Flavia schrieb:- BA hatte sicherlich Handschuhe dabei, zu dem Zeitpunkt ihrer letzten Schicht war es noch sehr kalt im Hunsrück. Alleine wenn sie auf ihren Autoscheiben Eiskratzen musste, hätte sie bestimmt welche angehabt. Der Handschuh passt für mich zum Fall.
Flavia schrieb:- Der Autoschwamm könnte zu BAs Auto gehört haben. In der Regel gehört so ein Schwamm zur Winterausrüstung und BA wird vermutlich bei ihren langen Fahrten solch einen Schwamm besessen haben. Die Ermittler werden überprüft haben, ob das so war und ob dieser Schwamm eventuell fehlte. Was dabei genau herausgekommen ist, wissen wir nicht.
Allerdings gehe ich davon aus, dass man diese Gegenstände, wenn sie BA gehört haben und von dieser auch benutzt worden sind, mit hoher Sicherheit per DNA-Analyse dieser hätte zuordnen können. Gerade bei dem Handschuh ist es eigentlich nicht möglich, diesen zu tragen (also anzuziehen), ohne dass dabei auf der Innenseite massig Hautschuppen haften bleiben, gerade bei so einem Material mit aufgerauter Oberfläche. Im Inneren der Handschuh sind die Hautschuppen zudem noch vor Witterungseinflüssen und vor dem Verlust geschützt.
Für den Schwann gilt das gleiche: wer damit ein oder zweimal seine Windschutzscheibe abgewischt hat und ihn dabei in der bloßen Hand hatte, dessen DNA sollte darauf nachweisbar sein. Nicht ganz so sicher, weil die Oberfläche glatter ist, die Schuppe da an der Außenseite liegen, also ungeschützter sind und auch die Kontaktzeit und -fläche mit der Hand kleiner ist als beim Handschuh.
Und eigentlich müsste das auch für die Kiste gelten. Wenn man die Kiste ein paar mal hin und her getragen hat, sollten sich an den Griffen Hautschuppen des Trägers finden lassen.
Allerdings ist da nur ein positiver Test aussagekräftig. D.h. wenn DNA von BA gefunden wurde, kann man die Gegenstände ihr zuordnen. Wird keine DNA von BA gefunden, bedeutet das nicht sicher, dass sie nicht BA gehört haben. Z.B. könnten Handschuh und Schwamm neu im Besitz und deswegen noch unbenutzt gewesen sein.
Und natürlich können alle drei Gegenstände auch im Zusammenhang mit der Tat stehen, ohne dass sie BA gehört haben, wenn sie nämlich vom Täter stammen, dessen DNA aber nicht in der Datei ist, so dass er nicht identifiziert werden kann.