@Anothertruth Anothertruth schrieb:Also, wenn die hintere Doppelhaushälfte genauso gebaut ist wie die vordere, wovon ich ausgehe, dann gibt es nur die Eingangstüre und daneben die Garage, aber kein Fenster. Es gibt aber ein Türchen im Zaun neben der Garage, die zum Garten und von dort zur Terrasse führt.
nein, ist komplettz anders. ich habs versucht zu erklären.
leider hab ich fälschlicherweise den post löschen lassen.
hier nochmal mein vorangegangener post:
doppelhaus steht an doppelhaus, zwischen den doppelhäusern stehen zurückgesetzt die garagen.
wenn man in der straße vor den häusern steht wohnte die familie S rechts in der doppelhaushälfte von 1. doppelhaus. ihre garage schloss also an die garage der linken doppelhaushälfte des 2. doppelhauses.
von den häusern gegenüber des zuweges, sind die eingänge schlecht einsehbar, weil die bepflanzung kaum durchsicht von gegenüber zulässt.
die garagen neben den doppelhaushälften könnten einen durchgang habe in den zum garten, ein direkter und zusätzlicher zugang zum haus werden sie wohl nicht haben.
sollten die täter also an der einen doppelhaushälft vom zuweg her unerkannt vorbeigekommen sein, so stehen sie geschützt vor blicke vor der tür zum haus der opfer.
viel solltre da nicht aufgefallen sein.
ein eindringen über den garten ist auch möglich, wäre aber dann auffälliger und eindeutiger.