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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

11.09.2016 um 19:19
@Zitronella
"Hinbiegen" empfinde ich als bösartig, Zitronella. Möchtest du das auch der Polizei vorwerfen, die genau diese Zusammenhänge prüft?

Sorry, meine Theorie sieht mehrere Täter vor und WW ist für mich nur ein (!) Verdächtiger. Für dich ist er das halt nicht.

@emz
@Zitronella
Ich habe es genauso SO gelesen "Sommer 2006" Ich finde den Artikel nicht mehr. Es wird Ende Oktober 2016 zur Sprache kommen.

Das Nicht-Mehr-Vorhandensein einer Website mit einer Informationen, beweist nicht, dass es sie niemals gab.


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Verbrechen in Höxter

11.09.2016 um 20:29
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Interessant fände ich "die Liste der eingestellten Verfahren".
Zitat von emzemz schrieb:Die habe ich bei deinem letzten Post vermisst.
Oups. Das war aber eine recht dreiste Antwort. Vielleicht liest Du mein Post, bevor Du solchen St** verzapfst.
Ich habe drei Fälle aufgelistet, wo gegen Wilfried W Anschuldigungen erhoben worden, in zwei Fällen Anzeigen von Frauen, die massivst von ihm in der identischen Art wie Sabine S 1994 gefoltert und festgehalten wurden. Und wo die Polizei die Ermittlungen rasch eingestellt oder erst gar nicht eröffnet hat.
Ein Fall aus den 90ern - es wird leider nicht gesagt, ob vor oder nach der Inhaftierung 1995. Aber wäre man diesem Fall nach gegangen, wäre schon da evident geworden, dass WW ein Serientäter ist.
Es geht um diesen Fall:
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/2482273-Horror-Haus-Frau-schildert-Kripo-Misshandlungen-in-den-90ern-Wilfried-hat-mich-zu-einem-Wrack-gemacht
Man hat der Frau einfach nicht geglaubt. Zu Unrecht wie man heute weiss.

Der andere Fall ist der der Detmolderin von 2008 die er mit Epilepsie-Mitteln narkotisierte und in der bekannten Art misshandelte: http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Hoexter/Hoexter/2523056-Angeblich-wurde-das-mutmassliche-Opfer-in-Wohnung-eingesperrt-Quaelte-Paar-auch-Frau-in-Detmold

Schließlich der Polizei-Einsatz von 2014 als die 5 Tage später nach 7 Monaten Folter verstorbene Annika E offenbar schon einen so unübersehbar mitgenommenen Eindruck machte, dass es Passanten auffiel die sie auf der Rückbank eine Autos sitzen sahen.
Offensichtlich deckte sich hier die Einschätzung der Passanten nicht mit der der Polizei. Welche Möglichkeiten des Einschreitens hätte die Polizei gehabt, wenn AW nicht signalisiert, dass sie verletzt ist und bedroht wird? Keine.
Wenn du sagst, sie sei später an eben diesen offensichtlichen Verletzungen verstorben, dann scheint mir das eine recht gewagte These zu sein. Die Leiche wurde verbrannt.
Tja dann versuch doch einfach mal etwas klarer die damalige Situation zu rekonstruieren.
Annika E war im November 2013 in Bosseborn eingezogen und von da an kontinuierlich körperlich gequält, so dass sie am 1. August 2014 starb. Wie wir aus den anderen Schilderungen überlebenden Opfer und der Zeugen und der Mittäterin wissen, wurden den Frauen äußerlich sichtbare Verletzungen zugefügt, z.B Verbrennungen und Blutergüsse, außerdem wurden ihnen nach dem Ausreißen der Haarbüschel der Kopf rasiert und sie nahmen dramatisch an Gewicht ab. Susanne F wog wenige Stunden vor ihrem Tod noch 48 kg und hatte ein Körpertemperatur von 28°C! Auf Fotos vor ihrem Tod wirkte A
Alle Opfer wurden in etwa mit denselben Massnahmen misshandelt je nach ihrer körperlichen Konstitution hat es also unterschiedlich lange gedauert bis sie am Ende ihrer Kräfte waren. Annika E war offenbar sehr widerstandsfähig.
Das Ehepaar, dass am 26 Juli 2014 an einer JET-Tankstelle in Bad Salzufflen die Polizei rief, sah eine Frau mit Verletzungen im Gesicht auf der Rückbank eines Autos sitzen. Die Verletzungen und der Gesamteindruck der Frau müssen erschreckend gewesen sein. Sonst hätten die Eheleute die Polizei nicht gerufen. Wenn jemand nur eine kleine Schramme im Gesicht hat und ansonsten ok wirkt, holt nämlich niemand die Polizei.
Die Polizei nahm die Sache nicht Ernst und liess sich von dem Mörderpärchen leimen. 5 Tage später war Annika tot. Man kann zwar ihre Leiche nicht mehr auf die Todesursache hin untersuchen. Aber nach all den vielen Zeugenaussagen über die Vorgehensweise der beiden, ist evident, dass der Tod durch die dauerhaft zugefügten vielfachen Verletzungen und die Schwächungen der Frauen erst ermöglicht wurde. Auch nicht vergessen sollte man, dass es ja Fotos von leblos wirkenden Frauen, darunter auch Annika E gibt. Das heisst sie muss vor ihrem wirklich Tod schon extrem angegriffen gewesen sein und auch so gewirkt haben.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-hoexter-polizei-kontrollierte-folterpaar-ohne-folgen-a-1096309.html
Du fragst, was die Polizei hätte tun können? Sie hätten sich die Vorgeschichte von WW angucken können. Sie hätten prüfen können, ob hier eine Körperverletzungen oder Misshandlungen oder ähnliches vorliegt. Das sind Offizialdelikte, es bedarf keines Antrags des Opfers, um dem nachzugehen. Um das festzustellen hätten sie einfach ihre Kollegen in Höxter informieren können, mit dem Hinweis sich das Trio in den Folgetagen noch einmal oder mehrmals anzugucken.
Wie gesagt, es war offen zu erkennen, dass der Gesundheitszustand von Annika E dramatisch schlecht war. Und dass sie in der Hand einer Person befand, die wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsentzugs vorbestraft war. MMn gehört es Polizeiarbeit solche Zusammenhänge zu erkennen.
Das die Polizei die Situation der Annika E als unproblematisch einschätzte, belegt eben nur die Fehleinschätzung und nicht dass es nichts zu tun gab.


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Verbrechen in Höxter

11.09.2016 um 20:47
@SLOGEEK
Zitat von SLOGEEKSLOGEEK schrieb:Um das festzustellen hätten sie einfach ihre Kollegen in Höxter informieren können, mit dem Hinweis sich das Trio in den Folgetagen noch einmal oder mehrmals anzugucken.
Und du glaubst, dass die dann einfach so mal klingeln und man sie dann freundlich ins Haus bittet? :D
Könnte es sein, dass du die Kompetenz der Polizei ein wenig überschätzt?


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Verbrechen in Höxter

11.09.2016 um 20:53
@retina
Tut mir leid wenn du eine Tatsache als bösartig empfindest. Das war nicht meine Intention. Ich empfinde es aber durchaus als legitim, jemanden auf unbewiesenes hinzuweisen, damit es nicht von anderen als Fakt hingenommen wird.

Was deinen Vergleich mit der Polizei angeht:
Der hinkt. Du schreibst ja selber, dass es sich um einen Prüffall handelt. Das impliziert aber genauso, dass vor allem die Polizei nur Fakten prüfen bzw bestätigen kann.
Vielleicht (oder ganz sicher) wissen die Beamten mehr, für uns bleibt es aber "vor etwa 10 Jahren" und eben nicht "in dem Zeitraum, in dem FL verschwand.
Zumindest solange bis nichts anderes gesagt wird.

Vielleicht verstehst du nun was ich meine wenn ich von Fakten und Vermutungen schreibe? Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass ich WW ausschließe, aber als Argumentation/Indiz taugt die Aussage des Anwalts eben nicht.

Und was Quellen angeht, schau mal in die Regeln hier. Eine Quelle, die nicht belegt ist, ist keine. Du kannst es daher nur als Vermutung deklarieren.


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Verbrechen in Höxter

11.09.2016 um 21:13
@retina
Zitat von retinaretina schrieb:Ich habe es genauso SO gelesen "Sommer 2006" Ich finde den Artikel nicht mehr.
Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber dass du als Einzige diesen Artikel gelesen haben willst ...
Zitat von retinaretina schrieb:Es wird Ende Oktober 2016 zur Sprache kommen.
Damit sprichst du sicher den anstehenden Prozess an. Wie ich schon ausführte, liegt derzeit noch keine Klageschrift vor, so dass nicht anzunehmen ist, dass er bis dahin terminiert werden kann.

Ich würde jetzt keinen Grund erkennen können, warum man sich bei diesem Prozess damit aufhalten sollte festzustellen, wo sich WW und AB im Sommer 2006 aufhielten. AW verstarb 2014 und SF 2016.


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Verbrechen in Höxter

11.09.2016 um 22:48
@emz
Weißt du was. Unterstelle halt was du möchtest. Du darfst auch zerreden was du möchtest.
Zitat von emzemz schrieb:Ich würde jetzt keinen Grund erkennen können, warum man sich bei diesem Prozess damit aufhalten sollte festzustellen, wo sich WW und AB im Sommer 2006 aufhielten.
Aber frag dich trotzdem mal, warum man sich mit manchen Fragen doch beschäftigen sollte. Versuch mal einmal selber eine Antwort zu finden. Warum? Warum sich diese Frage stellen?

Ich werde gespannt auf den Prozess und auf das psychiatrische Gutachten warten.

Ob man nun Verfahren abtrennt oder nicht, so what? Halt erst Höxter und dann Schlangen, vielleicht auch Paderborn. Es reicht auch so für Lebenslang und Sicherungsverwahrung. Mich interessiert, ob den Opfern halbwegs Gerechtigkeit widerfährt.

Bis dahin lass ich allmystery sein und lese Heidi Kastners "Schuldhaft" und hab wieder neue Fragen.


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Verbrechen in Höxter

11.09.2016 um 23:50
@retina
Zitat von retinaretina schrieb:Aber frag dich trotzdem mal, warum man sich mit manchen Fragen doch beschäftigen sollte. Versuch mal einmal selber eine Antwort zu finden. Warum? Warum sich diese Frage stellen?
So lange es keine Anklage wegen der Tötung zum Nachteil von FL gibt, sehe ich keinen Grund, warum man sich mit einem Alibi befassen sollte, das einen acht Jahre zurückliegenden Zeitraum betrifft.


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11.09.2016 um 23:57
Zitat von retinaretina schrieb:Bis dahin lass ich allmystery sein und lese Heidi Kastners "Schuldhaft" und hab wieder neue Fragen.
An der Stelle muss ich Dir mal sagen, dass ich Dinge ziemlich ähnlich wie Du sehe. Insbesondere hab ich auch ein ziemlich lautes Klinge-ling vernommen, als ich von der Frau hörte, die 2008 in Detmold mit Epilepsiemitteln ruhiggestellt wurde und als ich die Nebenwirkungsliste lesen durfte, die Du eingestellt hast: Beitrag von retina (Seite 275)
Insbesondere die "verwaschene Stimme" und die Apathie mit der der Betroffene die Welt erträgt / vorbei ziehen sieht wecken noch mehr Assoziation als sowie so schon bzgl des Liebs-Falls. MMn passt Detmold auch als Fahrtziel "am Rundesten" in die bekannten Orte und Zeiten.

Bzgl der Frage wann genau Angelika weg bei ihrer Mutter war hab ich allerdings auch nichts Exakteres gehört als "vor 10 Jahren". Allerdings findet man manche Details in diesem Fall nur in Nebensätzen von Interviews oder in genau einer Zeitung am Rande. Also ist es denkbar dass Du richtig liegst mit Sommer 2006. Es gibt so viel Artikel und Material zu diesem Fall, dass es nicht leicht ist, bestimmte Details wieder zu finden, wenn man sie nicht so fort abspeichert und markiert. Die Bestätigung durch die Polizei, dass WMW in der Funkzelle von Fraukes Leichenablage war gab es z.B. auch nur in einem kurzen WDR-Beitrag. In den anderen Berichten hiess es, dass sie nur eine unbestätigtze Aussage des RAs Wümmer.
Zitat von emzemz schrieb:Und du glaubst, dass die dann einfach so mal klingeln und man sie dann freundlich ins Haus bittet? :D
Könnte es sein, dass du die Kompetenz der Polizei ein wenig überschätzt?
Was machen sie denn bei Ruhestörung? Genau das. Und das ist üblicherweise nur eine letztlich belanglose Ordnungswidrigkeit. Hier ging es um schwere Verbrechen. Natürlich können sie da mal an der Türe klingeln und um Einlass bitten. Auch mehrmals und auch die Nachbarn fragen was ihnen so aufgefallen ist. Wenn sie die Frau nur etwas genau und länger angeguckt hätten, hätten sie gemerkt wie schwer sie bereits verletzt war.
Ich hab eher den Eindruck Du schätzt die Möglichkeiten und den Auftrag der Polizei gering.


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Verbrechen in Höxter

12.09.2016 um 00:15
Kann sich eigentlich jemand einen Reim darauf machen, wieso Wilfried W trotz der erwiesenen gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung 1995 nur 2,75 Jahre Haft bekam?
Gefährliche Körperverletzung geht bis 10 Jahre max,
Freiheitsberaubung bis 5 Jahre max
und Nötigung bis 3 Jahre.

Der Staatsanwalt sagte wörtlich, er habe in 25 Jahren noch nicht erlebt, dass ein Ehemann seine Frau so erbarmungslos quält und das Gericht folgte der Anklage in der Beweisführung. Warum dann so eine vergleichsweise harmlose Strafe?

Wenn ich die Tilgungsfristen richtig interpretiere, wurde seine Vorstrafe nach 15 Jahren, also 2010, aus dem polizeilichen Register gelöscht.
Wikipedia: Tilgung (Bundeszentralregister)#Fristen
Das heißt bei der Strafanzeige der Detmolderin 2008 hätte der einschlägige Wiederholungscharakter seiner Taten sofort erkennbar sein müssen. Seltsam, dass das so banal und mit etwas dürftig wirkender Begründung eingestellt wurde.


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Verbrechen in Höxter

12.09.2016 um 00:37
@SLOGEEK
Zitat von SLOGEEKSLOGEEK schrieb: Natürlich können sie da mal an der Türe klingeln und um Einlass bitten.
Es muss nur keiner aufmachen und schon gar nicht der Bitte um Einlass entsprechen.
Zitat von SLOGEEKSLOGEEK schrieb:Wenn sie die Frau nur etwas genau und länger angeguckt hätten, hätten sie gemerkt wie schwer sie bereits verletzt war.
Kann ich nicht beurteilen und würde fast annehmen, du auch nicht.
Es kommt drauf an, wie AW die Verletzungen gegenüber der Polizei erklärt hat. Das wissen wir nicht.
Wenn sie medizinische Hilfe abgelehnt hat, sind der Polizei die Hände gebunden.


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Verbrechen in Höxter

12.09.2016 um 01:04
Zitat von emzemz schrieb:Es muss nur keiner aufmachen und schon gar nicht der Bitte um Einlass entsprechen.
Das schon. Allerdings könnten geschickt vorgehende Polizisten erreichen, dass sie das Opfer wenigstens zu Gesicht bekommen.
Sie hätten ja z.B. einfach nach Annika E fragen können. Wenn sie angeblich nicht da gewesen wäre hätten sie schon einen Grund wieder zu kommen.
In Anbetracht der vorausgegangenen extremen Misshandlungen und ihren sichtbaren Spuren wäre dann vorstellbar gewesen,
- dass man Gefahr im Verzug erkennt und auch ohne das Einverständnis der beiden Sadisten interveniert. Ist gesetzlich i.O. Annika W war ja de facto schon in einem todesnahen Zustand. Siehe Beschreibung "leblos wirkend" auf den Folterfotos und der Umstand, dass wegen ihrer sichtbaren Verletzungen die Polizei gerufen wurde. Sie sah also alles andere als OK aus. Und der Umstand dass sie 5 Tage später an ihren Verletzungen starb, belegt diesen Eindruck.
- oder auch einfach, dass man das Opfer fragt, ob man ihm medizinische Hilfe zukommen lassen soll und es mitnehmen soll. Es ist ja eine mündige Person, es bedarf weder der Zustimmung von WW oder AB dafür. Wenn eine Person in einem lebensbedrohlichen Zustand ist , ist es meines Wissens Pflicht ihr zu helfen, selbst wenn sie nicht will. (?)
Ich würde jetzt nicht vermuten, dass sich in so einem Moment nicht der letzte Funke Lebenswille gemeldet hätte und die Betroffene gemerkt hätte, dass das ihre buchstäbliche letzte Chance ist zu überleben.
Aber wie gesagt das würde voraussetzen, dass man etwas genauer hingesehen hätte. So ist sie halt gestorben und Susanne F zwei Jahre später auch.


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Verbrechen in Höxter

12.09.2016 um 01:18
@SLOGEEK
Ich glaube wir können getrost davon ausgehen, dass bereits die Polizisten in Salzuflen sie gefragt haben, ob sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen möchte.
Zitat von SLOGEEKSLOGEEK schrieb:Sie sah also alles andere als OK aus. Und der Umstand dass sie 5 Tage später an ihren Verletzungen starb, belegt diesen Eindruck.
Jemand stirbt und das sieht man demjenigen fünf Tage vorher an? Die Logik erschließt sich mir nicht.
Wir wissen nicht, woran sie letztendlich gestorben ist.


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12.09.2016 um 11:06
@SLOGEEK
Zitat von SLOGEEKSLOGEEK schrieb:Kann sich eigentlich jemand einen Reim darauf machen, wieso Wilfried W trotz der erwiesenen gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung 1995 nur 2,75 Jahre Haft bekam?
Gefährliche Körperverletzung geht bis 10 Jahre max,
Freiheitsberaubung bis 5 Jahre max
und Nötigung bis 3 Jahre.
Es sind nur Frauen. Es erklärt sich.aus der besondere Stellung der Frau in unserer Gesellschaft. *Ironie aus*

Es ist eben so, das man dich als Kind missbrauchen und verhauen, dich dann als Frau vergewaltigen und misshandeln darf, ohne dass irgendwas geschieht.

Ich spekuliere mal, dass es der misshandelten
Frau im Leben nach dem Prozess schlechter ergangen ist, als den Tätern.

Ich bin sicher, die Täter wurden wieder in der Mitte der Gesellschaft aufgenommen. Das hat gute Tradition.

Die Opfer wenden sich zunehmend angewidert ab.


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12.09.2016 um 11:14
Ich habe das Gefühl, wir haben im Moment ein "Zurück in die Vergangenheit".

Aber Achtung, die Frau haben sich (innerlich) verändert. Es klappt nicht mehr so gut mit der Gewalt und auch Männer kotzt zunehmend an, was sie sehen.


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Verbrechen in Höxter

12.09.2016 um 12:02
@emz

Du willst also sagen: Wer andere Leute in seinem Zuhause foltert, braucht sich nur zu weigern, die Polizei reinzulassen, wenn diese darauf aufmerksam gemacht wurde? Und ist dann aus dem Schneider?
Mit anderen Worten: Das Recht des Täters, eine Überprüfung des Verdachts durch die Polizei abzulehnen, wiegt schwerer als das Recht seines Opfers auf Schutz?

Ich wünschte, ich könnte mich darüber wundern. :(
Zitat von SLOGEEKSLOGEEK schrieb:Kann sich eigentlich jemand einen Reim darauf machen, wieso Wilfried W trotz der erwiesenen gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung 1995 nur 2,75 Jahre Haft bekam?
Das verstehe ich auch nicht. Ich erinnere mich aber an einen Fall, in dem ein Obdachloser zu Tode geprügelt wurde. Der Täter bekam auch nur zwei Jahre und seine Begleiterinnen nur Bewährung.
"Im Namen des Volkes" natürlich!

Es sieht tatsächlich danach aus, als ob manche Opfer nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für die Justiz nicht so viel "Wert" haben wie andere. Wäre dieser Obdachlose ein gutsituierter Mann gewesen, hätte das Urteil sicher anders gelautet.


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12.09.2016 um 13:22
@AlteTante
Es ist wohl so, dass Menschen eine bestimmte soziale Funktion und damit einen sozialen Status zugewiesen bekommen, aus denen man ihren "Wert" ableiten möchte. Es geht im Moment so weit, dass man einzelne Personen in ihrer Lebensform einen finanziellen Wert zuweist.

Dem gegenüber steht die "Gleichwertigkeit aller Menschen." Bei dem vor dir aufgeführten Urteil habe ich nur gedacht: Verdammt, ihr habt einen Menschen getötet.

@SLOGEEK
Ich finde deine Verwunderung gut und richtig. Danke.

Das Folgende ist gut und neu, verlangt aber einiges von den Opfern ab. Sie müssen die Hilfe rufen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haeusliche-gewalt_043554.html
Die Ehe und Familie wird verfassungsrechtlich unter besonderen Schutz des Staates gestellt, Art. 6 GG. Lange Zeit stellte häusliche Gewalt ein Tabuthema dar, welches mittlerweile jedoch immer mehr und mehr den Weg in die Öffentlichkeit, heraus aus der Privatsphäre, gefunden hat. Häusliche Gewalt stellt somit nicht mehr nur eine bloße Familienangelegenheit dar, in die sich der Staat nicht einzumischen hat. Vielmehr ist es gerade die Pflicht des Staates einzugreifen und Schutz zu bieten. Gesetzliche Grundlage findet sich im Grundgesetz normiert.
Es ist leider so, dass es in den Köpfen der Menschen noch immer Privatsache zu sein scheint, aber das beherzte Eingreifen mancher Nachbarn, Familienangehöriger und Bekannter lässt hoffen. Denen jetzt einfach mal Danke.

@emz
Deine Argumentation verwundert mich sehr, aber ich glaube das mittlerweile einordnen zu können. Ist schon "interessant", deine Art zu denken.


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12.09.2016 um 13:34
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:@emz

Du willst also sagen: Wer andere Leute in seinem Zuhause foltert, braucht sich nur zu weigern, die Polizei reinzulassen, wenn diese darauf aufmerksam gemacht wurde? Und ist dann aus dem Schneider?
Ohne Durchsuchungsbefehl muss man nunmal auch die Polizei nicht ins Haus lassen. Also selbst wenn ein Nachbar sagt, dass der Kerl seine Frau schlägt, kann die Polizei nicht einfach ins Haus spazieren.


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12.09.2016 um 13:58
Die Polizei wird aktiv und muss mit dem mutmaßlichen Opfer sprechen. Das muss nun um Hilfe bitten.

(Nun ja, was ist nun mit der z.B. dementen Frau, die sich nicht mehr artikulieren kann?)

Wikipedia: Gefahr im Verzug

Es gibt die Gefahr im Verzug, die Polizei muss durchaus nicht warten, bis einer der Beiden tot ist.
Ein typischer Fall von "Gefahr im Verzug" liegt vor, wenn Polizeibeamte aus Dringlichkeit ohne richterliche Anordnung eine Wohnung zur Strafverfolgung betreten. Die Polizei erfüllt mehrere Aufgaben: Neben der (präventiven) Gefahrenabwehr hilft sie der leitenden Staatsanwaltschaft auch bei der (repressiven) Strafverfolgung. Das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung kann sowohl zur [Gefahrenabwehr, als auch zur Strafverfolgung geschehen (sog. doppelfunktionale Maßnahme).
@Becky
Ist nicht so klar, mit der Unverletzlichkeit der Wohnung.


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Verbrechen in Höxter

12.09.2016 um 16:50
@AlteTante
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Du willst also sagen: ...
Nö, deine Interpretation ist schlichtweg Quatsch.

@retina
Zitat von retinaretina schrieb: Ist nicht so klar, mit der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Doch, das ist gesetzlich geregelt.



Auch wenn jetzt ein shitstorm über mich hereinbrechen wird, es ist an der Zeit, auch eine andere Sicht auf die Situation darzulegen.

Es gab wohl zwei Situationen, in denen AW direkt der Polizei gegenüber stand. Das war einmal auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Höxter und dann an der Tankstelle in Bad Salzuflen. In beiden Fällen meinten anwesende Personen, AW würde Hilfe benötigen.

Offensichtlich wurde die Situation heruntergespielt und das muss AW selbst getan haben. Denn Polizisten sind erfahren genug, dass sie sich dabei nicht auf die Angaben möglicher Täter verlassen. Ein schlichtes "Hilfe" hätte genügt und die Polizisten wären eingeschritten.

Gehen wir mal von dem etwas abstrusen Szenarium aus, die Polizei klingelt, betritt das Haus in Bosseborn und spricht mit AW. Es dürfte klar sein, AW hätte ein drittel Mal geleugnet, dass ihr Gewalt angetan wurde.

Ohne die Bereitschaft zu signalisieren, Hilfe annehmen zu wollen, ist Hilfe eben nicht möglich. Wenn also AW selbige ablehnte, dann kann man das nicht der Polizei anlasten, sondern das war ihre Entscheidung. Letztendlich gibt es auch sowas wie Selbstverantwortung.


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12.09.2016 um 17:25
Und wenn sie nur deswegen Hilfe abgelehnt hat, weil sie befürchtete, dass die Polizei ihr nicht sofort helfen würde, sie also in ihrer Situation bleiben müsste und W und A sich später ganz furchtbar rächen würden?
Ist diese Vorstellung so furchtbar weit hergeholt? Annika wusste, wozu die beiden fähig waren!


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