SCMP77 schrieb:Und wenn Du hier die Möglichkeiten ansprichst, welche Du hier angeblich hast, so sind auch hier Beschwerden gegen die Einstellung von Strafverfahren höchst selten von Erfolg gekrönt. Da dürfte es wohl kaum ein Unterschied in der Realität zwischen der DDR und der BRD gegeben haben. Diese Möglichkeit dürftest Du stark überschätzen.
Das zeugt von Unkenntnis der Situation in der ehemaligen DDR.
Dort gab es keine Gewaltenteilung und keine unabhängige Presse.
Das dort Ermittlungen aufgrund politischer Anweisung von oben geführt, oder eben auch eingestellt wurden, war nichts seltenes.
Der Notarzt ging schon damals von der Möglichkeit eines Verbrechens aus, wurde aber vom ermittelden Staatsanwalt abgespeist.
Ihm war wahrscheinlich auch klar, das es für seine Karriere in diesem Staat dann auch besser war, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.
Im Westen hätte er u.U. die Presse auf die Umstände aufmerksam machen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Der Vater hätte Strafantrag stellen können oder bei Einstellung der Ermittlungen Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen usw.
Alle diese Möglichkeiten gab es in der DDR eben nicht.
Egi schrieb:Auch die beiden damals ermittelnden Staatsanwälte leben nicht mehr. Vielleicht hätten Sie die Frau entlastet und plausibel dargelegt, warum damals keine Anklage erhoben wurde.
Deshalb müssen die Ermittlungen auch neu aufgenommen werden, anhand der noch vorhandenen Zeugen und Indizien.
Welche entlastenden Details soll es geben?
Die Aussage des Notarztes, des Ex Mannes und der damals 12 jährigen Tochter stehen im Raum.
Die Todesursache ist ebenfalls klar
Weiterhin gesichert ist die Tatsache, das die Gasinstallation völlig in Ordnung war. Das wurde damals untersucht.
Der Angeklagten steht es ja auch heute noch frei, die sie entlastenden Tatsachen von damals, von denen keiner weis ob es solche überhaupt gab, offen zu legen in dem neuen Prozess.
Ob die Aussagen der noch vorhandenen Zeugen und noch nachzuvollziehenden Indizien ausreicht für eine Verurteilung wird sich zeigen. Ich glaube da eher das das im Zweifel für die Angeklagte mit Freispruch ausgeht.