Mordanklage nach 41 Jahren
21.07.2016 um 15:45@Nightrider64 lies doch mal den Eintrag von @SCMP77 vom 3.07.2016 um 21:00, da sind widersprüchliche Aussagen zur Auffindesituation gelistet.
Die StAin meint in der Akte gelesen zu haben, dass das Kind in der Küche war, als das Gas austrat und es diese dann nicht mehr verlassen konnte. Diese Version der Todesumstände widerspricht der im Prozess vorgetragenen Auffindesituation im Bett. Meiner Meinung nach besteht hier dringender Klärungsbedarf, aber ohne Akte geht das nicht. Deshalb wird man in diesem Fall mMn schwerlich zu einer Verurteilung kommen können.
Die StAin meint in der Akte gelesen zu haben, dass das Kind in der Küche war, als das Gas austrat und es diese dann nicht mehr verlassen konnte. Diese Version der Todesumstände widerspricht der im Prozess vorgetragenen Auffindesituation im Bett. Meiner Meinung nach besteht hier dringender Klärungsbedarf, aber ohne Akte geht das nicht. Deshalb wird man in diesem Fall mMn schwerlich zu einer Verurteilung kommen können.