Verbrechen in Höxter
08.09.2016 um 17:36@Zitronella
Keine Sorge, da hat bei unserem Höxteraner Pärchen das Oberlandesgericht durchaus die Möglichkeit, die Fortdauer der Untersuchungshaft anzuordnen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html
Keine Sorge, da hat bei unserem Höxteraner Pärchen das Oberlandesgericht durchaus die Möglichkeit, die Fortdauer der Untersuchungshaft anzuordnen.
https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html
§ 121Bei dem Fall, den du erwähnst und den ich nicht kenne, sprichst du von der Verschiebung des Termins. Da mögen andere Gesetze gelten. Hier wurde aber noch gar kein Termin festgelegt, also kann auch keiner verschoben werden.
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.