bleibt zwei Mal sitzen und landet auf der Förderschule (vormals Sonderschule für Lernhilfe), denn zwei Jahre Rückstand machen den sonderpädagogischen Förderbedarf aus. Von dieser Schule wird es in der Regel nie wieder runterkommen. Kein Mensch schreit auf, höchstens die betroffen Eltern.

Es gibt unglaublich interessante Forschungen in den USA und in Israel über den Zusammenhang von ADHS (=fehlende Neurotransmitter, die zu Dopaminmangel führen, also Botenstoffe, die das Kleinhirn mit dem Großhirn versorgen) und fehlende Empathie einhergehend mit einem extremen Sexualverhalten.

Es gab Zeiten, da waren Menschen reif und willig, mit 20 zu heiraten, ein Kind großzuziehen und ein Haus zu bauen. Hat alles geklappt. Es war nicht immer Friede-Feuer-Eierkuchen, aber unterm Strich hat es funktioniert. 
Zitat von otternaseotternase schrieb:in Bezug auf den männlichen Angeklagten deutet einiges darauf hin, dass das wirklich keine Rolle spielen wird, in Bezug auf die weibliche Angeklagte könnte das anders aussehen, ich denke, spätestens aus Anlass des Gutachten zu ihrer Person wird das nochmal ein Thema auch hier werden...
Danke, dass Du das ansprichst. Mit 14 ist man normalerweise aufgeklärt. Man weiß, wie man Verhütungsmittel einsetzt. Mit 20 drei Kinder zu haben, ist schon ungewöhnlich. Andere Leute rechnen, ob sie sich noch ein zweites oder drittes Kind leisten können.

Ich kann mir ehrlich gesagt solche Familienverhältnisse nicht vorstellen. Die Mutter des Angeklagten hat ihn mit 19 zur Welt gebracht. Die Angeklagte ist mit 20 dreifache Mutter. Sprachlos! 


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05.04.2017 um 10:58
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Bzgl. Deinen absoluten Ausnahmen: Das kann man auch anders betrachten, vielleicht ist die Grenze von 18 Jahren viel zu weit vorgezogen und einen Grenze von 21 Jahren wäre vielleicht richtiger? Das könnte man jedenfalls aus der Statistik auch interpretieren, schließlich werden bzgl. dieser Frage in der Regel Gutachter zu Rate gezogen. Wenn ich auf mein Leben zurück denke (bin fast 60), muss ich sagen, dass ich nicht unbedingt mit 21 wirklich „reif“ war. Das sieht man auch in der Unfallstatistik, die Unfallrate ist bei 18- bis 24-Jährigen am höchsten. Sicherlich teilweise auch bedingt durch die geringere Erfahrung, vermutlich aber hauptsächlich bedingt durch die fehlende „Reife“. Insofern sind für mich die von Dir angegebenen Zahlen sogar erklärbar.
das wäre eine in sich geschlossene und gute Erklärung. ABER: das würde doch bedeuten, dass es dringend wieder diskutiert werden müsste, die Grenze der Volljährigkeit wieder anzuheben auf die Grenze, ab der man die Mehrheit als hinreichend reif begreifen kann. Wenn der Mehrheit der Heranwachsenden zwischen 18 und 21 die nötige Reife fehlt, dann sind Wahlrecht, Möglichkeit zum Erwerb des Führerscheins usw. möglicherweise auch an der falschen Altersgrenze gesetzt!


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05.04.2017 um 11:16
@otternase
Das ist auch zu vermuten. Das Runtersetzen Alters für das Wahlrecht basierte ja auch in keiner Weise auf Untersuchungen, sondern war rein politisch begründet.

Naja Autofahren, da muss man auch erst mal einen Prüfung ablegen und gegen eine Änderung würde sicherlich auch eine einflussreiche Lobby sein, die gegen eine Erhöhung des Führerscheinalters eintreten würde. Das würden ja dann so viel Arbeitsplätze kosten.....

Es ist ja auch so, dass Heutzutage für die meisten die Ausbildung deutlich länger dauert als früher und man dadurch manche Erfahrungen viel später sammelt als früher.

Es gibt zumindest Hinweise, die für eine Erhöhung der Grenze sprechen würde, aber die Durchsetzung dürfte nicht gewünscht sein.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

05.04.2017 um 11:20
@otternase

Dank für den Link und nachfolgendem Auszug! 

Ich erlaube mir, auf Teile des Auszuges kurz einzugehen.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Langer beschrieb auch Schwierigkeiten in der Erziehung von Sebastian F. Die Mutter habe ihn mit 19 Jahren geboren, sei teilweise überfordert gewesen. Durch den leiblichen Vater, wie die Mutter Polizist, soll Sebastian F. als Kind Gewalt erlebt haben. Der Mann ist inzwischen im Ruhestand, im Prozess hatte er die Aussage verweigert. Auch ein späterer Freund der Mutter soll Sebastian F. geschlagen haben, es sei auch zu nächtlichen Misshandlungen gekommen. F. wurde laut Langer zudem als Siebenjähriger von einem 16-Jährigen sexuell missbraucht.
Gutachter Langer hat die teilweise „Überforderung“ der Mutter, offen dargelegt. 

Der leibliche Vater, verweigert im Prozess die Aussage. Das Recht der Verweigerung wird ergo in Anspruch genommen.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Im Mordprozess Yangjie Li hat die Kammer am Landgericht Dessau angeordnet, die Mutter des Hauptangeklagten amtsärztlich zu begutachten. Die Dessau-Roßlauer Amtsärztin soll prüfen, ob sie vernehmungsfähig ist und in der Verhandlung aussagen kann. Das hat das Landgericht auf MZ-Nachfrage bestätigt.

„Die Begutachtung erfolgt derzeit“, sagte Sprecher Frank Straube. „Das Ergebnis steht noch aus. Die Kammer wird es nach Ermessen zu gegebener Zeit in der Hauptverhandlung bekannt geben.“
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In einem Schreiben an die Kammer teilte die Frau mit, sich für eine Teilnahme am Prozess nicht in der Lage zu sehen. Daran hatte die Nebenklage erhebliche Zweifel angemeldet und verwies auch auf Aktivitäten auf der Facebookseite der Frau.
Sollte sich herausstellen, dass die Mutter des S. F. aussagefähig ist, sehe ich dennoch keinen Nutzen in Bezug auf eine Erklärung, in Bezug auf die Tat ihres Sohnes. 
In Bezug auf ihre Person, nachvollziehbar, der Versuch, sich zu „entziehen“.


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