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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

16.08.2016 um 20:28
Ja @Katinka1971 Fragen über Fragen

Warum kommt die Aussage erst jetzt ? Oder war sie bereits damals in der Akte? Warum weiß das niemand bzw. warum erfahren wir zwar jede Menge Beziehungsgedöns aus der Presse aber nicht dieses wichtige Detail? Die Tathypothese der Staatsanwaltschaft deutet nicht darauf hin, dass man davon wusste.

Hat die Angeklagte nicht ausgesagt, dass sie zu Bett gegangen sei und morgens das Kind tot vorfand? Kein Wort von einem Besuch bei der Ehefrau ihres Liebhabers. Lügt sie also?

Wenn es sich so zugetragen hat, warum haben Mutter und Liebhaber nicht schnell Hilfe geholt? Oder das Ableben des Kindes zeitnah nachts gemeldet ? Es wird angedeutet, dass er ein Mitwisser war bzw. ein wichtiger Zeuge. Hat er damals eine Aussage gemacht?

Haben die Schwestern, die sich heute nach so vielen Jahren noch so gut an viele Details um den vermuteten Tatzeitpunkt herum erinnern können, gar nichts bemerkt von dem nächtlichen Besuch in der Wohnung ?

Dieser Prozess wirft immer neue Fragen auf, ohne Antworten geben zu können. Die verschwundene Akte wäre eine riesengroße Hilfe. Schon komisch, dass sie nicht mehr aufzufinden ist.


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E_M Diskussionsleiter
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Mordanklage nach 41 Jahren

16.08.2016 um 20:33
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Wenn es sich so zugetragen hat, warum haben Mutter und Liebhaber nicht schnell Hilfe geholt? Oder das Ableben des Kindes zeitnah nachts gemeldet ?
Weil Hilfe eventuell gar nicht erwünscht war? Wenn der Sohn weg sollte?


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Mordanklage nach 41 Jahren

16.08.2016 um 20:52
@E_M

Ja, das wäre theoretisch möglich. Inzwischen hätten wir dann drei Personen, die dies nicht gewünscht haben sollen, zwei davon wären Mitwisser.


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Mordanklage nach 41 Jahren

16.08.2016 um 21:12
Einer ist davon ist tot. Und kann sich nicht mehr äussern.


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16.08.2016 um 22:00
Eigentlich passt mittlerweile nichts mehr zusammen, in der verschwundenen Akte soll gestanden haben, dass der Junge in der Küche zu Tode kam, die ältere Tochter der Angeklagten beschreibt eine weitere Version, und nun der nächste Zeuge kommt mit einer 3. Version.

Aber das ist nicht wirklich ein Wunder, nach 41 Jahren ist so etwas nicht wirklich mehr mit ausreichender Sicherheit aufzuklären.


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Mordanklage nach 41 Jahren

16.08.2016 um 23:16
Ich fürchte allerdings mittlerweile auch, dass sich die Geschehnisse nicht mehr zweifelfrei d.h. rechtssicher aufklären lassen. Ohne eine späte Reue und ein damit verbundenes Geständnis, gibt es nur Indizien. Und selbst die sind meiner persönlichen Meinung nach zu schwach, als das sie zu einer Verurteilung führen könnten.

Lediglich eine Möglichkeit würde mir noch einfallen. Wenn aus einer bislang "verschollenen" Akte neue Hinweise entnommen werden könnten. Die Chance dazu dürfte allerdings gen "0" tendieren...


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Mordanklage nach 41 Jahren

17.08.2016 um 10:32
Es besteht auch immer noch die Möglichkeit, dass sie mit dem Tod des Jungen nichts zu tun hat.


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Mordanklage nach 41 Jahren

17.08.2016 um 23:58
@Katinka1971

Natürlich. Solange die Schuld nicht nachgewiesen ist, bleibt sie selbstverständlich unschuldig. Faktisch spricht allerdings einiges dafür, dass der Junge nicht durch einen selbstverschuldeten "Unfall" zu Tode kam. Ergo würde es auch einen Täter geben, sollte es tatsächlich so sein. Spätestens da ist zumindest ein Anfangsverdacht gegeben. Ob es am Ende der Ermittlungen zu einem Prozess/Verurteilung kommt, wage ich aus bekannten Gründen zu bezweifeln.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 13:10
Hier mal ein etwas längerer Zeitungsbeitrag, in dem es um ungelöste alte Fälle im Bundesland Brandenburg geht. Der in diesem Thread hier behandelte wird ebenfalls erwähnt.

http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Brandenburger-Ermittlergruppe-befasst-sich-mit-ungeklaerten-Toetungsverbrechen;art307853,5563328

Die Verhandlung am Landgericht Neuruppin geht heute weiter:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neuruppin-toetete-mutter-vor-42-jahren-ihren-sohn/14502758.html


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 16:23
So, Fazit des heutigen Verhandlungstages: Im Osten nichts Neues.

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/09/prozess-mord-kind-42-jahre-akten-zeugen.html (Archiv-Version vom 07.09.2016)


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 16:47
Also gingen die Akten doch nicht in den Wirren der Wendezeit verloren, wie ursprünglich berichtet, sondern wurden im Rechtsstaat verschlampt. Ich frage mich nur, welcher Tochter die Kopien nun zugesandt wurden und ob sich diese nicht legitimieren musste. Das muss sich doch feststellen lassen


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 17:06
Alles sehr seltsam. Entweder lügt eine der beiden Töchter bzw. hat Gedächtnisprobleme - oder jemand anderes hat sich für eine der Töchter ausgegeben.


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 20:57
Ganz großes Kino, wenn es nicht so traurig wäre.

Da heißt es in dem von @Egi heute um 13:10 eingestellten Tagesspiegel Artikel dass die Oberstaatsanwältin eine der Töchter als diejenige identifiziert hat, die seinerzeit das Akteneinsichtsgesuch gestellt hat.
Allerdings erinnerte sich die Oberstaatsanwältin daran, dass sie im Rahmen des Akteneinsichtsgesuchs einer „nahen Verwandten“ des toten Jungen Fotokopien der Akten verschicken ließ. „Sie schrieb damals, dass sie glaubte, dass ihre Mutter am Tod ihre Bruders schuld sei und dass diese Tat gesühnt werden müsse“, erklärte die Juristin vor Gericht. Die Tochter der Angeklagten wollte explizit wissen, warum 1974 die Ermittlungen gegen ihre Mutter eingestellt wurden.
Aber laut des von @Egi heute um 16:23 eingestellten rbb-online-Artikels will es keine der beiden Töchter gewesen sein.
Das Gericht vernahm am Dienstag nochmals die beiden Töchter der Angeklagten, ob sie möglicherweise im Besitz von Ablichtungen seien. Beide Frauen betonten jedoch, dass sie kein Akteneinsichtsgesuch bei der Generalstaatsanwaltschaft gestellt hätten und sie keine Unterlagen besäßen.
Im Prinzip hieße das ja, eine dritte Person, die sich als Tochter ausgegeben hat, stellte das Gesuch, erhielt die Kopien und erstattete die Strafanzeige.

oder aber

Die Tochter möchte die Fotokopien nicht herausgeben, möglicherweise weil sie befürchtet, dass der Inhalt nicht zu einer Verurteilung führen würde.

Ich frage mich: Können die den Antrag auf Akteneinsicht nicht finden und Name und Adresse mit denen der Töchter vergleichen? In der Regel werden auch die Kopien zugeschickt und eine Rechnung gestellt, auch hier müssten theoretisch Adressdaten vorliegen. Damit könnte man die Aussagen der Töchter verifizieren.

Mal sehen was als nächstes kommt, mysterious...


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 21:04
Zitat von inextensoinextenso schrieb:Die Tochter möchte die Fotokopien nicht herausgeben, möglicherweise weil sie befürchtet, dass der Inhalt nicht zu einer Verurteilung führen würde.
Oder eben auch umgekehrt, wenn etwas belastendes darin stand


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 21:05
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Tochter es einfach nur nicht zugeben möchte, dass sie es war, die alles ins Rollen gebracht hat und deshalb eine Falschaussage tätigt. Allerdings ist das schon ein Ding, dass es Akteneinsicht gibt, Kopien rausgegeben werden und nichts davon irgendwo dokumentiert wird.


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Mordanklage nach 41 Jahren

06.09.2016 um 22:03
@Nightrider64

Na ja, aber geht es nicht die ganze Zeit darum, zu beweisen, dass die Mutter schuldig ist? Ich würde davon ausgehen, dass die Person, die sich Kopien aus der Akte besorgte, auch ein Interesse an der Strafverfolgung hat. Insofern können belastende Indizien aus der Akte der Verurteilung ja nur zuträglich sein und es gäbe keinen Grund sie zurückzuhalten.

@obskur

Bei einer evtl Falschaussage müsste man doch aber damit rechnen, dass der Antrag auf Akteneinsicht gefunden wird und alles ans Licht kommt? Es sei denn es gibt keine Nachweise darüber, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann. In jedem popeligen Regionalarchiv benötigt man einen Benutzerausweis und muss die Akten schriftlich bestellen, die liegen ja nicht im Lesesaal herum. In der Regel sind diese Ausleihvorgänge nachzuvollziehen und außerdem kommt in jede ausgeliehe Akte noch ein Vermerk, wer die/der letzte Leser/in war. In einem Gerichtsarchiv, wo personenbezogene Dokumente lagern, die durch das Sozialgeheimnis und Bundesarchivgesetz geschützt sind und selbst für Wissenschaftler/innen nur unter besonderen Auflagen zugänglich sind, kann nicht einfach jemand anonym ausleihen. Das halte ich für ausgeschlossen. In der Regel sind solche Akten mit Sperrfristen belegt, d.h. sie dürfen nur von ausgewählten Personen mit Genehmigung eingesehen werden. Infrage kommen hier eigentlich nur persönlich Betroffene oder Angehörige und Wissenschaftler/innen. Sicher muss man den Verwandschaftsgrad auch nachweisen, denn sonst könnte ja jeder kommen. Ich kann nicht glauben, dass in einem Gerichtsarchiv der Datenschutz so missachtet worden sein soll. Daher nehme ich an, dass es andere Gründe für die verworrene Situation um Akte und Kopien gibt. Also wenn ich dort vorsitzende/r Richter/in wäre, würde ich mir die Ausleihvorgänge im Archiv zuarbeiten lassen, um die Aussagen der Töchter zu prüfen. Warten wir es ab...


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Mordanklage nach 41 Jahren

07.09.2016 um 08:59
@inextenso
Ich sehe es ganz genau so, gehe aber mal davon aus, dass man von Gerichtsseiten schon alles getan hat, um rauszufinden, wer die Akten bekommen hat und das einfach nicht mehr nachzuvollziehen ist. Das dürfte auch den Töchtern bzw. der einen Tochter nicht entgangen sein und sie riskiert somit eine Falschaussage in der Hoffnung, dass es nie rausgefunden wird.


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Mordanklage nach 41 Jahren

07.09.2016 um 10:55
@obskur
Dass hieße dann, es liegt hier eine Ausnahme von der Regel vor und zwar nicht nur die gänzlich verschwundene Akte sondern auch alle Ausleihvorgänge rund um diese Akte betreffend. Wobei man dann zu dem Schluss kommen könnte, dass hier manipuliert worden ist. Wie oben beschrieben gibt es in jedem Archiv eingespielte Dokumentationsprozesse, die bei jedem (!) Ausleihvorgang stattfinden (siehe Datenschutz etc.). Eine verschwundene (z.B. falsch einsortierte) Akte, na gut, kann mal passieren. Aber keine Nachweise über die Ausleihe? Bliebe nur jemand Internes, der befugt war, sich die Akten selbst herauszusuchen. Oder dieser jemanden hat mündlich die/den Archivar/in damit beauftragt. In beiden Fällen wurde nichts dokumentiert. Im Fortgang hätte dann dieser jemand ihm wichtig erscheinende Passagen aus der Akte kopiert und an die Interessentin verschickt. Spätestens beim Verschicken der Kopien hätte theoretisch auch eine Rechnungstellung erfolgen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kopien gratis waren, das wäre unüblich. D.h. selbst bei dieser formlosen Ausleihvariante, die keine Spuren im Archiv hinterlassen hat, bestünde die Chance dass die Buchhaltung eine Adresse hat. Und damit könnte man die Aussagen der Töchter verifizieren.

Ich bin mir nicht sicher, inieweit das Gericht Informationen zu den Recherchevorgängen im eigenen Haus nach außen geben darf bzw. gegeben hat. Kann mir nicht vorstellen, dass man ausgerechnet den Töchtern, die man als Zeugen in Sachen Akteneinsichtnahme und Kopien befragen will, vorher solche Infos zukommen lässt. Das macht keinen Sinn. Viel eher würde ich vermuten, dass es sich um interne, vertrauliche Informationen gehandelt hat, die den Zeuginnen zugespielt worden sind. Mit dieser Wissensgrundlage könnten die dann möglicherweise auch eine Falschaussage riskiert haben. Aber das wissen wir nicht.

Bei beiden Vorgängen kann man zu dem Schluss kommen, dass jemand Internes evtl ein Interesse daran hatte, den Prozess von Anfang an zu manipulieren? Möglicherweise um persönliche Verflechtungen nicht an die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Inzwischen sind ja doch Details publik geworden, wie z.B. diese pikante Aussage der Ehefrau des damals ermittelnden Staatsanwalts. Wenn das stimmen sollte, wurde in diesem Fall zu DDR Zeiten nicht neutral ermittelt bzw. ist Amtsmissbrauch hier das treffende Wort. Kommt für die ehemalige DDR jetzt nicht wirklich überraschend. Kann aber den Namen einer Familie noch nachträglich beschmutzen. Keine Ahnung, warum die Ehefrau überhaupt ausgesagt hat, evtl um doch noch ihr Gewissen zu entlasten? Möglicherweise ist sie davon ausgegangen, dass ihre Informationen vertraulich behandelt werden. Wie dem auch sei, bei diesem Prozess ging es von Anfang an sehr unkonventionell zu, guter Plot für einen ZDF-Montagskrimi...


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Mordanklage nach 41 Jahren

07.09.2016 um 10:58
@inextenso
Da stimme ich zu. Besonders merkwürdig ist hier die Rolle der Staatsanwaltschaft. Jedenfalls denke ich, ist es an der Zeit, diese Farce, die den Namen Prozess nicht verdient, zu beenden.


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07.09.2016 um 14:54
@inextenso
Zitat von inextensoinextenso schrieb:wie z.B. diese pikante Aussage der Ehefrau des damals ermittelnden Staatsanwalts.
War das nicht die Frau des Chefs der Angeklagten und nicht die Ehefrau des Staatsanwalts?

Welche Strafe würde denn eine Tochter der Angeklagten bei einer Falschaussage riskieren?


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