Verbrechen in Höxter
26.09.2016 um 12:56Verzeiht mir die dumme Nachfrage, aber überall lese ich: Angelika W.
Waren die Verhandlungen anfangs nur bis Ende Januar nächsten Jahres terminiert, geht Bernd Emminghaus nach Rücksprache mit den beiden Strafverteidiger davon aus, dass bis Ende März verhandelt wird. Die Anklage „Mord durch Unterlassen" sei Neuland für ihn, hinzu kämen die außergewöhnlichen Umstände der Straftaten. Für die Vorbereitung seien zudem 2.500 Seiten der Prozessakte und zusätzliche Nebenakten durchzuarbeiten. Neben 48 Zeugen, die in der Anklageschrift erwähnt sind und vermutlich angehört werden müssen, haben sich auch drei Nebenkläger der Anklage der Staatsanwaltschaft angeschlossen.Vielleicht wäre in diesem Zusammenhang eine gute Gelegenheit, uns einmal zu aufzuklären, welchen Zweck so eine Nebenklage verfolgt.
Der Vater einer zu Tode gequälten Frau sowie die Mutter des zweiten Folteropfers werden durch Anwälte aus Berlin und Dortmund vertreten. Christel P., die über fast vier Monate im Horrorhaus in Höxter-Bosseborn gequält wurde und mit schwersten Verletzungen überlebte, hat sich eine Anwältin aus Dessau genommen.
emz schrieb:Vielleicht wäre in diesem Zusammenhang eine gute Gelegenheit, uns einmal zu aufzuklären, welchen Zweck so eine Nebenklage verfolgt.Die Nebenklage ist ein merkwürdiges Produkt des neueren deutschen Strafrechts und in anderen Ländern völlig unbekannt. Sie gibt dem Opfer einer Straftat weitreichende Rechte am Verfahren mitzuwirken, die es sonst nicht haben würde. Der Zweck der Nebenklage ist daher passend beschrieben als "Aufwertung des Opfers."
Von Christian Althoffhttp://www.rechtslexikon.net/d/hangtäter/hangtäter.htm (Archiv-Version vom 11.08.2016)
Höxter(WB). Beamte der Justizvollzugsanstalten Detmold und Bielefeld haben am Freitag Wilfried W. (46) und seiner Ex-Frau Angelika W. (47) Abschriften der 56 Seiten starke Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Paderborn übergeben.
Das WESTFALEN-BLATT sprach mit den Verteidigern des »Horror-Paares« , Dr. Detlev Binder (Wilfried W.) und Peter Wüller (Angelika W.), über die wesentlichen Punkte der Mordanklage.
Was sind die Vorwürfe?
Beiden wird im Wesentlichen vorgeworfen, gemeinsam mehrere Frauen gequält und zwei von ihnen ermordet zu haben, indem sie die gefolterten Opfer schwerverletzt sterben ließen. Angelika W. wird außerdem noch ein versuchter Mord zu Last gelegt. Hintergrund: Das »Horror-Paar« verbot den eingesperrten Frauen, nach 21 Uhr auf die Toilette zu gehen, weil es sich gestört fühlte.
Die misshandelte Anika W., damals Ehefrau von Wilfried W., nässte sich nachts ein. Daraufhin musste sie im Keller in einer Badewanne auf dem Bauch schlafen, die Füße wurden ihr hinter dem Rücken mit Handschellen an die Hände gekettet. Nässte sich das Opfer in der Wanne ein, wurde es am nächsten Morgen kalt abgeduscht. Einmal floss das Wasser nicht ab. Angelika W. verließ den Raum und sagte nach eigener Aussage zu ihrem Ex-Mann: »Die ersäuft jetzt.« Nach einiger Zeit sei Wilfried W. in den Keller gegangen und habe die bewusstlose Frau aus dem Wasser gezogen, sagte Angelika W. aus.
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Die Opfer ergaben sich
Das »Horror-Paar« suchte Opfer, die keine Kinder und kaum soziale Kontakte hatten. Die Frauen sollten von niemandem vermisst werden. Nach schwersten Misshandlungen ergaben sie sich bald in ihr Schicksal.
Einer Frau wurde vorgespielt, ihr Vermieter habe ihr die Wohnung gekündigt, sie könne nicht zurück. Eine Flucht war wohl auch unmöglich, weil die Frauen nie unbeaufsichtigt waren. Angelika W. sagte, ihr Ex-Mann habe sie und die anderen Frauen »dressiert«, bei ihm zu bleiben.
Die Foltermethoden
Das Paar soll sich die perfidesten Quälereien ausgedacht haben. Wilfried W. soll seiner Frau Anika W., die kein Glutamat vertrug, den Geschmacksverstärker heimlich ins Essen gemischt haben, so dass ihre Gelenke massiv anschwollen.
Angelika W. soll einem Opfer die Haare mit einer Lötlampe und einem glühenden Schürhaken versengt haben. Die eingesperrten Frauen wurden geschlagen, getreten, verbrüht, gewürgt, mit Seilen gedrosselt, angekettet und fast ertränkt. Sie waren zum Schluss so schwach, dass sie nicht mehr laufen oder alleine essen konnten.
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Was sagen die Anwälte?
»Angelika W. ist in den vergangenen Monaten neun Mal vernommen worden, und ihre Angaben sind zum Teil widersprüchlich«, sagt Dr. Detlev Binder. »Anfangs bezeichnete sie meinen Mandanten als unschuldig, später als Täter. Der Prozess muss klären, wie glaubwürdig die Frau überhaupt ist.«
Verteidiger Peter Wüller sagte, er hoffe, eine Verurteilung zu lebenslanger Haft verhindern zu können. »Im Wesentlichen steht und fällt der Prozess doch mit der Aussage von Angelika W. Ohne sie ist kaum etwas zu beweisen, oder aber nur sehr schwer.« Man müsse sehen, ob sich seine Mandantin im Prozess von ihrem Ex-Mann dazu bringen lasse, zu schweigen.
Die Beweislage
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Dem »Horror-Paar« droht lebenslange Haft, Wilfried W. außerdem die Sicherungsverwahrung. Denn der Gutachter Prof. Michael Osterheider kommt nach Aktenauswertung zu dem vorläufigen Schluss, Wilfried W. sei »der Idealtyp eines Hangtäters mit äußerst ungünstiger Prognose« – eine Formulierung, die, wenn Prof. Osterheider sie im Prozess aufrechterhält, dem Gericht kaum noch Spielraum lässt, keine Sicherungsverwahrung zu verhängen.
Hangtäter ... ist ein Straftäter, der schon mehrfach straffällig geworden ist u. der infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden ..., für die Allgemeinheit gefährlich ist. Wird ein Täter wegen einer vorsätzlichen Straftat zu zeitiger Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren verurteilt, so muss das Gericht nach § 66 StGB daneben die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen,Nachdem nun auch das WB dazu übergegangen ist, den Familiennamen der Angeklagte mit W beginnen zu lassen (in der Pressekonferenz war es noch B ), nenne ich sie halt ab jetzt auch AW.
Indizienprozess ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Strafprozess, in dem kein Geständnis des Angeklagten vorliegt und als Beweismittel keine Tatzeugen oder entsprechende Urkunden herangezogen werden können. ... Es findet eine normale Beweisaufnahme statt, in der sonstige zulässige Beweismittel in den Prozess eingeführt werden. Auf dieser Grundlage kann das Gericht zu einer Überzeugung über die Schuld des Angeklagten gelangen ... wenn eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Beweisanzeichen oder Indizien zum Nachweis der Täterschaft ausreicht.Wenn also die Indizienkette passt und es keine Zweifel an der Schuld gibt, dann reicht das durchaus für eine Verurteilung. Im vorliegenden Fall wird es bestimmt auch eine ganze Menge Spuren, also objektive Beweise geben, die man im Haus gefunden hat.
Natürlich erwarten wir, dass Behauptungen mit Quellen und Zitaten belegt werden.Das würde bedeuten, ich müsste zu allem, worüber ich berichten möchte, erst mal aus den diversen Medien die entsprechenden Quellen hierzu heraussuchen.