Hier habe ich einen interessanten Artikel gefunden. Demnach ist der Junge 1966 geboren und die Tochter 1972 (war also zum Zeitpunkt des Geschehens 2 Jahre alt).
Urkundenfälschung, Betrug, Männergeschichten und eventuell Mord... So ganz ohne ist die Dame ja nicht...
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/prozess-mutter-wird-nach-41-jahren-wegen-kindsmord-angeklagt-23924102Prozess Mutter wird nach 41 Jahren wegen Kindsmord angeklagt
Schwedt -
Die Grabstelle mit der Nummer 223 gibt es nicht mehr: Kein Stein erinnert in der einstigen Kindergrababteilung des städtischen Friedhofs im uckermärkischen Schwedt daran, wessen sterbliche Überreste hier noch immer in der Erde liegen. Der Grabstein ist zwar vor 19 Jahren beräumt worden, aber die Grabstelle wurde nicht neu belegt. Es ist Gras über die Stelle gewachsen.
Am 13. November 1974 wurde hier Mario beerdigt – ein achtjähriger Junge, der neun Tage zuvor in der elterlichen Wohnung in der Ernst-Thälmann-Straße gestorben war. An einer Kohlenmonoxidvergiftung. Der von seiner Mutter gerufene Notarzt konnte dem Kind nicht mehr helfen. Ein Unfall – wie die Frau behauptete und wie es ihr damals alle glaubten.
Nun – mehr als 41 Jahre später – muss sich Marios Mutter vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Am kommenden Mittwoch beginnt der Prozess gegen sie. Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft der mittlerweile 74-jährigen Frau macht, wiegt schwer. Elvira B. (Name geändert) soll ihren Sohn 1974 heimtückisch ermordet haben.
Tat ist nicht verjährt
Angeklagt ist die Tat nach dem Strafgesetzbuch der DDR. Wäre die Einheit nicht gekommen, wäre ein solches Verbrechen nach 25 Jahren, also 1999, verjährt. Doch mit dem „Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch“ änderte sich nach Artikel 315a diese Praxis bei all jenen Straftaten, die in der DDR nicht geahndet worden sind. Danach verjähren Verbrechen nicht, die den Tatbestand des Mordes erfüllen.
Elvira B. soll ihren Sohn in der Nacht zum 5. November 1974 umgebracht haben. Sie soll damals in ihrer Wohnung das Gas am Herd aufgedreht haben, sodass Stadtgas ausströmen konnte. Ihren Sohn, der laut Anklage schlief, soll sie vor den Herd gelegt haben.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau ihr bewusstloses Kind später ins Bett trug und es dort sterben ließ. Dann soll Elvira B. die Wohnung ordentlich gelüftet haben. Am Morgen stellte sie laut Anklage den Tod ihres Sohnes fest und rief den Notarzt. Das Motiv der Tat: Das Kind soll der Frau bei der Lebensplanung hinderlich gewesen sein.
Die Ernst-Thälmann-Straße gibt es schon lange nicht mehr in Schwedt. Sie wurde im Februar 1992 in Berliner Straße umbenannt. Das Haus, in dem Elvira B. mit ihren beiden Kindern lebte, liegt in einer kleinen Seitenstraße, die zu einer Kleingartenanlage führt. Ein grüner, abschließbarer Parkcontainer für Fahrräder steht vor dem letzten Aufgang. Die Wohnung, in der Mario gestorben ist, befindet sich im ersten Obergeschoss des ordentlich verputzten fünfgeschossigen Hauses. 1967 zogen hier die ersten Mieter ein. Es waren begehrte Wohnungen: modern ausgestattet, mit Zentralheizung, Bad und Balkon.
Viele der Bewohner arbeiteten im Petrolchemischen Kombinat (PCK) in Schwedt. Auch Elvira B. Die einstige Kassiererin hatte sich zur Sekretärin weiterbilden lassen und ist im PCK beim Chemieanlagenbau Leipzig-Grimma tätig gewesen. Ihr Mann arbeitete im selben Betrieb als Schlosser.
1966 kam ihr gemeinsamer Sohn Mario zur Welt, sechs Jahre später die Tochter. Die Ehe ging in die Brüche. Es hieß, Elvira B. habe immer wieder Männerbekanntschaften gehabt. Als Mario starb, war der Vater des Jungen längst ausgezogen aus der Wohnung. Es gibt Nachbarn von damals, die noch immer in dem Haus leben und sich an Elvira B. und ihren Sohn erinnern. „Mario war ein stilles Kind, er war ein Einzelgänger. Der Junge hat meinem Mann oft geholfen, wenn es etwas zu werkeln gab“, sagt eine ältere Frau. Der Junge sei auf die Bertolt-Brecht-Oberschule gegangen, wie die meisten Kinder aus der Gegend. Die Menschen im Haus seien erschrocken gewesen über das Unglück. „Am Tag nach Marios Tod kam ich von der Arbeit. Die ganze Wohnung der Familie war hell erleuchtet“, erinnert sich die Nachbarin. Die Kripo suchte wohl nach irgendwelchen Spuren.
Weil es ein nichtnatürlicher Tod war, leitete die Polizei damals ein Todesermittlungsverfahren ein. Bei der Obduktion des Jungen stellten die Gerichtsmediziner Kohlenmonoxid in der Lunge des Kindes fest. Mario war erstickt. Seine Mutter sprach von einem Unfall. Dann wurde der Fall offenbar zu den Akten gelegt.
Versteckter Hinweis in einer Tageszeitung
Es gibt in der damals erscheinenden Tageszeitung Neuer Tag, dem Organ der Bezirksleitung der SED Frankfurt (Oder), keine Notiz über diesen tragischen Vorfall, bei dem ein kleiner Junge ums Leben gekommen ist. Einen Tag, nachdem Marios Tod festgestellt wurde, ist vom „Erfahrungsaustausch zum Thema Jugendweihe“ zu lesen. Von einer geplanten Kranzniederlegung zu Ehren des 57. Jahrestages der Oktoberrevolution vor dem Ehrenmal auf dem neuen Friedhof. Erst Tage später findet sich in dem Blatt vielleicht ein versteckter Hinweis: Der VEB Energiekombinat Mitte, Energieversorgung Frankfurt (Oder), veröffentlichte eine ganzseitige Anzeige zum Umgang mit Stadtgas. „Gasunfälle müssen nicht sein – sie sind vermeidbar!“, ist dort in der Schlagzeile zu lesen.
Im Jahr 1980 soll Elvira B. vom Kreisgericht Schwedt wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein. Drei Jahre später stellte die Frau einen Ausreiseantrag. Am 5. Dezember 1987 wurde sie „aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen“, wie es damals offiziell hieß. Elvira B. wohnt heute in der Nähe der niedersächsischen Stadt Göttingen.
Und dort würde sie auch jetzt noch unbehelligt leben, wenn bei der Staatsanwaltschaft in Hannover im Jahr 2009 nicht eine anonyme Anzeige eingegangen wäre. Darin wird Elvira B. des Mordes an ihrem Sohn beschuldigt. Es müssen so brisante Details mitgeteilt worden sein, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden – nach dem Tatortprinzip von der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder).
Der Notarzt als Zeuge
Es ist unklar, wie die Anklagebehörde der Frau nach so langer Zeit überhaupt nachweisen will, dass sie wirklich etwas mit dem Tod ihres Kindes zu tun hat. Selbst wenn dies gelingt, muss die Staatsanwaltschaft auch noch den Mordvorwurf belegen, die Heimtücke der mutmaßlichen Tat. Es gibt keine Spuren von damals und offenbar auch keine unmittelbaren Tatzeugen. Juristen schließen nicht aus, dass das Verfahren mit einem Freispruch für Marios Mutter enden wird.
Immerhin: Das Landgericht Neuruppin hat die Anklage zugelassen. „Das wird nur getan, wenn es für eine Verurteilung eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt“, sagt Gerichtssprecherin Iris le Claire. Neun Zeugen hat das Landgericht Neuruppin geladen, darunter den Notarzt, der damals den Tod des Jungen festgestellt hat, einen Gerichtsmediziner und einen Gas-Sachverständigen. Vier Verhandlungstage wird sich Elvira B. dem Vorwurf stellen müssen, am 11. Mai will das Gericht ein Urteil fällen.
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