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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

09.04.2016 um 18:37
Naja, wenn Kinder schlafen, schlafen sie. Dann kann man sie oft auch herum tragen, ohne dass sie wach werden.
Das kann man so pauschal auch nicht sagen. In den Tiefschlafphasen mag das so sein...aber wie lange dauern die? Lange genug, um ein Kind auf einen harten Boden zu legen und es mit Gas umzubringen, ehe es was bemerkt und aufwacht?

Für mich klingt das nicht schlüssig.

Auf der anderen Seite gibt es da anscheinend jemanden, der nicht nur Kenntnis darüber hat, dass der Junge von seiner Mutter umgebracht wurde, sondern auch noch Details kennt - wenn sie denn der Wahrheit entsprechen.

Es stellt sich die Frage, aus welchem Grund dieser "Zeuge" so lange gewartet hat, bis er sich an die Polizei wandte. Ok...es könnte natürlich sein, dass er erst kurz zuvor davon erfuhr, weil die Mutter des Jungen ihm die Tat gestanden hat.


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Mordanklage nach 41 Jahren

09.04.2016 um 20:56
Mit dem Fall Rupp, einem Justizirtum.bei dem Grenzdebilen irgend welche Aussagen und unwahre Geständnisse abgenötigt wurden, hat das ja nun gar nichts gemeinsam

@Cassandra71
Also wie man einen schlafenden 7 Jährigen ohne das er aufwacht in die Küche vor den Gasherd trägt? Wie sich der Staatsanwalt vorstellt , wie das abgelaufen sein soll. ?
Auf die Erklärung bin ich gespannt. Aber man wird da schon ein Szenario haben.
Mal den Prozessverlauf abwarten.

Leider habe ich keine B.Z. von Gestern bei uns im Altpapier gefunden.


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Mordanklage nach 41 Jahren

09.04.2016 um 21:25
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Mit dem Fall Rupp, einem Justizirtum.bei dem Grenzdebilen irgend welche Aussagen und unwahre Geständnisse abgenötigt wurden, hat das ja nun gar nichts gemeinsam
Naja, in gewisser Weise schon. Da ist die StA hat eine verrückte Idee übernommen, welche in der Bevölkerung herumging. Also gewisse Parallen gibt es schon.


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Mordanklage nach 41 Jahren

09.04.2016 um 21:27
Ja und dann gab es Geständnisse, die falsch waren, aber auf deren Grundlage erst die Hauptverhandlung eröffnet wurde. Also genau anders herum. Hier bestreitet die Beschuldigte den Mord auch heute noch


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Mordanklage nach 41 Jahren

09.04.2016 um 21:37
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ja und dann gab es Geständnisse, die falsch waren, aber auf deren Grundlage erst die Hauptverhandlung eröffnet wurde. Also genau anders herum. Hier bestreitet die Beschuldigte den Mord auch heute noch
Die Geständnisse wurden jedoch widerrufen. Aber hier geht es darum, dass es eben nie ausgeschlossen ist, dass sich Ermittler Grüchten glauben schenken, obgleich nichts aber auch rein gar nichts durch Fakten bestätigt wurde. Den damaligen Angeklagten ein Geständnis abzuringen gehört schon dazu, dass man von deren Schuld schonaml ausgeht.

Später tauchte der Bauer im wahrsten Sinne des Wortes dann wieder auf, trotzdem scheiterte der erste Versuch der Wiederaufnahme.


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.04.2016 um 12:44
Morgen beginnt der Prozess in diesem Fall:
Mehr als 40 Jahre nach dem Tod ihres kleinen Sohnes kommt am Mittwoch eine Frau in einem Mordprozess in Neuruppin vor Gericht. Sie soll im November 1974 in Schwedt (Oder) ihren achtjährigen Sohn getötet haben. Die Angeklagte aus dem niedersächsischen Göttingen ist heute 74 Jahre alt.
[...]Dass es überhaupt zu dem Verfahren gekommen ist, geht auf eine anonyme Strafanzeige aus dem Jahr 2009 zurück. Damals lebte die Angeklagte schon in Niedersachsen. Nach dem Prozessauftakt am Mittwoch sind weitere drei Verhandlungstage vorgesehen.
Tat wäre nach DDR-Recht verjährt

Weil Schwedt zur Tatzeit eine Stadt in der DDR war, mussten die Ermittler bei dem Verfahren gegen die 74-Jährige Besonderheiten beachten. Die Tat wäre gemäß DDR-Recht eigentlich nach 25 Jahren, also im Jahr 1999, verjährt. Mit der Wiedervereinigung war allerdings in einem besonderen Paragrafen festgelegt worden, dass Morde aus der DDR-Zeit nicht mehr verjähren können.

Und noch eine weitere Sonderklausel gilt: Sollte das Gericht die Frau wegen Mordes verurteilen, ist nicht, wie im bundesdeutschen Recht üblich, quasi automatisch eine lebenslange Gefängnisstrafe zu verhängen. Für die Angeklagte muss den Bestimmungen zufolge beim Strafmaß das DDR-Recht gelten, weil es im Vergleich der Rechtssysteme das mildere ist. Zwischen zehn Jahren Haft und lebenslang ist daher alles möglich.[...]
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/kindstot-in-ddr--war-es-mord--mutter-42-jahre-spaeter-vor-gericht-6814692.html


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.04.2016 um 12:55
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb am 09.04.2016:Das kann man so pauschal auch nicht sagen. In den Tiefschlafphasen mag das so sein...aber wie lange dauern die? Lange genug, um ein Kind auf einen harten Boden zu legen und es mit Gas umzubringen, ehe es was bemerkt und aufwacht?
Meine Kinder (7 + 10) stehen manchmal nachts sogar selbst auf, kommen zu uns ins Bett und wissen dann am nächsten Morgen nicht mehr, wie sie da hingekommen sind. Wenn eins der Kinder nachts wach wird, wissen sie das auch oft am nächsten Tag nicht mehr, obwohl sie teilweise dann auch rumlaufen und man sich mit ihnen unterhalten hat. Sie wirken dann totmüde, aber wach, trotzdem sind sie irgendwie wie schlafwandelnd. Daher kann ich mir das schon gut vorstellen, dass man so ein totmüdes Kind, das quasi schon fast wieder im Stehen einschläft, nachts vor den Ofen legen und das Gas aufdrehen könnte, während das Kind schon wieder tief und fest eingeschlafen ist, sobald es am Boden liegt. Traurig aber leider wahr, viele Kinder haben einen sehr tiefen Schlaf und sind nachts selbst "scheinbar wach" nicht Herr ihrer Sinne.


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.04.2016 um 12:59
@Comtesse
richtig, außerdem denke ich , dass es "Typsache" ist. Wir Erwachsenen schlafen ja auch unterschiedlich fest.
Ich habe bei meinen schlafenden Kindern schon das Zimmer gestaubsaugt, ohne dass sie aufgewacht wären. Und meine 10-Jährige habe ich gerade letzte Nacht versucht, wach zu bekommen - keine Chance, die pennt wie ein Stein.

Ich bin jedenfalls gespannt, was bei dem Prozess herauskommt, ob die Mutter gesteht oder ob vielleicht doch alles anders war...


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.04.2016 um 13:26
Zitat von E_ME_M schrieb:Und noch eine weitere Sonderklausel gilt: Sollte das Gericht die Frau wegen Mordes verurteilen, ist nicht, wie im bundesdeutschen Recht üblich, quasi automatisch eine lebenslange Gefängnisstrafe zu verhängen. Für die Angeklagte muss den Bestimmungen zufolge beim Strafmaß das DDR-Recht gelten, weil es im Vergleich der Rechtssysteme das mildere ist. Zwischen zehn Jahren Haft und lebenslang ist daher alles möglich.[...]
Das scheint doch recht schwierig zu sein... Strafrecht der DDR, dann muss es aber auch Richter/Staatsanwalt und Verteidiger aus dieser Zeit sein, wie soll man sonst nach dem alten DDR Strafrecht urteilen, wenn die nicht demnach geschult sind. 3 Prozesstage scheint mir auch recht wenig, alles schon beschlossene Sache und man braucht nicht mehr... ich bin gespannt.


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.04.2016 um 15:20
Hallo zusammen

sich nach so langer Zeit ohne originales Aktenmaterial und nur mit einem anonymen Hinweisgeber und dem Ehemann als Hauptbelastungszeugen an einen Prozess zu wagen, finde ich sehr mutig. Indizien und Beweise, bis auf den Obduktionsbericht, sind hier nicht mehr vorhanden, wenn ich das richtig verstanden habe? Als Ausgleich für dieses gravierende Defizit hat man Zeugen geladen, u.a. ein Notarzt, ein Gas-Techniker und ein Rechtsmediziner. Wobei ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, an was sich diese nach über 40 Jahren und einem politischen Systemwechsel noch erinnern wollen? Für den Prozess sind übrigends vier Verhandlungstage angesetzt.

(Quelle:http://www.maz-online.de/Brandenburg/Schlimmer-Verdacht-gegen-74-jaehrige-Frau (Archiv-Version vom 27.04.2016))

Das Kind starb laut maz-Artikel an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung (CO). Typische Quellen dafür sind Brände, defekte Heizungsanlagen für fossile Brennstoffe, Gasthermen, Durchlauferhitzer, Gas-Backöfen aber auch Zier- und Heizkamine, die bei unzureichender Luftzufuhr bzw. -abfuhr CO freisetzen können. Insofern scheinen sowohl die Gas-Backofen-Variante der Anklage als auch die kaputter-Ofen-/Heizung-Variante der Mutter aus technischer Sicht in Frage zu kommen. Ich würde hier nun erwarten, das man ihre Angaben mit stichhaltigen Fakten widerlegt. Andernfalls stünde Aussage gegen Aussage. Doch wie will man das anstellen ohne Fotos der damaligen Wohnsituation, Messdaten und Gutachten der betroffenen technischen Geräte etc ?

Das einzige, dass ich mir hier als stichhaltigen Beweis der Anklage vorstellen könnte sind entweder Erkenntnisse aus dem Obduktionsbericht, die so zwingend sind, dass ein Mordverdacht berechtigt erscheint. Und die die Aussage des Hauptbelastungszeugen stützen. Oder aber es sind Dokumente aufgetaucht, die belegen, dass es damals zwar Vermutungen aber keine Ermittlungen gegen die Mutter aus politischer Rücksichtnahme gegeben hat. Das ist jetzt reine Spekulation: Aber vielleicht war die Dame mehr als nur eine sozialistische Aufbauhelferin? Solche Infos könnte man in Akten der BStU ausfindig gemacht haben? Wobei allein das Suchen hier sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann, bis zu 3 Jahre Wartezeit oder länger sind nicht selten. Aber ehrlich gesagt halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich, denn dann hätte die Presse vermutlich schon Wind davon bekommen. Außerdem wäre ihr das sicherlich bei ihrem Ausreiseantrag aus der DDR auf die Füße gefallen. Damit hätte man ein sehr wirksames Druckmittel gegen sie in der Hand gehabt. Wie schon gesagt, alles reine Spekulation.

Ich bin auf das Motiv gespannt, das die Frau gehabt haben soll, immerhin hatte sie ja noch ein zweites Kind...


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E_M Diskussionsleiter
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26.04.2016 um 15:44
@inextenso

Zum Motiv schreibt der Stern:
Zwei Motive sollen die Frau laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu dem Verbrechen getrieben haben: Sie sei mit der Erziehung ihres Kindes überfordert gewesen, außerdem soll der kleine Sohn ihrer Lebensplanung im Wege gestanden haben. So steht es in der Anklageschrift, wie eine Sprecherin des Landgerichts erläuterte.



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26.04.2016 um 17:32
@E_M
Danke für die Info.

Das klingt - wie ich finde - nicht wirklich überzeugend, denn es stellt sich die Frage, warum sie sich dann nicht auch des zweiten Kindes "entledigt" hat? Das hätte dieser Theorie zufolge dann ja auch nicht in die Lebensplanung gepasst. Hier müsste man plausible Gründe vorbringen, warum das Risiko nur für den Jungen bestanden hat.

Außerdem

Wer in der DDR mit der Erziehung seines Kindes dermaßen überfordert war, konnte mit einer "Erziehungsvereinbarung" die Heimerziehung bei der Jugendhilfe beantragen.
In der Regel müsste ein erziehungsschwieriges Kind auch dem sozialen Umfeld aufgefallen sein und Kindergarten oder Schule hätten einen solchen Antrag sicherlich unterstützt. Möglicherweise hätten dem aber beide erziehungsberechtigte Elternteile zustimmen müssen, wobei wir nicht wissen, wer das Erziehungsrecht inne hatte? Dann wäre das Kind jedenfalls erst einmal "weg" gewesen. In der DDR war es nicht unüblich die Kinder in eine Wochenkrippe zu geben oder vorrübergehend im Heim "zwischen zu parken". Hätte die Mutter dann den Kontakt zum im Heim lebenden Kind abgebrochen, wäre dem anderen Elternteil das alleinige Erziehungsrecht übertragen worden. Wenn beide Elternteile, Großeltern oder andere Verwandte als Sorgepersonen ausgefallen wären, hätte man das Kind für "familiengelöst" erklärt. Frage wäre also, warum hat die überforderte Frau das Kind nicht in ein Heim gegeben? Oder auch: Warum hat der Vater in dieser prekären Situation nicht das alleinige Erziehungsrecht beantragt und das Kind bei sich aufgezogen? Nach dem Wenigen, was wir aus der Presse wissen, müssen wir bisher annehmen, dass er "sehenden Auges" das Kind seinem Schicksal überlassen hat. Möglicherweise erfährt man im Laufe des Prozesses mehr darüber.


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26.04.2016 um 18:55
Wo steht das nochmal, dass sie 2 Kinder hatte? Wie alt war denn das 2. Kind damals und hatten beide Kinder den selben Vater?


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26.04.2016 um 19:00
Nicht jede Mutter traut sich öffentlich zuzugeben, dass sie überfordert ist. Vielleicht hatte sie damals eine Bekanntschaft, die keine Kinder mochte... Irgendwas muss sie ja aussagen, bin gespannt auf morgen.


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E_M Diskussionsleiter
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Mordanklage nach 41 Jahren

26.04.2016 um 19:02
@obskur
Es steht direkt im Eingangspost, dass sie später mit ihrer Tochter umgezogen ist.


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26.04.2016 um 19:05
Ich sehe das auch so, ich denke da steckt noch mehr dahinter, was noch nicht bekannt ist. Die Anklage wird sich nicht nur auf eine Aussage eines Unbekannten stützen, wenn da absolut nichts dran ist. Ob es am Ende reicht, was sie haben, können wir an dieser Stelle noch gar nicht beurteilen.

Danke @E_M das muss ich überlesen haben. Man weiss aber demnach nicht, wie alt die Tochter ist, ob sie den selben Vater hat ect...


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Mordanklage nach 41 Jahren

26.04.2016 um 20:24
@obskur
@E_M

Wir wissen ja noch nicht mal, ob die Tochter zu dem Zeitpunkt, wo der Junge zu Tode kam, überhaupt schon geboren war.

@E_M schrieb:
Zitat von E_ME_M schrieb: Irgendwas muss sie ja aussagen, bin gespannt auf morgen.
Das hab ich hier bei Allmy inzwischen gelernt, dass die Angeklagte eben nicht irgendwas aussagen muss.

Bin auch sehr gespannt auf diesen Prozess.


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26.04.2016 um 21:16
@E_M
Zitat von E_ME_M schrieb:Nicht jede Mutter traut sich öffentlich zuzugeben, dass sie überfordert ist.
Ja, stimm zu. In jedem Fall müsste man aber die als Tatmotiv genannte Überforderung der Mutter belegen. Nur weil der (damals abwesende ?) ehemalige Ehemann solche Aussagen tätigt, muss das ja noch nicht stimmen. In der DDR waren 90 % der arbeitsfähigen Frauen berufstätig (überwiegend Vollzeit) und die Kinder wurden mehrheitlich öffentlich betreut (Krippe, KiGa, Schule). Keine Frau wurde deswegen als "Rabenmutter" stigmatisiert, allerdings galt es, die Doppelbelastung zu stemmen. Die Institutionen waren qua Gesetz verpflichtet, bei Erziehungsproblemen oder Anzeichen von Vernachlässigung zu intervenieren, d.h. die Jugendhilfe einzuschalten. Insofern wundert mich, dass man zwar Notarzt, Gastechniker und Rechtsmediziner als Zeugen einlädt, aber keine ehemalige Kindergärtnerin, Familienangehörige, Nachbarn etc, die die Erziehungsprobleme mit dem Kind bestätigen könnten. In der DDR war das Private öffentlich, die soziale Kontrolle hoch, das Land klein, der Lauscher an der Wand... Nur so als Beispiel: Wer in einem Mietshaus wohnte und für eine Woche Besuch von auswärts bekam musste dies vorher der Hausgemeinschaftsleitung melden, die das im Hausbuch protokollierte. Andernfalls meldete das der Nachbar bei der erst besten Gelegenheit. Unter solchen Umständen sind Probleme in Familien nicht unbemerkt geblieben. Aber warten wir es ab, vielleicht gibt es ja noch die eine oder andere Überraschung in dem Fall.


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Mordanklage nach 41 Jahren

27.04.2016 um 06:58
morgen... hier noch ein artikel dazi:
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_77658440/kindstod-zu-ddr-zeiten-mordprozess-beginnt-nach-42-jahren.html (Archiv-Version vom 27.04.2016)


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Mordanklage nach 41 Jahren

27.04.2016 um 08:35
Hier tauchte nun mehrfach die Frage auf, ob die Tochter zum Zeitpunkt von Marios Tod schon gelebt hat und ob die Kinder vom gleichen Vater sind.

Im aktuellsten Bild-Artikel ist ein Bild von Vater, Mutter, Mario und einer Tochter abgebildet. Es soll aber wohl auch noch ne zweite Tochter geben:
Warum war den anderen Familienmitgliedern nichts passiert? Die beiden Schwestern Monika* und Martina hatten im Zimmer der Mutter geschlafen, sie selbst auf der Couch im Wohnzimmer. Vater Adolf war bei der Nachtschicht.
*Name geändert
Später erfuhr ich, dass unser drittes Kind, Martina, ein Kuckuckskind ist.
Zu den anderen Sachen die da im Bild-Artikel stehen, möchte ich gar nicht viel sagen. Son paar Vorwürfe von einer der Töchter etc. Da bin ich bei der Bild aber lieber vorsichtig, was den Wahrheitsgehalt anbetrifft.

http://www.bild.de/bild-plus/regional/berlin/kindesmord/das-todes-raetsel-von-schwedt-45545912,la=de.bild.html


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