FadingScreams schrieb:ich meine das Fahrzeug welches B. an diesem Tag fuhr - genau dieses ist seitdem verschwunden, gestohlen, zumindest nicht mehr auffindbar.. jedenfalls war es spätestens dann verschwunden, als B. zu Inga überprüft wurde..
Wie immer, behauptest du, das CB der Täter ist und das obwohl es bisher nicht ein einziges Indiz dafür gibt.
Und was fast noch schlimmer ist, du versuchst falsche Behauptungen als Fakten darzulegen um angebliche Beweise vorzulegen.
1. ANWESENHEIT
CB kann keine Anwesenheit am WH nachgewiesen werden. (Ob er jemals dort war...es ist nichts davon bekannt)
2. FAHRZEUG
CB hatte einen Tag vorher, ca. 90 km entfernt, einen Parkplatzrempler. Dieser fand auf einem autobahnparkplatz, auf der direkten Strecke zwischen Braunschweig und Neuwegersleben statt, welche den WH in keinster Weise schneidet.
Ob er es überhaupt am Tattag hatte/fuhr ist nicht bekannt.
(Keine Anfahrt zu WH ersichtlich oder unterstellbat)
3. "VERSCHWINDEN" des Fahrzeug
Wann oder ob dieses Fahrzeug an den Besitzer zurück gegeben wurde wissen wir nicht, nur das es zum Zeitpunkt, der Ermittlungen zu diesem Fahrzeug nicht mehr vorhanden war. ( vielleicht in der Zwischenzeit verschrottet oder verkauft)
4. DER BRIEF
CB schrieb 2018 einen Brief an einen Verein, dies tun viele Häftlinge, um Hilfe zu erbitten und somit Pluspunkte für vorzeitige Entlassung zu sammeln oder um Hilfe nach entlassung zu erhalten.
Dieser Brief war nachweislich an den Verein adressiert und nicht an eine bestimmte Person.
Somit war unbekannt, wer den Brief am Ende liest und bisher ist auch nicht bekannt, wer ihn gelesen hat.
5. BEKANNTSCHAFT MIT HERR A.
Es ist nicht darüber bekannt, daß CB und Herr A. sich kannten.
Das einzige was bekannt ist, ist dass Herr A. zum Zeitpunkt der Tat am WH arbeitete und später bei dem Verein angestellt war/ist.
Der Brief ging auch nicht zH von Herr A., sondern an den Verein.
(Es besteht also auch hier keine nachweislich bekanntschaft, sonder nur interpretationen)
Und somit mein abschliessendes Fazit:
Es gibt nicht ein Indiz, welches CB mit dem WH oder speziell mit Herr A. In Verbindung bringt.
Daher ist, im Sinne der Unschuldsvermutung davon auszugehen, daß CB mit der Tat nichts zu tun hat, solange es keine Beweise gibt.
Und genau aus diesem Grunde, verstehe ich auch die Behörden in Stendal, beim Umgang mit dieser Thematik.
Das Frau G. und ihr Anwalt alles versuchen , hat damit nichts zu tun, es ist gutes Recht, zu sagen, dass ihnen die Entscheidung nicht gefällt.
Nur ändert dies nichts an den Tatsachen.