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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

25.06.2016 um 00:42
@paraheinz

Es ist nicht meine Absicht hier ein Gegengutachten zu schreiben, sondern ich wollte einige Punkte aufführen, die zeigen, dass die Aussage des Gutachtens von Mattig fragwürdig ist, ein Unfall wäre auszuschließen.

Ich hoffe, dass die Verteidigung ein weiteres, besseres, Gutachten erstellen lässt.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

30.06.2016 um 20:23
Falls die alte Akte nicht auftaucht, dürfte laut Gericht ein weiteres Gutachten gegenstandslos sein.

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/06/kindsmordprozess--schwedt-ddr-akte-bleibt-verschwunden.html (Archiv-Version vom 01.07.2016)


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Mordanklage nach 41 Jahren

30.06.2016 um 22:27
@Egi
So sieht es aus. Die Aussage der Staatsanwältin steht letztendlich im Widerspruch zur Aussage des Arztes, der das Kind untersucht hatte. Ob der Arzt das überhaupt noch nach 41 jahren richtig in Erinnerung haben kann, muss man daher bezweifeln, vielleicht haben da die Befragung oder eigene Überlegungen bewirkt, dass sich der Arzt an Dinge erinnert haben wollte, die vielleicht gar nicht so gewesen sind. Eigentlich gibt es diesbzgl. genügend wissenschaftliche Erkenntnisse, dass solche "Erinnerungen" nach einer solch langen Zeit schwere Fehler aufweisen.

Hier sieht man eben, wie kritisch es ist, nach so einer langen Zeit noch einen Mordprozess zu führen, vor allem wenn die Akten verscholen sind.

Was wäre gewesen, wenn die StAin nicht zufällig in die Akte Einsicht gehabt hätte?

Ohne die Akten muss nun aus meiner Sicht ein Freispruch erfolgen. Alles andere wäre in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.

Der Fall sollte vielleicht schon die Frage aufwerfen, ob nicht doch Mord verjähen sollte bzw. Richter/StA es in solchen Fällen erst gar nicht ein Verfahren eröffnen sollten, denn in der Akte scheint ja - jedenfalls nach der Aussage der StA - doch für die Angeklagte entlastendes bzw. zumindest Tatsachen beinhaltet haben, was die Zeugenaussagen höchstwahrscheinlich unglaubwürdig gemacht hätten. Und diese Möglichkeit dürfen Richter niemals auis den Augen verlieren, was aber vorliegend wohl erfolgt ist. Nur der sich als Zeugin gemeldete Staatsanwältin ist es vielelicht zu verdanken, dass in diesem Fall Rechtstaalichkeit gewährt wird.

Wenn Akten verschollen sind und es ist früher keine Anklage erhoben worden, dann muss man erstmal davon ausgehen, dass die Akte entlastendens enthalten haben könnte, das bewirkt hat, dass keine Anklage erhoben wurde. Erst wenn wirklich neue Erkenntnisse geben sollte, welche man vorher nicht haben KONNTE, sähe das anders aus. Aber dazu gibt es im vorliegenden Fall keinerlei Hinweise.

Das vorliegend einen StA entlastendes bezeugen musste, ist eigentlich absurd und zeigt, dass StA und Gericht hier vermutlich versagt haben. So war es quasi Rettung in letzter Sekunde.

Dubios bleibt natürlich, warum die Akte verschwunden ist und eigentlich müsste die Tochter Abzüge aus dieser haben.


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Mordanklage nach 41 Jahren

30.06.2016 um 23:40
@SCMP77
Warum sollte deswegen Mord verjähren? Was, wenn jemand nach 40 Jahren endlich erwischt wird?

Ich halte das hier für einen Einzelfall.


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Mordanklage nach 41 Jahren

30.06.2016 um 23:43
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Warum sollte deswegen Mord verjähren? Was, wenn jemand nach 40 Jahren endlich erwischt wird?
Nach einer so langen Zeit ist es für einen Angeklagten nahezu unmöglich entlastendes - z.B. ein Alibi - zu haben. Das sollte man bedenken. Dass vorliegend die Staatsanwältin hier entlastendes gebracht hat ist eher ein Einzelfall, es ist reiner Zufall, dass hier noch entlastendes aufgefunden wurde und zeigt die extreme Problematik so später Verfahren.


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Mordanklage nach 41 Jahren

30.06.2016 um 23:52
In dem Fall ist 41 Jahre nichts passiert. Die Akten von damals fehlen. Das ist nicht das, was normal ist.

Meistens ist es doch so, dass eine erst jetzt mögliche DNA Spur oder ein Mitwisser jemanden aufzeigt, wenn ein langer Zeitraum verstrichen ist.


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Mordanklage nach 41 Jahren

01.07.2016 um 00:10
DNA-Untersuchungen sind auch nicht mehr neu, da hätte man u.U. viel früher solche Erkenntnis gewinnen können, es hätte u.U. nie zu einer evtl. Verjährung kommen müssen.

Und aktuell - und davor warnen Wissenschaftler - ist die DNA schon wieder so empfindlich geworden, dass diese an Aussagekraft verliert. Man muss auch bedenken, dass für die neuen DNA-Untersuchungen mit den zu untersuchenden Stücke viel sorgfältiger umgegangen werden muss als früher. Da bei älteren Fällen diese Sorgfalt meist nicht gegeben ist, sind DNA-Untersuchungen u.U. zweifelhaft.

Und DNA ist nie das Mittel, was 100%ig die Täterschaft beweist, da muss weiteres dazu kommen.

Und nun zum Mitwisser, auch hier wird es schwierig, wie kann bewiesen werden, dass der Mitwisser den Verdächtigen zu Recht beschuldigt. Wie gesagt, Entlastendes kann der Verdächtige nach einer solch langen Zeit kaum aus dem Hut zaubern, er selber wird es schon nicht mehr wissen, wo er zu dem angeblichen Tatzeitpunkt war, das ist schlichweg unmöglich.

Und allein dass im vorliegenden Verfahren Anklage erhoben wurde, zeigt, dass StA und Gerichte diese Lage der Angeklagten nicht richtig einschätzen. Die Anklage selber ist schon ein Armutszeugnis unserer Justiz und hätte eigentlich nie erfolgen dürfen.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

01.07.2016 um 11:37
Es ist ja noch deutlich verzwickter: Die Staatsanwältin erinnert sich zwar an einige Inhalte der Akte, jedoch nicht mehr daran, welche Verwandte der Angeklagten diese Unterlagen damals kopieren ließ. Es gibt ja zwei Möglichkeiten: Eine Tochter will die Mutter im Gefängnis sehen und verheimlicht entlastendes Material – oder die andere Tochter will der Mutter helfen und verheimlicht belastendes Material. Allerdings hatten beide keinen Zugriff auf die originalen Unterlagen. Wo die wohl sind? Hm, vielleicht liegen die Originale noch im Kopierer? (Ironie).

Laut Erinnerung der Staatsanwältin soll der Junge wohl nicht mehr aus der Küche herausgekommen sein. Wäre die Türe von innen verschlossen oder z.B. durch einen Stuhl versperrt gewesen sein, hätte das die Mutter vollständig entlastet.


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01.07.2016 um 14:30
@Egi
Die Überlegungen bzgl. der Töchter habe ich auch schon gehabt, aber spielt hier keine Rolle. Man kann davon ausgehen, dass die Töchter keinen Zugriff zu den Akten hatte und sie daher eine belastende Akte nicht hätten verschwinden lassen können. Der Grund der Einsicht belastendes Material fortzuschaffen, dürfte daher kaum vorliegen. Hier dürfte einfach Schlamperei vorgelegen haben (nicht die Wirren des Wiedervereinigung wie es ursprünglich hieß). Wie Du schon vermutest, wird die Akte im Zusammenhang mit der Einsichtnahme verschlampt worden sein.
Dubios ist aber die anonyme Anzeige von 2009, hatte derjenige, welcher diese Anzeige gestellt hat, mitbekommen, dass die Akte verschwunden war?

Aber letztendlich sind das alles Nebenschauplätze, schwerwiegend ist eben, dass - obgleich man durch die ursprüngliche Einstellung des Verfahrens von einer Entlastung der Angeklagten durch die Akten ausgehen musste - trotzdem Anklage erhoben wurde. Das ist das deutlich schwerwiegendere an dem Fall und zeigt wie leichtfertig manchmal StA und Gerichte mit Anklagen umgehen und ohne wirkliche Basis Anklagen erheben bzw. die Verfahren dann auch noch zulassen.

Wenn das stimmt, was die StAin gesagt hat- wovon man erst mal ausgehen muss, dann ist auch das Gutachten des Mediziners nicht widersprüchlich zu diesem Geschehnisablaufs und dieses Verfahren ist dann wieder eins der vielen Beispiele, wie unzuverlässig Zeugenaussagen sind.


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Mordanklage nach 41 Jahren

01.07.2016 um 15:21
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:So sieht es aus. Die Aussage der Staatsanwältin steht letztendlich im Widerspruch zur Aussage des Arztes, der das Kind untersucht hatte.
Inwiefern?

Die Staatsanwältin hat aber nichts entlastet.

Ich finde es komisch dass man die Akte nicht mehr findet. Sehr dubios. Eine alte Akte wird problemlos nach langer Zeit gefunden, dann poppt ein Prozess auf und sie verschwindet.

Es ist zwar richtig dass ohne die Akte eine Verurteilung nicht möglich ist, dennoch sehe ich momentan nirgends etwas Entlastendes. Einzig und allein entlastend ist, dass es möglicherweise etwas Entlastendes geben könnte, da der Logik nach ein Grund vorhanden sein muss, wieso damals eingestellt wurde und dieser Grund mangels Akte nicht bekannt ist. Ansonsten wird die Mutter aber von jemanden schwer belastet, das mag zwar nicht für eine Verurteilung reichen, entlastet aber per se nicht.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

01.07.2016 um 15:30
@paraheinz
Im Strafprozess muss die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es geht also ausdrücklich nicht darum, dass der oder die Angeklagte zu 100 Prozent entlastet werden soll. Das ist einfach irrelevant.

@Rick_Blaine
Könnte es sein, dass die betreffende Akte turnusmäßig & ganz offiziell nach so langer Zeit vernichtet wurde? Es hat ja vorher nie eine Anklage gegeben, weshalb es sich nicht einmal um ein schwebendes oder ruhendes Verfahren handelte.


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01.07.2016 um 15:56
@Egi

danke dass du das nochmals wiederholst. Ich habe auch nie etwas anderes gesagt.

Trotzdem wird der Angeklagte, nicht weiter entlastet, bzw. wo und inwiefern soll das geschehen sein, immerhin wird das hier behauptet und mich würde das interessieren, unabhängig davon ob der Angeklagte so oder so freigesprochen wird.

Bezüglich der Akte: wenn das so wäre würde sie wohl kaum jemand suchen. Oder glaubst du allen Ernstes es ist bekannt dass die Akte vernichtet wurd und dann geht der Archivar suchen???

Außergewöhnlich finde ich, dass diese alte Akte vor nicht allzulanger Zeit für einen banalen Zweck (Kopien für einen Verwandten der Angeklagten) gefunden und Kopien gemacht wurden und erst dann verschwunden ist.


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01.07.2016 um 16:08
@Tajna
Zitat von TajnaTajna schrieb am 25.06.2016:Es ist nicht meine Absicht hier ein Gegengutachten zu schreiben
Ja, ich weiß, da du dazu nicht in der Lage bist. Erstens nicht in fachlicher Hinsicht und zweitens mangels Kenntnis über den Obduktionsbericht.

Daher sehe ich deine Kritik an dem Gutachter als reine Hausnummer ohne relevanten Inhalt. Nochmals: ich vertraue der Aussage eines gerichtlich beeideten Sachverständigen mehr, als einer auf Halbwissen basierenden "Ferndiagnose" einer fachfremden Person.

So hart das auch klingt - es entspricht den Tatsachen. Natürlich steht es jedem Beteiligtem frei ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Es existiert nur keins. Daher wäre es noch skurriler über den Inhalt eines noch nicht existierenden Gegengutachtens zu diskutieren, nichts für ungut.


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Mordanklage nach 41 Jahren

01.07.2016 um 18:50
@paraheinz

Das Gutachten wird kaum noch eine Rolle spielen. Wenn damals die Ermittlungen zu Resultat kam - jedenfalls hat es so die StA in Erinnerung, dass der Junge in die Küche ging, dort Gas austrat und er mehr herauskam, ist die hohe CO Konzentration allein durch dieses Unfallzenario gegeben. Es wäre jetzt an der StA dieses damalige Unfallzenario zu widerlegen und das wird sie kaum können. Schon die Theorie, dass die Mutter den Jungen in die Röhre gesteckt haben soll, hatte der Gutachter nicht bestätigen können, er meinte, dass man dann Schürfspuren o.ä.erkannt hätte, sprich zumindest dieser Teil der Theorie basierte auf reine Phantasie der StA.

Vorliegend scheint die ursprünglichen Ermittler ein Unfall-Szenario ermittelt zu haben, was eben sehr heufig vokommt.

Diese Anklage hätte eben nie erfolgen dürfen, wenn man Theorien hat, muss man schon im Vorfeld sicher sein, diese Beweisen zu können. Auch die Schlafmittel entstammen wohl der puren Phantasie, dass hier das Gericht die die Anklage zugelassenen hat ist ein Armutszeugnis.

Ich bin mal gespannt, wie sich der Vorsitzende sein Urteil begründen wird. Wird er ähnliches behaupten wie andere Richter, welche Fehler begangen haben, wie beispielsweise im Justizskandal von Worms und dem Bauern Rupp? Nach dem EGMR sind diese Behauptungen nicht mit dem EMRK vereinbar und als Richter sollte man das auch wissen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

01.07.2016 um 20:35
@SCMP77
Du machst da ein paar Denkfehler:
Du schreibst, das die damaligen Ermittlungen zu einem Resultat kamen. Das stimmt so nicht. Die Ermittlungen wurden schlichtweg eingestellt.
dann:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Es wäre jetzt an der StA dieses damalige Unfallzenario zu widerlegen und das wird sie kaum können.
Das ist doch schon widerlegt worden durch einen Gutachter, der angegeben hat, das absolut kein Unfallszenario denkbar ist, bei der Faktenlage und auch nach den Aussagen des damaligen Notarztes
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Diese Anklage hätte eben nie erfolgen dürfen, wenn man Theorien hat, muss man schon im Vorfeld sicher sein, diese Beweisen zu können.
Das scheint ja gerade der Fall zu sein. Ansonsten wäre nie ein Hauptverfahren eröffnet worden seitens Staatsanwaltschaft und Gericht.


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01.07.2016 um 21:46
@Nightrider64

Nein, der Gutachter hat nur behauptet, dass der Junge es nicht allein zum Bett geschafft hätte, einen Unfall in der Küche könnte er jedoch nicht ausschließen Jetzt ist ein Teil des Inhalts der damaligen Akte durch die StAin an Tageslicht gekommen, wonach die Untersuchung genau dieses Szenario gezeigt habe.

Danach soll er damals ergeben haben, dass er in die Küche gegangen ist, dort Gas austrat und nicht mehr raus kam. Das is ein typisches Unfallzenario, was de StA widerlegen müsste.

Soweit ich mich erinnere hatte der Gutachter auch gesagt, dass er ein Unfallzenario sich vorstellen könnte, wenn er micht aus der Küche herausgekommen wäre. Und genau dieses Szenario behauptet nun die StAin, welche die Akten überflogen hatte und trotz Verdachts der Tochter keinen Hinweis für ein Tötungsdelikt gesehen hatte.


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01.07.2016 um 21:46
@Nightrider64

Nein, der Gutachter hat nur behauptet, dass der Junge es nicht allein zum Bett geschafft hätte, einen Unfall in der Küche könnte er jedoch nicht ausschließen Jetzt ist ein Teil des Inhalts der damaligen Akte durch die StAin an Tageslicht gekommen, wonach die Untersuchung genau dieses Szenario gezeigt habe.

Danach soll er damals ergeben haben, dass er in die Küche gegangen ist, dort Gas austrat und nicht mehr raus kam. Das is ein typisches Unfallzenario, was de StA widerlegen müsste.

Soweit ich mich erinnere hatte der Gutachter auch gesagt, dass er ein Unfallzenario sich vorstellen könnte, wenn er micht aus der Küche herausgekommen wäre. Und genau dieses Szenario behauptet nun die StAin, welche die Akten überflogen hatte und trotz Verdachts der Tochter keinen Hinweis für ein Tötungsdelikt gesehen hatte.


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01.07.2016 um 22:05
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Der Fall sollte vielleicht schon die Frage aufwerfen, ob nicht doch Mord verjähen sollte
Warum? Ich finde es gut dass Mord nicht verjährt.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Nach einer so langen Zeit ist es für einen Angeklagten nahezu unmöglich entlastendes - z.B. ein Alibi - zu haben. Das sollte man bedenken.
Ist es nicht immer noch so, dass dem Angeklagten die Schuld nachgewiesen werden muss? Er muss seine Unschuld nicht beweisen.


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01.07.2016 um 23:19
@SCMP77
Gutachter schließt Unfall ausdrücklich aus, nicht wenn oder aber:
http://www.bild.de/regional/berlin/kindesmord/gutachter-schliesst-unfall-aus-45779470.bild.html


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02.07.2016 um 00:16
@Carietta
SCMP77 schrieb:
Der Fall sollte vielleicht schon die Frage aufwerfen, ob nicht doch Mord verjähen sollte
@Carietta schrieb:
Warum? Ich finde es gut dass Mord nicht verjährt.
Ich auch. Und ich fände es noch besser, wenn Totschlag auch nicht verjähren würde.


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