Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
06.07.2020 um 09:51sundra schrieb:Ich möchte da auf die Schweigepflicht noch einmal eingehen, vllt. kann da ein Jurist Antwort geben: ist es nicht so, dass, wenn es um ein Verbrechen bzw. eine Straftat geht, was ja bei einer Entführung der Fall ist,die Schweigepflicht aufgehoben istDas Beichtgeheimnis gilt immer und grundsätzlich. Das gilt sowohl für katholische und evangelische Geistliche.
Hier wird das gut erklärt:
Ein Geistlicher ist auch dann an seine Schweigepflicht gebunden, wenn er in der Beichte von einem schweren Verbrechen, etwa einem Mord, erfährt. Das hat der katholische Kirchenrechtler Prof. Rüdiger Althaus (Paderborn) klargestellt. Das Beichtgeheimnis gilt ausnahmslos und generell; es ist gegenüber jedermann strikt einzuhalten, sagte er gegenüber der Frankfurter Rundschau. Geistliche beider Konfessionen seien auch nach staatlichem Recht von der Pflicht zur Anzeige geplanter Verbrechen ausgenommen und hätten vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zur Frage, wie sich ein Pfarrer verhalten müßte, wenn er in der Beichte von einem geplanten Mord erfährt, sagte Althaus: Er müßte den potentiellen Täter in jedem Fall davon abzubringen versuchen und ihm klarmachen: Das darfst du nicht. Der Priester könne dem Beichtenden unter Umständen die Lossprechung von Sünden verweigern, denn diese setze zwingend seine Reue voraus. Im übrigen könne man nur etwas beichten, was bereits geschehen sei. Deshalb sei zu prüfen, ob die Ankündigung eines Mordes wirklich im Rahmen einer Beichte geschieht.http://kath.net/news/6841