Was mir extrem sauer aufstößt, dass ist diese Aussage:
http://www.presseportal.de/pm/6329/3329980 (Archiv-Version vom 19.05.2016)"Es mag sein, dass sie psychisch nicht in der Lage gewesen sind, sich dem Martyrium zu entziehen", sagt Wüller, "physisch hätten sie es tun können."Stammt jetzt diese Behauptung, die misshandelten Frauen hätten doch gehen können, seien körperlich nicht daran gehindert worden, von der AW/AB, oder ist das die Verteidigungsstrategie ihre Anwalts?
Und was soll die Annahme, sie hätten sich möglicherweise aus seelischen Gründen (gerne?) quälen lassen? Will man damit andeuten, sie seien psychisch so gestrickt gewesen?
Da kann ich nur wiederholen, was ich schon mehrfach schrieb, ich verstehe, warum sich die misshandelten Frauen nur so zögerlich melden. Man stelle sich mal vor, da ist man erst aufs Übelste misshandelt worden, steht dann vor Gericht und muss sich von so einem Anwalt demütigen lassen: Sie hätten doch gehen können, wenn sie das nicht getan haben, dann sind sie wohl seelisch so gestrickt.
Ich hoffe mal, die Frauen bleiben brav zuhause. Zu einer Verurteilung reichen die zwei Todesfälle doch dicke aus. Und die wird man wohl eindeutig nachweisen können.