Enterprise1701 schrieb:Ich denke fast Bruder und Schwester teilten sich ein Apartment. Dann würde es auch Sinn wenn BA am Abend zuvor alles packte, damit der Bruder sich einrichten kann.
Dazu passt die Angabe, dass er nicht nur hineingeschaut hat, sondern hineingegangen ist.
Als ein Kollege ihrer Mutter abends dort reingegangen sei, hätten keine persönlichen Sachen von ihr herumgelegen.
https://www.express.de/bonn/vermisst--birgit-ameis--sucht-die-polizei-jetzt-ihre-leiche--948510Er besaß demnach also einen eigenen Schlüssel zu dem Apartment, wenn der Durchgang durchs Badezimmer versperrt war, was anzunehmen ist. Das System wird hier beschrieben:
http://www.wicon-elektronik.de/badtursteuerung.htmlBetritt ein Bewohner das freie Bad, so verriegelt die WICON Badtürsteuerung selbstständig die Tür zu dem jeweils anderen Bewohnerzimmer. Diese wird wieder freigegeben, sobald der Bewohner das Bad wieder verlässt. Unsere Badtürsteuerung erkennt dabei eigenständig die Richtung, aus der der Bewohner gekommen ist und sorgt für einen vollautomatischen Ablauf der keinerlei Handlung durch den Bewohner bedarft. Damit wird ausgeschlossen, dass der Bewohner das Nachbarzimmer über das gemeinsam genutzte Schmetterlingsbad betreten kann
Es war wohl doch kein privates Apartment, das nun nach und nach von BA ausgeräumt wurde, sondern nur ein kostengünstiges Übernachtungszimmer:
Mitarbeitern stünden dafür ein Übernachtungszimmer zur Verfügung, so die Tochter.
Ein Zimmer, in dem man sich nicht persönlich einrichtet:
Als ein Kollege ihrer Mutter abends dort reingegangen sei, hätten keine persönlichen Sachen von ihr herumgelegen.
(Quelle wie oben)
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Wenn man mal alle Fakten als gegeben voraussetzt und nichts ignoriert oder alternativ erklärt, wenn man also davon ausgeht, dass sie
- nur "die blaue Outdoor-Jacke" und keine andere dabei hatte,
- dass das Handy am frühen Nachmittag in den Funkmodus gestellt wurde,
- die Klappbox verschwand, ohne dass diese zufällig kaputt ging und dann morgens noch weggeworfen wurde (auch mit Defekt bietet so eine Kiste mehr Stabilität als frei herumliegende Behältnisse),
- der Brötchenzeuge ihren Wagen morgens gegen 9.30 Uhr schon auf dem Parkplatz sah,
- die Hunde eine Spur aufgenommen hätten, sofern sie sich zu Fuß bewegt hätte und
- zudem nach der gründlichen KTU von einem Fremden irgendwelche Spuren (wie DNA, Fingerabdrücke, Wischspuren) im oder am Auto, an den Taschen, ihrem Ausweis oder am Handy gefunden worden wären,
dann muss man davon ausgehen, dass BA den Renault selbst morgens zum Gemeindehausparkplatz fuhr, ca. 5 Stunden im Auto verbrachte, ihr Handy umstellte und danach mit Klappbox in einen anderen Wagen stieg.
Nur diese Version erklärt alle Gegebenheiten. Bei allen anderen muss man Abstriche machen und Aussagen oder Ermittlungsergebnisse für irrelevant erklären oder Zusatzannahmen machen (kaputte oder geklaute Kiste, Zweitjacke).
Dann kommt hinzu, dass es keinerlei Hinweise auf geheim gehaltene Kontakte gibt und keine auf Suizidabsichten oder Vorbereitungen für einen Suizid.