@SCMP77
SCMP77 schrieb:Eigentlich zeigt sich hier die deutsche Justiz in einem extrem negativen Licht.
Na zumindest zeigt sie sich unvorbereitet und dilettantisch :-). Theoretisch hätte bis spätestens 2008 eine Aktenkassation der kompletten Akten über (fast) alle Strafverfahren, die bis 1977 abgeschlossen wurden, durchgeführt werden müssen. D.h. zu Prozessbeginn wäre laut Aufbewahrungsfristen ohnehin keine Akte mehr verfügbar gewesen. Insofern hätte eine Sicherung der Kopien im Vorfeld des Prozesses erfolgen sollen. Vermutlich hat man nicht damit gerechnet, dass sich jemand auf den Inhalt der alten Ermittlungsakte beruft und damit die Strategie der Staatsanwaltschaft torpediert. Warum eigentlich nicht?
@all Hab mich noch mal zur Akteneinsicht kundig gemacht
Als Privatperson darf man Akten einsehen, wenn man ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann, das geprüft wird (
https://dejure.org/gesetze/StPO/475.html). Das berechtigte Interesse darf von dem schutzwürdigen Interesse der/des Betroffenen nicht überwogen werden. Bei älteren Akten entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Akteneinsicht. Im Land Brandenburg hat zudem jeder durch das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einsicht in Akten (
http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-213826). Eine Akteneinsicht ist nur mit einem schriftlichen Antrag möglich, der formlos sein kann aber Name, Adresse und Unterschrift der/des Antragstellers/in enthalten muss.
Fragt sich also: Wo ist der Antrag auf Akteneinsicht ? Wo sind die Zahlungseingänge der Kopien ?
@EgiDanke für die Aufklärung, wäre ja auch gelacht, würde hier einer dem anderen mal nicht widersprechen :-).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der ermittlungsführende Beamte lügt, ebenso wenig wie die Oberstaatsanwältin aus Brandenburg/Havel. Auch glaube ich nicht, dass sie den Fall verwechselt. Der ist so prägnant, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass so etwas gleich zweimal in den 1970er Jahren der DDR stattgefunden hat. Fragt sich also wer ein Motiv hat, Verwirrung um die Akte zu stiften? Im Grunde kommen da ja nur die Personen in Frage, die unbedingt eine Verurteilung erreichen wollen. Wahrscheinlich gehen sie davon aus, dass die Akte Entlastendes enthält und wollen verhindern, dass diese Dinge in den Prozess eingebracht werden.
Ein weiteres Szenario wäre, dass eine bislang unbekannte Person Kopien aus der Akte bestellt und Strafanzeige in Hannover erstattet hat. Dafür hätte sie ein "berechtigtes Interesse" nachweisen müssen. Könnte jemand aus der Familie oder dem damaligen Umfeld der Ermittllungen gewesen sein. Kann man eigentlich überall eine Strafanzeige stellen oder nur dort, wo man gemeldet ist? Wohnen Familienangehörige von Erna F. in Hannover?
Es gäbe auch noch ein weitaus abenteuerlicheres Szenario in das die OStaIn und die StaIn involviert wären, wenn es denn um einen "Stellvertreterkrieg" ginge.