@obskur Es ist nicht wesentlich, ob es so gewesen sein KANN.
Es muss erwiesen sein, dass ein Unfall mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist.
Die Konzentration im Blut ist da nicht unbedingt ausreichend um einen Unfall auszuschließen. Vor ein paar Seiten würde hier einen Quelle genannt, nachdem bei erst 60-70% im Blut die Ohnmacht eintritt.
Das ist kaum von den 73% entfernt und da man nach der Ohnmacht noch einen Zeitlang weiter atmet, kann durchaus die Konzentration bei einem Unfall entstanden sein.
Hier fehlt bisher ein medizinisches Gutachten, ein Gastechniker hat diesbzgl. keine Fachkompetenz, denn hier spielen sicherlich viele Dinge eine Rolle (Alter, Gewicht etc.) für welche dieser keine Expertise hat.
Was bisher gegen einen Unfall spricht, ist die Aussage des Notarztes, dass er kein Gasgeruch festgestellt haben will.
Aber was mich bzgl. solcher Aussagen bedenklich stimmt ist die, ob derjenige es noch ausreichend sicher nach 41 Jahren wissen kann. Hat er andere Fälle auch untersucht, kann er klar zwischen diesen unterscheiden? Wie hat das Gericht das sichergestellt, der Pressemeldung war in dieser Richtung nichts zu entnehmen, dabei hätte es aus meiner Sicht dazugehört, denn das Gericht muss die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage in irgend einer Form auch sicherstellen.
Egi schrieb:Soweit bislang bekannt, wurden bei der Obduktion keine Schlaf- oder Beruhigungsmittel im Blut des Kindes gefunden. Der Tatablauf stellt sich mir deshalb nicht plausibel dar.
Das ist eben auch ein Problem, wie die StA auf diese Ansicht kommt, wenn die Obduktion dies nicht ergeben hat. Die Frage wäre natürlich, ob auf so etwas überhaupt untersucht wurde.