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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 09:58
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass solche Typen wie WW ganz perfide vorgehen. Zuerst erschleichen sie mit extremer Aufmerksamkeit und einer unglaublich lieben Art das Vertrauen der Frau und sobald das Umfeld abgetrennt wurde (durch den Einzug ins Haus) und die Gefühle der Frau stark genug sind, dann fängt er an, seine Macht auszuüben. Und auch wenn die meisten Menschen das nicht verstehen, da sie es selber noch nie erlebt haben, aber sobald man in so einer Situation ist kommt man ohne fremde Hilfe praktisch nicht mehr da raus! Ich kann die Situation der misshandelten Frauen sehr, sehr gut nachvollziehen, auch dass sie sich danach nicht bei der Polizei gemeldet haben.
Ich habe das damals getan und wurde von der Polizei dann als rachsüchtige Ex dargestellt! Ohne dass man nicht halb im sterben liegt wird da leider meistens nicht viel unternommen. Und da man da eh schon sehr eingeschüchtert ist (vielleicht auch durch Aussagen vom Täter wie " wenn du zur Polizei gehst bringe ich dich um") schweigt man dann lieber und versucht zu vergessen!


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:01
Das fände ich traurig :-( nicht lustig , wenn Menschen nicht geholfen werden kann, wenn weder Therapie etc. was bringen würde.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:04
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Aber niemals würde ich gegen jemanden die Hand erheben,weil ich mich selber schützen will (damit ich selber keine Schläge bekomme) oder weil man das von mir erwartet.Da würde ich mich selber totschlagen lassen.
Weil kein Leben weniger wert ist wie meines.So meinte ICH das.
Ich habe mich ja eigentlich bis jetzt hier rausgehalten.
Aber @Nina75 das ist doch wohl nicht Dein Ernst (wenn ich Dich richtig verstanden habe).

Stell Dir mal vor Du würdest mit dieser Ansicht ein Kind erziehen, die Schätzchen wären der
Willkür ihrer Mitmenschen ausgeliefert.
Ich hoffe das ich Dich falsch verstanden habe....


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:08
@hexe40
Da hast du mich glaub falsch verstanden.

Ich meinte das so :Mein Partner schlägt mich und damit er mich nicht mehr schlägt hole ich andere Frauen zu mir ins Haus um sie zu schlagen oder um sie schlagen zu lassen,damit ich selber nicht mehr geschlagen werde.
Da würde ich mich selber schlagen lassen und nicht zulassen das es anstelle von mir andere Opfer gibt.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:09
@minnione

Solche Menschen kann man nur wegsperren. Dafür gibt es die Forensik...Das Mitleid der normalen Menschen nutzen sie aus. Man sollte sich klar machen, dass da Mitleid nicht angebracht ist. Solche Leute sind gefährlich...


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:10
das denke auch, zu urteilen was man nicht täte und dann sich damit zum besseren Menschen zu erklären und auch noch die hereingefallenen Frauen zu beurteilen und zu schreiben, das könnt mir nie passieren. Man kann das nie sagen, weil man nicht das erlebte was dort in Vorgeschichte schon er/gelebt wurde, in Kindheit er/gelebt werden musste. Man kann nur froh sein und demütig nicht in solch "Situationen" geraten und zu leben.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:13
Eine Frage, vielleicht weiß das jemand:

Wie rechtlich bindend sind denn Verträge bzw. "Einverständniserklärungen", wenn der Gegenstand der Absprache Verletzungen beinhaltet und nicht nur deren Möglichkeit.

Wird da zwischen "Verletzungen" und "dauerhaften Verletzungen" unterschieden?

Diese "Einverständniserklärungen" scheinen ja etwas anderes zu sein als ein "auf eigenes Risiko" bei z.B. Extremsportarten.

Diese "Einverständniserklärungen" sollten wohl eine Art Absicherung sein, aber könnten sie das bei den bislang bekannten Handlungen überhaupt sein? Bislang hab ich nur darüber gelesen, dass deren Freiwilligkeit angezweifelt werde, aber spielt das in diesem Fall bei einer juristischen Bewertung eine Rolle?


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:21
@minnione

Man sollte nicht jede Aussage als Wertung sehen.

@yasumi

Ich meine, dass solche Verträge gegen die guten Sitten laufen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frauen das freiwillig gemacht haben.
Ginge es um SM, hätten die Damen in SM-Foren geantwortet.
Ich denke, dass die Frauen einfach nur einsam waren, sonst antwortet man ja nicht auf stinknormale Kontaktanzeigen.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:34
@yasumi

Das ist ein ganz heikles Thema. Solche "Verträge," wie sie in der SM Szene manchmal herumfleuchen, sind zwar in der Regel vor einem Gericht nicht durchsetzbar, weil formal entweder ein entscheidendes Vertragsmerkmal fehlt oder weil eine sittenwidrigkeit angenommen wird, aber hier geht es nicht um eine vertragsrechtliche Frage, sondern um die Strafbarkeit.

Und da gibt es in der Tat eine Rechtssprechung, die sich entwickelt hat, die z.B. eine Körperverletzung bei Einwilligung des Verletzten als nicht strafbar behandelt. Das gilt laut BGH auch bei sadomasochistischen Praktiken. Diese werden "auf grund des veränderten Moralbewusstseins" auch nicht mehr als per se sittenwidrig angesehen.

Dennoch zieht der BGH eine Grenze: Eine Einwilligung wird unwirksam und das Strafbegehren des Staates tritt da hervor, wo der Handelnde (also der Täter) voraussehen konnte, dass die Körperverletzung die Gefahr in sich hatte, tödlich zu sein.

Mit anderen Worten: Solange Leute Spass daran haben, sich gegenseitig auszupeitschen, mischt der Staat sich nicht ein, aber wenn so schwere Verletzungen entstehen können, dass sie tödlich sein können, da ist Schluss mit Lustig.

Das Urteil erging 2004 im Zusammenhang mit einem tödlich verlaufenen "Atemspiel" zu dem das Opfer den Täter ausdrücklich animiert hatte.

BGH 2 StR 505/03

Urteilsleitsätze mit Kommentaren des Bearbeiters Ulf Burmeyer
Leitsätze
1. Einverständlich vorgenommene sadomasochistische Praktiken, die zu Körperverletzungen führen, verstoßen nicht als solche gegen die "guten Sitten" im Sinne von § 228 StGB. Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird. (BGHSt)

2. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Tat nach § 228 StGB ist vorrangig das Gewicht des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsgutsangriffs und damit ein objektives Kriterium ausschlaggebend. Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich (Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen). Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist jedenfalls dann überschritten, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Tat der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird. (Bearbeiter)

3. Der Begriff der "guten Sitten" betrifft weniger außerrechtliche, ethisch-moralische Kategorien. Um dem Gebot der Vorhersehbarkeit staatlichen Strafens zu genügen, muss der Begriff der guten Sitten auf seinen rechtlichen Kern beschränkt werden. Ein Verstoß gegen die Wertvorstellungen einzelner gesellschaftlicher Gruppen oder des mit der Tat befassten Strafgerichts genügt nicht. Lässt sich nach rechtlichen Maßstäben die Sittenwidrigkeit nicht sicher feststellen, scheidet eine Verurteilung wegen eines Körperverletzungsdelikts aus. (Bearbeiter)

4. Der mit der Tat verfolgte Zweck ist für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB nur ausnahmsweise von Bedeutung, nämlich dann, wenn die betreffende Körperverletzung für sich allein betrachtet als sittenwidrig anzusehen wäre, eine solche negative Bewertung aber durch einen positiven oder jedenfalls einsehbaren Zweck kompensiert wird. Selbst bei schwerwiegenden Rechtsgutsangriffen ist danach der Bereich der freien Disposition des Rechtsgutsinhabers nicht überschritten, wenn ein positivkompensierender Zweck hinzukommt. (Bearbeiter)

5. Es sprechen beachtliche Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich. Sie scheidet aber entsprechend der Beurteilung bei § 228 StGB jedenfalls dann aus, wenn das Opfer in eine konkrete Todesgefahr gebracht wird. (Bearbeiter)



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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:41
@Rick_Blaine

Interessant. Ich bin der Meinung, dass hier keine echte Einverständniserklärung im Sinne Deines Postings vorliegt.
Die Frauen haben sich ja nicht auf eine SM-Anzeige gemeldet. Da sähe es dann für mich auch anders aus.
Wenn Richter ihren Job richtig machen, ist das bestimmt harte Arbeit.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:43
@Rick_Blaine
danke für die Erläuterungen, interessant wie immer ;-)

@Nina75
Zitat von Nina75Nina75 schrieb: Ich meinte das so :Mein Partner schlägt mich und damit er mich nicht mehr schlägt hole ich andere Frauen zu mir ins Haus um sie zu schlagen oder um sie schlagen zu lassen,damit ich selber nicht mehr geschlagen werde.
Da würde ich mich selber schlagen lassen und nicht zulassen das es anstelle von mir andere Opfer gibt.
so ist jeder anders...ich würde dem Typen den Stinkefinger zeigen und verduften :-D


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Onida ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:44
Ich denke nicht, dass diese Verträge überhaupt analysiert werden, denn, wie wir alle jetzt schon mit Sicherheit sagen können, ging es hier nicht um eine (BD)SM Beziehung. Das ist so, als würde ich ein Auto zerstören, aber einen Vertrag mit dem Inhaber des Autos hätte, dass ich sein Müll entsorgen darf. Zwei völlig unterschiedliche Dinge. Nichts desto trotz hätte mich interessiert, ob es nur üblich geschriebene Zettel waren (wie auch die restlichen mit den Namen zum Beispiel) oder sie ein wenig schlauer waren und einen richtigen Vertrag zwischen Dom und Sub ''ausgefüllt'' haben. Die sehen nämlich ganz anders aus - sie sind detailliert.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:44
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dennoch zieht der BGH eine Grenze: Eine Einwilligung wird unwirksam und das Strafbegehren des Staates tritt da hervor, wo der Handelnde (also der Täter) voraussehen konnte, dass die Körperverletzung die Gefahr in sich hatte, tödlich zu sein.

Mit anderen Worten: Solange Leute Spass daran haben, sich gegenseitig auszupeitschen, mischt der Staat sich nicht ein, aber wenn so schwere Verletzungen entstehen können, dass sie tödlich sein können, da ist Schluss mit Lustig.
Huch. Und ich hätte zumindest gedacht, wenn bleibende körperliche Schäden zu erwarten sind (z.B. beim Verbrühen mit heißem Wasser), wäre das Maß erreicht.

Dann wird es um die Frage gehen: waren die Erklärungen wirklich freiwillig, und welche Art der Handlungen bargen die Gefahr, tödich zu sein.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:51
Zitat von oBARBIEoCUEooBARBIEoCUEo schrieb:Interessant. Ich bin der Meinung, dass hier keine echte Einverständniserklärung im Sinne Deines Postings vorliegt.
Die Frauen haben sich ja nicht auf eine SM-Anzeige gemeldet. Da sähe es dann für mich auch anders aus.
Das dürfte der Kern dieses Verfahrens werden. Zuerst geht es ja nur um die konkrete Tat, die hier zum Tode des Opfers geführt hat. Mal abgesehen davon, dass anscheinend in den Raum gestellt wurde, jedenfalls wenn man Bild hier glauben darf, dass das Opfer ja "unglücklich sich in einem Unfall am Kopf verletzt hat," geht es um die Frage, ob sie der Gewalteinwirkung in welcher Art und Weise sie nun erfolgt ist, eingewilligt hat oder nicht.

Aber damit öffnet man in diesem Fall freilich eine Pandorabüchse: denn dann muss hinterfragt werden, ob im Gesamtzusammenhang dieser merkwürdigen Beziehung zwischen Opfer und den Tätern überhaupt eine freie Willensbetätigung möglich war, oder ob das Opfer schon lange keine Einwilligung mehr geben konnte.

Und das wird dann die Stunde der psychologischen und psychiatrischen Gutachter etc.


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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 10:55
@Rick_Blaine

Bin mal gespannt, was dabei rauskommt.


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10.05.2016 um 11:05
Ich glaube aber schon, dass WW und dann wohl auch AB sich mal in der S/M-Szene und -Foren rumgetrieben haben werden. Evtl. haben sie sich dort ausprobiert und dann ihre Bedürfnisse weiter "entwickelt" oder dort nicht das gefunden, was sie suchten, weil es ihnen nicht reichte und/oder sie nicht akzeptiert wurden. Wer solche sadistischen Bedürfnisse oder Phantasien hat, versucht sie auch auszuleben und geht dann auch entsprechende Wege, um sich auszuprobieren. Ich denke, da kommt man an der Szene nicht vorbei.

Ob es da auch Opfer gibt, weiß man nicht. Inwiefern sie sich bis jetzt noch in der Szene getummelt haben auch nicht. Aber ich denke, sie haben sich dort umgesehen. Ob es relevant ist für die aktuellen Taten, ist fraglich.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

10.05.2016 um 11:07
@AlteTante
Jeder weiß, dass viele Kinder unter schlimmen Bedingungen aufwachsen, und niemand sucht dafür eine Entschuldigung. Und natürlich ist das vor allem deswegen schlimm, weil diese Kinder darunter leiden und nicht, weil einige von ihnen möglicherweise als Erwachsene andere Erwachsene quälen.
Aber das tun eben nicht alle. Und zumindest eines der Opfer, Susanne F., hatte anscheinend auch keine schöne Kindheit. Aber ihr wird das komischerweise (auch von den "Fachleuten", wie zu lesen war) eher negativ ausgelegt. Nach dem Motto: Sie hielt aufgrund ihrer Jugend erlebte Gewalt für immer noch besser als gar keine Zuneigung. Mit anderen Worten: Aufgrund ihrer Kindheit hätte sie das selber so in Ordnung gefunden.
Kann leider grundsätzlich nicht zeitnah antworten…muss daher auf ältere Kommentare zurückgreifen, welche mich interessieren.

Was Du mit Deinem Kommentar andeutest, ist sehr realistisch. Nicht jede Person, welche als Kind extrem vernachlässigt und misshandelt wurde, wird im Erwachsenenalter, Personen misshandeln und erniedrigen.

Was das letzte Opfer Susanne F. betrifft, sind lediglich Spekulationen möglich. Sie verstarb evtl. unter entsetzlichen Qualen und Erniedrigungen, welche ihr von dem Paar W. zugefügt wurden.
Was sich letztendlich, während ihres Aufenthaltes, in dem Haus der W`s in Höxter, zugetragen hat, wird nicht mehr belegt werden können. Alles basiert auf den Aussagen der A.W. ...ihr Exmann schweigt.

In Bezug auf die Vita von Susanne F., dass sie aufgrund ihrer Jugend, erlebte Gewalt, für besser hielt, als gar keine Zuneigung, ist diese Andeutung, aus meiner Sicht, nicht haltbar.
Dann hätte sie in einschlägigen Foren nach einem „Peiniger“ suchen, oder sich Mister X, aus einschlägigen Kneipen, angeln können und hätte nicht auf eine Anzeige mit "romantischem Hauch" eines angeblich „bodenständigen“ W.W. geantwortet.

Kein unschuldiges Opfer? Statt dessen Übereinstimmung mit den "Tätern", insbesondere der eventuellen "Täterin"?

Es ist ergo katastrophal, was die Medien aus dem Leben dieser Frau interpretieren.


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10.05.2016 um 11:16
Ich denke nicht, dass das eine Wertung ist, sondern eine Erklärung auf die Frage, warum Menschen das mit sich machen lassen.
Warum sehen so viele in normalen Aussagen immer eine Wertung?


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