MYTHOS27 schrieb:Bei kleinen Kindern müsste doch Gefahr im Verzug gelten...oder denke ich falsch?
Nein. Wie kommst du darauf? Nur weil in räumlicher Nähe ein Kind gesucht wird, kann man sich nicht einfach ohne weitere Hinweise auf Gefahr in Verzug berufen.
Um überhaupt auf Gefahr in Verzug zu kommen, müsste man daher schon einen konkreten Hinweis darauf haben, dass sich das Kind in einer der Räumlichkeiten, die man betreten will, auch aufhält.
Ansonsten könnte man ja auch ganze Siedlungen mit der Begründung Gefahr in Verzug durchsuchen.
MYTHOS27 schrieb:Und bei Gefahr im Verzug dürfen ALLE Räumlichkeiten ohne Durchsuchungsbeschluß betreten und durchsucht werden. Oder irre ich auch hier?
Wenn man überhaupt auf Gefahr in Verzug kommt, schließt dies dann jedoch sicherlich keine komplette Durchsuchung ein. Also, wenn überhaupt, dürfte man nur einmal kurz reinschauen, ob sich das gesuchte Kind dort aufhält. Mehr nicht.