@robinRobin76 schrieb:ich denke mal, dass er sich als Kümmerer so gefühlt hat, als ob er alles zur besten Zufriedenheit gelöst hätte.
ich kann so nicht denken, tut mir leid. Aber ich akzeptiere dieses als Deine persönliche Meinung.
Robin76 schrieb:Die Behauptung, dass Frau und Kind schon schlafen würden, hatte eine tiefergehende Bedeutung.
Woher
wissen wir das?
@CorydalisCorydalis schrieb:Ich beschäftige mich schon lange mit abartigen Verbrechen (merkwürdiges Hobby, zugegeben) und habe auch schon diverseste psychiatrische Gutachten gelesen. Was ich daraus gelernt habe ist, dass die forensischen Psychiater keineswegs aus Brutalität oder/und Abartigkeit der Durchführung oder/und unfassbarer Kaltblütigkeit auf psychiatrische Erkrankung schließen, sondern dafür Kriterien wie Halluzinationen, sonstiges psychotisches Erleben, Denkstörungen, Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen oder der Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit usw. abprüfen.
Danke für Deine Differenzierung zwischen der möglichen allg. Vorstellung von "psychiatrischen Erkrankungen/Auffälligkeiten"
und Kriterien, nach denen Psychiater schauen, bevor sie diagnostizieren.
Von MaS ist nicht bekannt, dass er an irgendeiner Form von psychischer Störung gelitten hätte. Demnach gehe ich davon aus, dass er ein psychisch normaler Mensch war, der "an einer Ampel sehr falsch abgebogen sein könnte", als er die mutmaßlichen Morde beging.
Soweit mir bekannt ist, kann jeder "Normalo" zum Mörder werden. Und so habe ich mir erlaubt, davon auszugehen, dass MaS auch keine von der Norm abweichenden Verhaltensmuster entwickelt hatte, in die er während oder nach der Tat hätte "abgleiten" können.
Corydalis schrieb:Alles in allem vermute ich, er war (wenn er es war) bei völlig klarem Verstand und hat es durchgezogen.
Das vermute ich auch. Darüberhinaus vermute ich, dass es nicht möglich ist, das Getane (eben mangels entsprechender erworbener Verhaltensweisen) zu verdrängen. Und daher dürfte mMn die Situation nach den angenommenen Taten kaum aushaltbar gewesen sein.
In einer derartigen Verfassung zu telefonieren, bleibt für mich, wie bereits erwähnt, tatsächlich nicht vorstellbar.