Dass die spätere Variante vom Tisch ist, wenn sie durch harte Fakten (z.B. - rein hypothetisch - ein um 21 Uhr geführtes weiteres Festnetztelefonat) ausgeschlossen würde, sehe ich auch so, gar keine Frage.
Davon, dass die Handyabmeldung um 20:58 die spätere Variante ausschließt, hat mich aber bisher noch niemand überzeugt, und das ergibt sich mE. auch nicht aus dem, was Enterprise1701 dazu geschrieben hat, denn dort steht nur etwas zu unterschiedlichen Folgen unterschiedlicher Vorgänge, nämlich Akkuleer einerseits und manuelles Abschalten andererseits:
Enterprise1701 schrieb:In dem Akku Fall hätte dann WLAN und Provider Abmeldung gleichzeitig stattfinden müssen. Ist das verständlich ? Bei einer Handyabschaltung macht das Handy einen Shutdown und die Systeme werden nacheinander abgeschaltet.
(Falls sich daraus doch ein Ausschluss der späteren Variante ergibt, bitte ich um kurze Aufklärung, bin blond.)
Dass SS keine Lust auf einen erst nach 19:30 beginnenden Ausflug gehabt haben "dürfte", ist kein harter Fakt, der die spätere Variante ausschließt, sondern genau das gleiche "hätte, könnte, dürfte", das meiner Erklärung (seit dem Heimkommen reichlich Aufenthalt zuhause, Arbeitsbeginn am folgenden Tag evtl. wieder erst um 10) entgegen gehalten wird.
Mir ist auch keine Quelle bekannt, in der von der Polizei die spätere Variante ausdrücklich ausgeschlossen wird, sondern nur Aussagen dazu, dass das Zeitfenster zwischen den zwei Festnetztelefonaten für eine Tat am Mühlenteich extrem kurz wirkt, und dass ein möglicher Aufenthalt der Familie am Mühlenteich zwischen 18 und 21 Uhr (entsprechend den erstaunlich vagen Zeitangaben der Zeugin) vermutet wird.
Nochmal, ich "klebe" nicht an der späteren Variante, aber dass sie ausgeschlossen ist, sehe ich bisher nicht. Und im Unterschied zur früheren Variante lässt sie viel Zeit und Möglichkeiten, und deshalb überzeugt mich die frühere Variante bisher nicht (wobei ich sie keineswegs ausschließe, das kann ich nämlich nicht).