@Fat-Juergen Fat-Juergen schrieb: dass viele Mitarbeiter am Hahn ihre Wohnung in L. haben. Also könnte doch ein ihr bekannter Mitarbeitersie angequatscht haben, sie möge aus irgendwelchen vorgeschobenen Gründen noch einen Abstecher bei ihm machen. Und er wohnt halt zufällig in L.. Dort will er dann was anderes, es kommt zum Streit usw.. Die Tat selbst könnte dann kaum geplant gewesen sein, denn er legt sicher keinen Wert darauf, dass BAs Auto in der Nähe seiner Wohnung abgestellt istWenn es einen Täter gibt, hat er entweder viel "Glück" gehabt oder - aus Verbrechersicht - recht souverän gehandelt.
Jein. Ich versuch´s mal stückweise.
Aber es wurde auch schon gesagt,dass viele Mitarbeiter am Hahn ihre Wohnung in L. haben. Also könnte doch ein ihr bekannter Mitarbeitersie angequatscht haben, sie möge aus irgendwelchen vorgeschobenen Gründen noch einen Abstecher bei ihm machen. Und er wohnt halt zufällig in L.
Ja. Oder in der Nähe. Schätzungsweise zehn bis 15 Minuten mit dem Auto.
Dort will er dann was anderes, es kommt zum Streit usw.. Die Tat selbst könnte dann kaum geplant gewesen sein,
Ja ( mit einem ganz kleinen bisschen Nein ).
denn er legt sicher keinen Wert darauf, dass BAs Auto in der Nähe seiner Wohnung abgestellt ist
Ja, deshalb eher in der Nähe von L., als direkt dort. Aber sein Auto dort geparkt. In kurzfristig fußläufig erreichbarer Entfernung zum Gemeindehausparkplatz macht auch kein Gebäude den Eindruck, als wäre es an Flughafenmitarbeiter vermietet. Aber das ist nur ein Eindruck, weil keine typischen Appartementhäuser oder sonstige Menschensilos da stehen.
.Im Übrigen ist es ein wenig ein Widerspruch (wenn man von BA als letzter Fahrerin ausgeht), dass einerseits vieles dafür spricht, BA habe ihr Fahrzeug nur kurz verlassen wollen, andrerseits war es immerhin verschlossen und akkurat eingeparkt.
Soso, erwischt! Wenn Du also nur kurz irgendwo hin willst, rotzt Du Deine Karre irgendwie in die Landschaft, in zweiter, dritter oder aus der Reihe in einer stark frequentierten Zufahrt, lässt den Motor laufen und die Türen offen und wunderst Dich zehn Minuten später über eine Menge erregter Mitverkehrsteilnehmer...;-)
Also hier im Rhein-Sieg-Kreis hat man dann entweder sein Auto nicht lange oder wird mindestens verbal gesteinigt.
Es kommt ja auch immer auf die Dauer des "nur kurz" an und ob man sich aus der Sichtweite seines Fahrzeuges begeben möchte. Draußenaufenthalt bei dem Wetter kurz, geplante Abwesenheit vom Auto im Bereich von ein, zwei Stunden.
Das an diesem Platz mögliche "nur kurz ohne Ärger zu kriegen" hätte ich rein auf meine Vor-Ort-Besichtigung schon auf ein paar Stunden geschätzt.
Aber B.A.s Auto stand da
tagelang rum, ohne genug Anstoß zu erregen, dass jemand einen Abschleppwagen gerufen hat. Was möglicherweise auch durch das, wenn schon nicht ganz legale und nicht erwünschte, aber doch akkurate und bescheiden anmutende Parken auf diesem Randplatz begünstigt wurde.
Von daher sehe ich keinen Widerspruch für den Fall des dort Parkens durch B.A. selbst.
Was das Abschließen des Autos angeht, hätte dem Täter ( oder dem Menschen, der an diesem Tag zum Täter wurde ) doch nichts besseres passieren können, als das jemand den Wagen klaut oder ausräumt. Am besten beides und jede Menge Spuren hinterlassen. Das würde ich also auch eher B.A. zuordnen.
MfG
Dew