Verbrechen in Höxter
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02.06.2016 um 23:31@emz
Es ist nichts anderes als wenn Du Dir ein Haus kaufst und es wird von der Bank finanziert.
Du würdest als Eigentümer im Grundbuch stehen und die Bank an 1. Stelle.
emz schrieb:Der ehemalige Eigentümer ist wer, die Erbengemeinschaft?Ja, so wird es sein.
Es ist nichts anderes als wenn Du Dir ein Haus kaufst und es wird von der Bank finanziert.
Du würdest als Eigentümer im Grundbuch stehen und die Bank an 1. Stelle.
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02.06.2016 um 23:40Wird man neuerdings mit Anordnung einer Untersuchungshaft entmündigt?
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02.06.2016 um 23:42@y-ray
Das nicht, aber im Moment sind keine Einnahmen vorhanden. Solange was auf dem Konto ist, wird der Dauerauftrag wohl weiterlaufen, denke ich mal, sofern es denn einen gab.
Das nicht, aber im Moment sind keine Einnahmen vorhanden. Solange was auf dem Konto ist, wird der Dauerauftrag wohl weiterlaufen, denke ich mal, sofern es denn einen gab.
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02.06.2016 um 23:45Wem das Haus gehört, erfährt man, wenn man ins Grundbuch guckt.
Was da ansonsten vertraglich geregelt wurde, weiß die Öffentlichkeit ja nur rudimentär, es kommt bei der Bewertung aber auf den konkreten Vertragsinhalt an, ohne den ist alles Spekulieren ziemlich sinnfrei, es sei denn man möchte eine Dissertation über alle Facetten des Mietkaufs verfassen.
Wenn man davon ausgeht, dass die Erbengemeinschaft weiterhin Eigentümerin ist, dann wird sie das Grundstück wahrscheinlich verkaufen, entweder billig, weil der Käufer wegen der Hütte meckern wird oder teuer, dann muss der ganze Gebäudekomplex aber vorher weggeräumt werden, was auch wieder teuer ist. So wird das keiner wollen, schon die Raumaufteilung entspricht nicht heutigen Standards (das sieht man sogar von außen).
Nebenbei ist natürlich die Geschichte um das Haus preismindernd. Wenn man dann noch ein Denkmal errichten wollte, würde das noch blöder werden, ich glaube nicht an das Märchen mit dem Kreuz.
Die Mieten zahlt wahrscheinlich niemand.
Es ist höchstwahrscheinlich, dass sich der Wohnsitz der Tatverdächtigen dauerhaft verlagert und somit wird das Jobcenter die Gelder streichen (also genau genommen schon gestrichen haben). Dagegen können die Beiden ja vorgehen, aber die Erfolgsaussichten wären eher gering.
Rein theoretisch (wenn sich ein Sponsor fände) könnte man die Zahlungen natürlich weiter leisten, aber wer würde so etwas tun?
Was da ansonsten vertraglich geregelt wurde, weiß die Öffentlichkeit ja nur rudimentär, es kommt bei der Bewertung aber auf den konkreten Vertragsinhalt an, ohne den ist alles Spekulieren ziemlich sinnfrei, es sei denn man möchte eine Dissertation über alle Facetten des Mietkaufs verfassen.
Wenn man davon ausgeht, dass die Erbengemeinschaft weiterhin Eigentümerin ist, dann wird sie das Grundstück wahrscheinlich verkaufen, entweder billig, weil der Käufer wegen der Hütte meckern wird oder teuer, dann muss der ganze Gebäudekomplex aber vorher weggeräumt werden, was auch wieder teuer ist. So wird das keiner wollen, schon die Raumaufteilung entspricht nicht heutigen Standards (das sieht man sogar von außen).
Nebenbei ist natürlich die Geschichte um das Haus preismindernd. Wenn man dann noch ein Denkmal errichten wollte, würde das noch blöder werden, ich glaube nicht an das Märchen mit dem Kreuz.
Die Mieten zahlt wahrscheinlich niemand.
Es ist höchstwahrscheinlich, dass sich der Wohnsitz der Tatverdächtigen dauerhaft verlagert und somit wird das Jobcenter die Gelder streichen (also genau genommen schon gestrichen haben). Dagegen können die Beiden ja vorgehen, aber die Erfolgsaussichten wären eher gering.
Rein theoretisch (wenn sich ein Sponsor fände) könnte man die Zahlungen natürlich weiter leisten, aber wer würde so etwas tun?
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02.06.2016 um 23:46@raptor83
Welcher Dauerauftrag denn?
Das Geld wurde von AB/AW jeweils bei einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft immer persönlich in bar vorbeigebracht.
Welcher Dauerauftrag denn?
Das Geld wurde von AB/AW jeweils bei einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft immer persönlich in bar vorbeigebracht.
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02.06.2016 um 23:47U - Haft ist noch keine Strafhaft.
Er hat sogar ein Anrecht auf Fortzahlung der Miete durch das Job Center.
Das hat nichts mit Vermögensbildung zu tun.
Wenn die Rate des Mietkauf die Höhe der zulässigen Miete in der Region nicht übersteigt,
ist es vollkommen legitim.
Er hat sogar ein Anrecht auf Fortzahlung der Miete durch das Job Center.
Das hat nichts mit Vermögensbildung zu tun.
Wenn die Rate des Mietkauf die Höhe der zulässigen Miete in der Region nicht übersteigt,
ist es vollkommen legitim.
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02.06.2016 um 23:50@hexe40
Stimmt. Verurteilt ist er ja noch nicht. Dann ist aber Ende mit dem Bezahlen der Miete, wie ich mal gelesen habe, da er ja dann sozusagen ne Unterkunft hat.
Deshalb hat die Eigentümergemeinschaft so oder so die berühmte Karte gezogen.
Stimmt. Verurteilt ist er ja noch nicht. Dann ist aber Ende mit dem Bezahlen der Miete, wie ich mal gelesen habe, da er ja dann sozusagen ne Unterkunft hat.
Deshalb hat die Eigentümergemeinschaft so oder so die berühmte Karte gezogen.
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02.06.2016 um 23:52@hexe40
Präjudiz ist kein Problem der Justiz - offenbar...
Gut, dass es bei Tötungsdelikten kein Eilverfahren, und in Deutschland keine Todesstrafe gibt... ;)
Präjudiz ist kein Problem der Justiz - offenbar...
Gut, dass es bei Tötungsdelikten kein Eilverfahren, und in Deutschland keine Todesstrafe gibt... ;)
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02.06.2016 um 23:54@hexe40
Die Mietkaufrate übersteigt die Miete laut Mietspiegel.
(Hatte ich schon mal ausführlich dargelegt)
Wie die Eigentümergemeinschaft äußerte, ist der geschlossene Vertrag hinfällig, da der WMW mit zwei Raten im Rückstand war.
Die Mietkaufrate übersteigt die Miete laut Mietspiegel.
(Hatte ich schon mal ausführlich dargelegt)
Wie die Eigentümergemeinschaft äußerte, ist der geschlossene Vertrag hinfällig, da der WMW mit zwei Raten im Rückstand war.
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02.06.2016 um 23:56Gibt es hier einen Thread für Vertragsrecht? Nein? Schade.
Verbrechen in Höxter
03.06.2016 um 00:35Die 2 ausstehenden Monatsmieten berechtigen die Vertragspartein zur Kündigung. Diese muss erst mal "ausgeprochen" werden.
Der Vertrag wird nicht einfach aus heiterem Himmel hinfällig.
Der Vertrag wird nicht einfach aus heiterem Himmel hinfällig.
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03.06.2016 um 01:22Verbrechen in Höxter
03.06.2016 um 01:25Ja, zumal die Eigentümer (Erben) ja öffentlich (?) verkündet haben, dass sie das Haus abreißen wollen und somit von ihren Befugnissen nach § 903 BGB gebrauch machen. Aber was genau bringt die Vermutung/Erkenntnis konkret?
Verbrechen in Höxter
03.06.2016 um 01:30@Busaya
Beitrag von kannmanmachen (Seite 171)
Bis jetzt gibt es zwei unterschiedliche Aussagen aus der Erbengemeinschaft bezüglich des Abriss' des Hauses, also da ist noch nichts entschieden.
Beitrag von kannmanmachen (Seite 171)
Bis jetzt gibt es zwei unterschiedliche Aussagen aus der Erbengemeinschaft bezüglich des Abriss' des Hauses, also da ist noch nichts entschieden.