Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
06.01.2025 um 01:06LadyWhiteRose schrieb am 27.12.2024:Da stellt sich mir die Frage wie weit die Polizei die privaten Räume sich anschauen konnte, ich denke ohne rechtlichen Gerichtsbeschluss wohl kaum, ausser jemand hat es freiwillig erlaubt.Da gibt es ja noch die Möglichkeit wegen Gefahr in Verzug die Privaten Räume zu durchsuchen, aber ich kenne mich da nicht aus, wann das genau greift, und ob man überhaupt auf dieser Begründung alle privaten Räume einfach so durchsuchen kann.Das würde mich echt Interessieren, vielleicht weis hier es jemand ?Bei der Suche nach einem vermissten Kind, handelt die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Ein Mitschreiber, hatte in einem Beitrag seinerzeit die gültige Gesetzeslage zur damaligen Zeit aufgezeigt.
Beitrag von Rick_Blaine (Seite 724)
Zitat des entscheidenden Absatzes, aus diesem Gesetzestext:
Rick_Blaine schrieb am 16.09.2019:(4) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sich in einem Gebäude eine Person befindet, die widerrechtlich festgehalten wird oder hilflos ist und für die dadurch Gefahr für Leib oder Leben besteht, so kann die Polizei die in diesem Gebäude befindlichen Wohnungen ohne Einwilligung der Inhaber betreten und durchsuchen, wenn die Gefahr auf andere Weise nicht beseitigt werden kann.Den Behörden standen also damals die Türen, auf dem WH allesamt offen.
Da Inga nirgends zu finden war, musste man zwingend davon ausgehen, dass sie sich in einer hilflosen Lage befand, sollte sie sich in einem privaten Raum aufgehalten haben.
Und das auch unbemerkt vom Inhaber der Räume vonstatten gehen kann. Beispielsweise Verletzung oder Angst vor Bestrafung durch die Eltern/bewusstes verstecken etc...pp..