Morde von Rupperswil
11.08.2017 um 14:56Yoshimitzu schrieb:Ok, nun verstanden - es gibt Leute, die von einem 2. Täter ausgehen.das bitte, wüsste ich auch gerne.
Was genau spricht dafür?^^
Yoshimitzu schrieb:Ok, nun verstanden - es gibt Leute, die von einem 2. Täter ausgehen.das bitte, wüsste ich auch gerne.
Was genau spricht dafür?^^
fortylicks schrieb:@Lärchen
theoretisch schon; aber dann hätte Carla das sicher bei ihrem Heimkommen gesehen und hätte evtl. anders reagiert; geschrieen, versucht zu entkommen etc. Wobei mir auch unklar ist, wie er Carla überwältigt hat? Direkt an der Haustür - oder hat er seine Vision des nur Geldwollens aufrecht erhalten und hat sie
Ob sie geschrien oder sogar versucht hat, zu entkommen, weiß man nicht. Kann alles passiert sein. Er hatte ein großes Druckmittel: Das Leben ihrer Kinder.
All das und auch die zeitliche Abfolge, die veröffentlicht wurde, passt für mich schon.
Bei mir hakt es bei dem gesamten Vorgehen. All das hätte er viel einfacher haben können. Gut, es gibt Menschen, die besonders grausam sind. Wäre das bei dem TV aber nicht in irgendeiner Art und Weise vorher schon aufgefallen?
@Mirella4
Solange ein Tatverdächtiger nicht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung und darf auch nicht als Täter bezeichnet werden.
Finden Ermittler am Tatort DNA-Spuren, können sie in der nationalen Verbrecherdatenbank nicht nur nach dem Täter suchen, sondern auch nach seinen Verwandten. Wie jetzt bekannt wird, ist diese Suche auch im Fall Rupperswil durchgeführt worden. Die sogenannte Verwandtenrecherche erntet Kritik von verschiedenen Seiten.https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/lenzburg/ermittler-fuehrten-im-fall-rupperswil-umstrittene-dna-suche-durch-131606361 (Archiv-Version vom 12.10.2018)
Im Dezember 2015 wurden in Rupperswil vier Personen auf äusserst brutale Weise ermordet. Nun klagt die Staatsanwaltschaft einen 34 Jahre alten Schweizer an.https://www.nzz.ch/schweiz/vierfaches-toetungsdelikt-rupperswil-staatsanwaltschaft-lenzburg-aarau-veroeffentlicht-anklageschrift-ld.1314886 (Archiv-Version vom 07.09.2017)
Umfangreiches kinderpornografisches Material gefunden
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten zudem der mehrfachen Pornografie. Die Untersuchungsbehörden fanden auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Mannes umfangreiches kinderpornografisches Material.
Dieses hatte er aus dem Internet heruntergeladen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte vor der Tat in Rupperswil jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert habe.