Andante schrieb:Bei mir sieht das so aus: Ab S. 246 geht es um den Besitz eines Spulentonbandgeräts in der Echinger Zeit, also um die Tatzeit herum:
Woran erkennt man ein Grundig-Gerät, das jemand unter dem Arm trägt (Urteil S. 246)?
Das Gericht ließ sich damit offenbar überzeugen. Aber ich kann helfen: Alle Grundig Tonbandgeräte hatten ein gemeinsames Merkmal, und zwar zwei Tonbandspulen.
Ähnliche Gemeinsamkeiten haben übrigens alle Volkswagen: Vier Räder.
Wer kennt noch die Bedeutung des Spruchs "Außen pfundig - innen Grundig"? Hier offenbar niemand.
Das ist eines der geflügelten Worte der Branche, die Verkäufer regelmäßig mit einem Augenzwinkern von sich gegeben haben. Und zwar schon zu einer Zeit, in der Grundig (neben Telefunken) einer der unangefochtenen Marktführer bei Heimtonbandgeräten war. Das sagt nichts über eine Qualitätseinschätzung.
Und wie ist es mit den Leuten, die Geräte von Löwe-Opta verkauft haben: "Opta geht?" Beim ersten Vorführen, sollte nicht wirklich auf mangelnde Zuverlässigkeit deuten.
Das gab es auch für AEG: "Auspacken-Einschalten-Garantiefall". Übrigens baugleich mit Telefunken.
Es gibt auch einen ähnlichen Spruch Münchener Gastwirte (Spaten-Vertragswirtschaften): "Spatenbier - bald vergeht es dir."