Hallo zusammen
sich nach so langer Zeit ohne originales Aktenmaterial und nur mit einem anonymen Hinweisgeber und dem Ehemann als Hauptbelastungszeugen an einen Prozess zu wagen, finde ich sehr mutig. Indizien und Beweise, bis auf den Obduktionsbericht, sind hier nicht mehr vorhanden, wenn ich das richtig verstanden habe? Als Ausgleich für dieses gravierende Defizit hat man Zeugen geladen, u.a. ein Notarzt, ein Gas-Techniker und ein Rechtsmediziner. Wobei ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, an was sich diese nach über 40 Jahren und einem politischen Systemwechsel noch erinnern wollen? Für den Prozess sind übrigends vier Verhandlungstage angesetzt.
(Quelle:
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Schlimmer-Verdacht-gegen-74-jaehrige-Frau (Archiv-Version vom 27.04.2016))
Das Kind starb laut maz-Artikel an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung (CO). Typische Quellen dafür sind Brände, defekte Heizungsanlagen für fossile Brennstoffe, Gasthermen, Durchlauferhitzer, Gas-Backöfen aber auch Zier- und Heizkamine, die bei unzureichender Luftzufuhr bzw. -abfuhr CO freisetzen können. Insofern scheinen sowohl die Gas-Backofen-Variante der Anklage als auch die kaputter-Ofen-/Heizung-Variante der Mutter aus technischer Sicht in Frage zu kommen. Ich würde hier nun erwarten, das man ihre Angaben mit stichhaltigen Fakten widerlegt. Andernfalls stünde Aussage gegen Aussage. Doch wie will man das anstellen ohne Fotos der damaligen Wohnsituation, Messdaten und Gutachten der betroffenen technischen Geräte etc ?
Das einzige, dass ich mir hier als stichhaltigen Beweis der Anklage vorstellen könnte sind entweder Erkenntnisse aus dem Obduktionsbericht, die so zwingend sind, dass ein Mordverdacht berechtigt erscheint. Und die die Aussage des Hauptbelastungszeugen stützen. Oder aber es sind Dokumente aufgetaucht, die belegen, dass es damals zwar Vermutungen aber keine Ermittlungen gegen die Mutter aus politischer Rücksichtnahme gegeben hat. Das ist jetzt reine Spekulation: Aber vielleicht war die Dame mehr als nur eine sozialistische Aufbauhelferin? Solche Infos könnte man in Akten der BStU ausfindig gemacht haben? Wobei allein das Suchen hier sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann, bis zu 3 Jahre Wartezeit oder länger sind nicht selten. Aber ehrlich gesagt halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, denn dann hätte die Presse vermutlich schon Wind davon bekommen. Außerdem wäre ihr das sicherlich bei ihrem Ausreiseantrag aus der DDR auf die Füße gefallen. Damit hätte man ein sehr wirksames Druckmittel gegen sie in der Hand gehabt. Wie schon gesagt, alles reine Spekulation.
Ich bin auf das Motiv gespannt, das die Frau gehabt haben soll, immerhin hatte sie ja noch ein zweites Kind...